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Steuern 2011: Das Wichtigste in Kürze |
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In fast allen Kantonen mit Gegenwartsbemessung werden die Ehegatten im Jahr der Heirat gemeinsam veranlagt. Wer im Jahr 2011 geheiratet hat, füllt also zu Beginn des Jahres 2012 zusammen mit seinem Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung aus. Bei einer Scheidung oder Trennung im Jahr 2011 findet umgekehrt in den meisten Kantonen eine getrennte Veranlagung statt. Wer sich im Jahr 2011 getrennt oder geschieden hat, füllt somit zu Beginn des Jahres 2012 eine eigene Steuererklärung aus. Bei
Tod und bei Wegzug ins Ausland richtet sich die Steuer nach dem bis dahin
erzielten Einkommen. Satzbestimmend wird das mutmassliche Jahreseinkommen
herangezogen. Sinngemäss das Gleiche gilt bei Zuzug aus dem Ausland. |
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