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Die wichtigsten
steuerrechtlichen Entscheide zur
Einkommens- und Vermögenssteuer werden
hier in chronologischer Reihenfolge aufgeführt und die Kernaussagen knapp
zusammengefasst. Der unterlegte Link führt zum Volltext des
Bundesgerichtsentscheides. Die Zusammenfassungen ab November 2007
stammen von Markus Zimmermann, MLaw (Uni Bern), Thun. Quelle:
Homepage des Bundesgerichts.
Die
jüngsten Entscheide (publiziert im Mai und Juni 2010) sind fett markiert!
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Urteile des Jahres 2010 |
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Datum |
Kurzbeschreibung |
Kanton |
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01.06.2010 |
Eine fehlerhafte Auskunft der Steuerbehörden
betreffend die Höhe einer anfallenden Grundstückgewinnsteuer hat
keine bindende Wirkung, wenn der Rechtsvertreter den Fehler hätte
erkennen müssen. |
BS |
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25.05.2010 |
Es stellt keinen überspitzten Formalismus dar, wenn die
Steuerrekurskommission auf ein Rechtsmittel nicht eintritt, weil der
Kostenvorschuss verspätet geleistet wurde, auch wenn dies für die
Partei schwer wiegende Folgen hat. |
TG |
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19.05.2010 |
Eine Revision ist ausgeschlossen ist, wenn der Antragsteller das,
was er als Revisionsgrund vorbringt, bei der ihm zumutbaren Sorgfalt
schon im ordentlichen Verfahren hätte geltend machen können;
sämtliche Rügen, die der Beschwerdeführer vorliegend im
Revisionsgesuch aufliste, hätten bereits im ordentlichen
Veranlagungs-, Einsprache- oder Beschwerdeverfahren vorgebracht
werden können. |
VS |
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17.05.2010 |
Die Frage, ob die Einnahmen aus dem Betrieb eines
Etablissements, dem Beschwerdeführer oder einer von ihm beherrschten
GmbH zuzurechnen sind, ist eine Frage des Sachverhalts. |
UR |
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05.05.2010 |
Der Kanton Graubünden ist nicht legitimiert, einen
Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden betreffend
die kantonale Erbschaftssteuer mit Beschwerde beim Bundesgericht
anzufechten, da er nicht in qualifizierten Vermögensinteressen
betroffen ist. Auch das allgemeine Interesse an der richtigen
Rechtsanwendung verschafft dem Kanton keine Legitimation.
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GR |
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30.04.2010 |
Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten kann
die Verletzung von Bundesrecht gerügt werden. Soweit die Vorinstanz
kantonales Recht anzuwenden hatte, kann nur geltend gemacht werden,
der angefochtene Entscheid verstosse gegen Normen des Bundesrechts,
wie namentlich über die Steuerharmonisierung. |
AG |
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28.04.2010 |
Nach dem aargauischen Steuergesetze verwirkt das Recht, ein
Erbschaftssteuerverfahren einzuleiten, spätestens fünf Jahre nach
dem Ableben des Erblassers; das Verfahren wird mit der
Inventaraufnahme eingeleitet. Die Einleitung kann allerdings
gegenüber Personen nur dann Wirkung entfalten, wenn diese konkret in
das Verfahren einbezogen wurden, insbesondere wenn sie an der
Inventaraufnahme teilnehmen oder davon in Kenntnis gesetzt wurden. |
AG |
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19.04.2010 |
Die Tatsache, dass gewisse Auslagen in der Vorperiode
fälschlicherweise vollumfänglich als Geschäftsaufwand anerkannt
wurden, hindert die Steuerbehörden nicht, sie in der Steuerperiode
2002 nunmehr sachgerecht zu qualifizieren. |
AG |
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15.04.2010 |
Verkauft ein Steuerpflichtiger Aktien per 1. Januar
2007, so ist es nicht willkürlich, wenn die Steuerbehörden annehmen,
der Wert der Aktien habe einen Tag vorher, am 31. Dezember 2006,
gleich viel betragen. |
TG |
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14.04.2010 |
Eine Gemeinde ist nicht legitimiert, einen Entscheid
betreffend eine innerkantonale Doppelbesteuerung beim Bundesgericht
anzufechten, da sie durch einen solchen Entscheid nicht besonders
berührt ist. |
SO |
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08.04.2010 |
Bewertung von Liegenschaften: Die Weisung des
Regierungsrates des Kantons Zürich an die Steuerbehörden über die
Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte
ab Steuerperiode 2003 wird zur Ermittlung des Vermögenssteuerwertes
von Liegenschaften und des Eigenmietwertes als mit dem Gebot der
Rechtsgleichheit im Steuerrecht vereinbar erachtet; sie verletzt
auch das Legalitätsprinzip nicht.
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ZH |
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06.04.2010 |
Ein Zwischenentscheid, mit dem die Streitsache zur
weiteren Beweiserhebung an die Vorinstanz zurückgewiesen wird, kann
nur beim Bundesgericht angefochten werden, wenn dieser einen nicht
wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann oder wenn die
Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid herbeiführen
und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten für ein
weitläufiges Beweisverfahren ersparen würde. |
ZH |
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08.04.2010 |
Ermessensveranlagung: Ein Verschulden des Beschwerdeführers ist
nicht Voraussetzung für die Ermessensveranlagung. Diese ist die
Folge davon, dass der Sachverhalt trotz zumutbaren Untersuchungen
nicht genügend erhellt werden konnte. |
VS |
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06.04.2010 |
Eine Revision ist nicht möglich, wenn der Steuerpflichtige den
Mangel mit minimaler Sorgfalt bereits im Einspracheverfahren hätte
vorbringen können. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der
Steuerpflichtige es unterlässt, die Veranlagungsverfügung zu
überprüfen, um allenfalls Einsprache erheben zu können. |
SO |
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26.03.2010 |
Praxisgemäss fehlt es an einem schutzwürdigen Interesse, wenn der im
massgeblichen Veranlagungsjahr erlittene Verlust unstreitig ist und
die steuerpflichtige Gesellschaft nur die Höhe der auf das Folgejahr
vortragbaren Verluste festgestellt haben will. |
SH |
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01.04.2010 |
Eine Kumulation der Abzüge für Unterhaltsbeiträge mit
dem Kinder- und Versicherungsabzug ist nicht möglich. |
ZH |
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24.03.2010 |
Der Kinderabzug für volljährige Kinder steht neu nicht mehr der
Alimente leistenden Person zu, sondern derjenigen Person, die mit
dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. |
TG |
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04.03.2010 |
Setzt sich der Beschwerdeführer in seiner Eingabe in keiner Weise
mit der Argumentation im angefochtenen Entscheid auseinander,
sondern verweist lediglich auf die bisher ins Recht gelegten
Rechtsschriften, genügt dies den Begründungsanforderungen nicht. Auf
die Beschwerde wird ohne Ansetzung einer Nachfrist nicht
eingetreten. |
AG |
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01.03.2010 |
Steuerbarer Immobilienhandel im Sinne einer selbständigen
Erwerbstätigkeit immer dann vor, wenn die steuerpflichtige Person
An- und Verkäufe von Liegenschaften systematisch und mit der Absicht
der Gewinnerzielung tätigt. |
SH |
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02.03.2010 |
Wird im Verfahren vor dem Bundesgericht der Kostenvorschuss
nicht rechtzeitig einbezahlt, so kann auf das Rechtsmittel nicht
eingetreten werden und die Kosten des Verfahrens werden dem
Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. |
TG |
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23.02.2010 |
Fehlerhafte Verwaltungsakte sind in der Regel nicht nichtig, sondern
nur anfechtbar, d.h. sie werden durch die Nichtanfechtung
rechtsgültig. Nichtigkeit wird nur ausnahmsweise angenommen, wenn
der ihr anhaftende Mangel besonders schwer wiegt, wenn er leicht
erkennbar ist und wenn zudem die Rechtssicherheit durch die Annahme
der Nichtigkeit nicht ernsthaft gefährdet wird. Als
Nichtigkeitsgründe fallen hauptsächlich funktionelle und sachliche
Unzuständigkeit einer Behörde sowie schwerwiegende Verfahrensfehler
in Betracht. |
SO |
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16.02.2010 |
Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung, Wohnsitz: Das
Mieten eines bereits möblierten Zimmers genügt für sich alleine
nicht, um einen steuerrechtlichen Wohnsitz zu begründen. |
AG/ZG |
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16.02.2010 |
Bei Liegenschaften des Privatvermögens, die überwiegend
privat genutzt werden, kann anstelle des Abzugs der effektiven
Kosten der Pauschalabzug gemacht werden. Bei Liegenschaften im
Geschäftsvermögen oder bei Liegenschaften im Privatvermögen, die von
Dritten überwiegend geschäftlich genutzt werden, sind nur die
effektiven Kosten zum Abzug zugelassen. Die Abgrenzung dieser
Liegenschaften erfolgt anhand des Verhältnisses der Mieteinnahmen
(inkl. Eigenmietwert). Machen die geschäftlichen Mieteinnahmen mehr
als 50 Prozent der gesamten Mieteinnahmen aus, liegt eine
geschäftliche Nutzung vor. |
ZH |
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11.02.2010 |
Ein Revisor des kantonalen Steueramts ist nicht befangen,
weil er für den Fall, dass Unterlagen für eine Bücherrevision nicht
eingereicht würden, eine Ermessensveranlagung in Aussicht gestellt
hatte. |
AG |
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11.02.2010 |
Abzugsfähigkeit von Beiträgen an die zweite Säule:
Die "ordentlichen" Beiträge und Einkaufsbeiträge können von den
Einkünften nicht abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige das
Rentenalter erreicht hat, eine Altersrente - finanziert aus dem
obligatorischen Teil der Vorsorgeeinrichtung - bezieht, jedoch
weiterhin erwerbstätig bleibt und im überobligatorischen Teil aktiv
versichert ist. |
ZG |
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11.02.2010 |
Steuerverwaltung und Steuerpflichtiger können sich
ausnahmsweise an Stelle einer amtlichen Untersuchung über Teile des
steuerlich relevanten Sachverhalts einigen, und zwar auch ohne
ausdrückliche gesetzliche Grundlage, wenn über massgebende Tatsachen
Unsicherheiten bestehen, die sich nur schwer oder mit
unverhältnismässigem Aufwand beseitigen lassen, wenn etwa der
Verkehrswert einer Liegenschaft nicht bekannt ist und die Ermittlung
oder Schätzung nur mit grossem Aufwand erreichbar ist. |
SZ |
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04.02.2010 |
Der Beschwerdeführer beantragte im Verfahren vor der
Vorinstanz, es sei auf das Erheben einer Steuer betreffend
Auszahlung einer Versicherung ganz zu verzichten. Der Steuerbetrag
wurde daraufhin lediglich reduziert. Aus diesem Grund obsiegte der
Beschwerdeführer nur teilweise und es ist nicht zu beanstanden, dass
er einen Teil der Verfahrenskosten tragen musste. |
SH |
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03.02.2010 |
Schuldzinsen-Freibetrag von Fr. 50'000.-- steht nicht
jedem der gemeinsam besteuerten Ehegatten einzeln zu, sondern kann
nur einmal in Abzug gebracht werden. |
BE |
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03.02.2010 |
Als Ersatzbeschaffung gilt die Übertragung stiller Reserven
auf betriebsnotwendiges Anlagevermögen, das innert einem Jahr vor
oder innert drei Jahren nach der Veräusserung für das gleiche
Unternehmen erworben worden ist. |
AG |
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02.02.2010 |
Eine wirtschaftliche Handänderung ist insbesondere auch beim
Vorliegen eines sogenannten Kettengeschäftes gegeben. Dieses liegt
vor, wenn ein Grundstück vom Veräusserer über eine oder mehrere
Personen, welchen nur eine eigentümerähnliche Stellung zukommt, auf
einen neuen zivilrechtlichen Eigentümer übertragen wird. Das am
häufigsten anzutreffende Kettengeschäft ist der Kaufvertrag, in dem
bereits vertraglich zwischen dem zivilrechtlichen Eigentümer und dem
wirtschaftlichen Ersterwerber ein Eintrittsrecht Dritter in den
abgeschlossenen, aber noch nicht grundbuchlich vollzogenen Vertrag
vereinbart wird. Dabei ist es nicht notwendig, dass im Rahmen einer
wirtschaftlichen Handänderung in der Form des Kettengeschäfts der
Kaufvertrag explizit eine solche Substitutionsklausel enthält.
Massgebend sind die gesamten Umstände. |
GR |
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25.01.2010 |
Eine Veranlagungsverfügung kann nicht wegen lediglich einer
Nebenbemerkung, wonach die Einkommens- wie auch
Vermögensbestandteile aus einem bestimmten Grundstückbesitz der
AHV-Ausgleichskasse gemeldet würden, angefochten werden, weil dafür
ein entsprechende aktuelles und praktisches Interesse fehlt. |
SO |
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20.01.2010 |
Ersatzbeschaffung: Die Besteuerung eines Grundstückgewinns wird nur
aufgeschoben bei vollständiger oder teilweiser Veräusserung eines
land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks, soweit der
Veräusserungserlös innert angemessener Frist zum Erwerb eines
selbstbewirtschafteten Ersatzgrundstücks oder zur Verbesserung der
eigenen, selbstbewirtschafteten land- oder forstwirtschaftlichen
Grundstücke verwendet wird. Dies ist nicht der Fall, wenn das
Grundstück alsdann von einer von der steuerpflichtigen Person
beherrschten juristischen Person erworben und bewirtschaftet wird.
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AG |
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20.01.2010 |
Burgergemeinden des Kantons Bern sind nicht von der
Grundstückgewinnsteuer befreit und daher bei Veräusserung einer
Liegenschaft steuerpflichtig. |
BE |
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12.01.2010 |
Die Beschwerdebegründung muss sich mit dem Vorentscheid
auseinandersetzen. Andernfalls kann auf die Beschwerde nicht
eingetreten werden. |
GB |
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14.01.2010 |
Eine Frist beginnt bereits im Zeitpunkt der ordnungsgemässen
Zustellung, sprich mit dem Einlegen der Verfügung ins Postfach der
steuerpflichtigen Person, und nicht erst bei tatsächlicher
Kenntnisnahme durch den Adressaten zu laufen. |
SO |
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Urteile des Jahres 2009 |
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Datum |
Kurzbeschreibung |
Kanton |
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22.12.2009 |
Wird eine Abschreibungsverfügung angefochten, muss begründet werden,
weshalb die Abschreibung des Verfahrens nicht rechtmässig sein soll.
Es reicht nicht, lediglich materielle Argumente in der Sache selbst
vorzubringen. |
ZH |
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22.12.2009 |
Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung: Das Steuerdomizil
einer juristischen Person befindet sich grundsätzlich am Sitz der
Gesellschaft, falls es sich dabei nicht um ein blosses
Briefkastendomizil handelt. In diesem Fall wird auf den Ort der
tatsächlichen Verwaltung abgestellt. |
ZH/ZG |
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21.12.2009 |
Wird das Verfahren infolge Rückzugs der Beschwerde als
gegenstandslos abgeschrieben, kann das Bundesgericht auf die
Erhebung von Gerichtskosten verzichten. |
AG |
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21.12.2009 |
Grundeigentümer müssen die für einen Prozess
benötigten finanziellen Mittel durch Vermietung, Belehnung oder
Veräusserung der Liegenschaft aufbringen. Ein Anspruch auf
unentgeltliche Prozessführung besteht in einem solchen Fall nicht. |
BE |
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14.12.2009 |
Eine Liegenschaft befindet sich in einem vernachlässigten
Zustand, wenn nach dem Erwerb durch die steuerpflichtige Person
Sanierungskosten anfallen, die höher sind als der Erwerbspreis und
wenn die Art der vorgenommenen Arbeiten das Austauschen der gesamten
Elektroinstallationen und Wärmeverteilungen, die Sanierung der
Böden, der Küche bzw. des Bads mit allen Sanitäranlagen und auch die
Ersetzung Fenster sowie Anbringung von Wärmedämmungen betrifft. |
AG |
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04.12.2009 |
Umfasst ein festgesetzter Eigenmietwert mehrere
Wohnungen, von denen die Eine vermietet und die Andere vom
Eigentümer selbst genutzt wird, so muss der Gesamteigenmietwert um
den Anteil der fremdgenutzten Wohnung reduziert und an seiner Stelle
das vereinnahmte Nutzungsentgelt deklariert werden. |
UR |
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04.12.2009 |
Von den steuerbaren Einkünften werden bei selbstständiger
Erwerbstätigkeit die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten
abgezogen. Bei Aufwendungen, die teils geschäftlich, teils privat
(Lebenshaltungskosten) veranlasst sind, ist eine Aufteilung in einen
Gewinnungskosten- und einen Privatanteil vorzunehmen. Bestehen keine
objektiven Aufteilungskriterien, ist der Privatanteil zu schätzen.
Diese Schätzung stellt eine Ermessensbetätigung dar, welche das
Bundesgericht nur auf Willkür hin überprüft. |
AG |
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02.12.2009 |
Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung: Wird ein
Steuerpflichtiger, der bereits in einem Kanton besteuert wurde, von
einem anderen Kanton ebenfalls veranlagt, so ist die zu Unrecht
ergangene Verfügung aufzuheben und die bereits bezahlten Steuern
sind zurückzuerstatten. |
BS/TI |
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02.12.2009 |
Die Beschwerde gegen einen Entscheid ist innert 30 Tagen nach der
Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht
einzureichen oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post zu
übergeben. Wird die Frist durch eine Mitteilung ausgelöst, beginnt
sie erst am folgenden Tag zu laufen. |
AG |
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18.11.2009 |
Überführungen vom Geschäftsvemögen ins Privatvermögen sind zum
Verkehrswert abzurechnen. |
AG |
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16.11.2009 |
Veräussert eine Privatperson lediglich ein Grundstück,
welches sie zuvor im Rahmen einer Zwangsvollstreckung gegen ihren
Sohn erworben hatte, so liegt kein gewerbsmässiger
Liegenschaftshandel vor. Der aus dieser Veräusserung erzielte Gewinn
unterliegt in einem Kanton, welcher bei der Grundstückgewinnsteuer
dem dualistischen System folgt, demnach der Grundstückgewinnsteuer
und nicht der Einkommenssteuer.
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SH |
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13.11.2009 |
Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht
bei der Zustellung einer Vernehmlassung an die beschwerdeführende
Partei zum Ausdruck bringt, der Schriftenwechsel sei abgeschlossen
oder wenn die Eingabe mit einer Bemerkung übermittelt wird, aus der
die Partei schliessen muss, dass sie keine Stellungnahme mehr
abgeben dürfe. |
TG |
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11.11.2009 |
Die Bestimmung der Höhe des Depots für den
mutmasslichen Steuerbetrag stellt keine Vertrauensgrundlage
bezüglich der definitiven Grundstückgewinnsteuerschuld dar. |
ZG |
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05.11.2009 |
Im
Verfahren der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
vor Bundesgericht dürfen neue Tatsachen und Beweismittel nur so weit
vorgebracht werden, als erst der Entscheid der Vorinstanz dazu
Anlass gibt. Hat der Beschwerdeführer im vorinstanzlichen Verfahren
nicht geltend gemacht, er habe bereits mit einem früheren Schreiben
rechtzeitig Einsprache erhoben, so kann vor Bundesgericht diese Rüge
nun nicht vorbringen. |
SO |
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23.10.2009 |
Selbständige Erwerbstätigkeit im Sinne von
gewerbsmässigem Wertschriftenhandel liegt insbesondere vor, wenn ein
Steuerpflichtiger während einer Steuerperiode mindestens 184
Transaktionen durchführt und ein Volumen von Fr. 35'000'000.--
umsetzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Steuerpflichtige die
Wertschriftengeschäfte selber oder durch einen bevollmächtigten
Dritten abwickelt. Das Verhalten einer beigezogenen Fachperson wird
der pflichtigen Person als ihr Eigenes angerechnet. |
ZH |
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30.10.2009 |
Die bernische Steuerverwaltung ist legitimiert, einen Entscheid der
Steuerrekurskommission betreffend die innerkantonale
Steuerteilung beim Verwaltungsgericht anzufechten. |
BE |
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29.10.2009 |
Dass sich die Vertreterin in der Steuererklärung nachträglich (nach
Unterzeichnung der Steuererklärung) als Vertreterin bezeichnete,
hätte dadurch verhindert werden können, dass an der dafür
vorgesehenen Stelle ein Strich angebracht worden wäre. Da dies nicht
geschehen ist, durften die kantonalen Steuerbehörden nach Treu und
Glauben im Rechtsverkehr davon ausgehen, dass die
Veranlagungsverfügung deren Vertreterin zuzustellen war. |
ZH |
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20.10.2009 |
Im Falle eines Wechsels des steuerrechtlichen Wohnsitzes
innerhalb der Schweiz besteht die Steuerpflicht aufgrund
persönlicher Zugehörigkeit für die laufende Steuerperiode in dem
Kanton, in welchem der Steuerpflichtige am Ende dieser Periode
seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme besteht jedoch für die
Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen: Solche Leistungen sind
in demjenigen Kanton steuerbar, in dem der Steuerpflichtige im
Zeitpunkt der Fälligkeit seinen Wohnsitz hat. |
SZ/ZH |
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15.10.2009 |
Werden die Bareinnahmen aus dem Betrieb eines Solarium weder zeitnah
aufgezeichnet noch täglich saldiert, sondern vielmehr auf lediglich
als monatlichen Einnahmen und Ausgaben undatiert aufgezeichnet, so
entsprechen diese Aufstellungen nicht den gesetzlichen Anforderungen
an eine zuverlässige und für die Veranlagungsbehörden überprüfbare
Aufzeichnung des Bargeldverkehrs. |
ZH |
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14.10.2009 |
Wer freiwillig ein Zweitstudium unternimmt, zieht sich
aufgrund subjektiver Präferenzen weitgehend aus dem Erwerbsleben
zurück. Dieser Umstand schliesst den Unterstützungsabzug, welcher
eine objektive Bedürftigkeit voraussetzt, aus. |
BE |
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14.10.2009 |
Grundstückgewinnsteuer: Es liegt keine Ersatzbeschaffung vor, beim
Kauf eines Grundstücks mit einem vollständigen landwirtschaftlichen
Gewerbe samt Wohnhaus, wenn der Landwirt eine Grundstück verkaufte,
auf welchem Schafe weideten und auf welchem eine Scheune zur
Lagerung von Stroh, Dünger und Landmaschinen stand.
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ZH |
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14.10.2009 |
Die Tarifvorschriften des DBG sind auf den Wehrpflichtersatz nicht
anwendbar, weil das Wehrpflichtersatzrecht einen eigenen
(proportionalen) Tarif kennt (Art. 13 WPEG). Eine Kapitalleistung
aus der Säule 3a unterliegt daher voll der Wehrpflichtersatzabgabe
und nicht bloss zu einem Fünftel. |
SZ |
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07.10.2009 |
Neue Begehren sind vor Bundesgericht unzulässig. Da
der Beschwerdeführer im vorinstanzlichen Verfahren lediglich die
Gewährung des Abzuges der Kosten für den Arbeitsweg beantragt hat,
kann das Bundesgericht nicht überprüfen, ob sich der Wohnsitz des
Beschwerdeführers überhaupt noch im betreffenden Kanton befunden
hat. |
VS |
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01.10.2009 |
Das Abkommen mit Liechtenstein setzt nicht voraus, dass ein
Grenzgänger ausnahmslos an jedem Arbeitstag an seinen Wohnort
zurückkehrt. Es genügt eine regelmässige Rückkehr. |
BS |
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25.09.2009 |
Wirtschaftliche Doppelbelastung: Folgende im Rahmen
der Unternehmenssteuerreform II in einer Volksabstimmung
angenommenen Artikel des Steuergesetz des Kantons Bern sind
verfassungswidrig und daher aufzuheben: In Art. 42 Abs. 3 sind die
Satzteile "mit Sitz in der Schweiz" und "oder der Verkehrswert der
Beteiligung mindestens zwei Millionen Franken" und Art. 65 Abs. 2
ist vollständig aufzuheben. |
BE |
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25.09.2009 |
Wirtschaftliche Doppelbelastung,
Unternehmenssteuerreform II: Die Revision des Steuergesetzes des
Kantons Zürich kam eindeutig im Hinblick auf die parallel laufende
Änderung der Bundesgesetzgebung zustande und bezweckte eine rasche
Umsetzung der im Steuerharmonisierungsgesetz neu eingeführten
Entlastungsmöglichkeit. Indem die kantonale Gesetzesnovelle in
diesem Sinne das Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses des Bundes
vorwegnahm, ist sie daher inhaltlich auch dadurch gedeckt, selbst
wenn das neue Bundesrecht erst ein Jahr später formell in Kraft
trat. |
ZH |
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25.09.2009 |
Eine Beschwerde ans Bundesgericht ist zu begründen.
Die Begründung muss sich auf die Motive des angefochtenen Entscheids
beziehen, damit klar wird, inwiefern dieser beanstandet wird. Dies
gilt auch für Laieneingaben, auch wenn die Anforderung an Antrag und
Begründung dann weniger hoch sind. |
BE |
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25.09.2009 |
Gegen den Zwischenentscheid der Vorinstanz ist eine
Beschwerde nur unter den in Art. 92 und Art. 93 BGG erwähnten
Voraussetzungen zulässig. Also insbesondere dann, wenn der
Zwischenentscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil
bewirken kann oder wenn die Gutheissung der Beschwerde sofort einen
Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an
Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Beweisverfahren ersparen
würde. |
AG |
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22.09.2009 |
Auch einer
amtlichen Mitteilung, die lediglich eine spätere Veranlagung in
Aussicht stellt und deren Zweck sich in der Unterbrechung des
Verjährungsablaufs erschöpft, kommt verjährungsunterbrechende
Wirkung zu. |
AG |
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22.09.2009 |
Der Steuerpflichtige kann eine Ermessensveranlagung
nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit anfechten. Die Einsprache
ist zu begründen und muss allfällige Beweismittel nennen.
Offensichtlich unrichtig ist eine Schätzung, die einen wesentlichen
Gesichtspunkt übergangen oder falsch gewürdigt hat. |
AG |
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22.09.2009 |
Wird ein Nichteintretensentscheid angefochten, muss
in der Beschwerdebegründung Bezug auf die erwähnten
Nichteintretensgründe genommen werden; soweit der (Nichteintretens-)
Entscheid auf kantonalem Verfahrensrecht beruht, muss dargelegt
werden, inwiefern die Anwendung des kantonalen Rechts
schweizerisches Recht verletzt, namentlich gegen verfassungsmässige
Rechte verstösst. |
LU |
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17.09.2009 |
Als selbständige Erwerbstätigkeit gilt jede
Tätigkeit, bei der ein Unternehmer auf eigenes Risiko, unter Einsatz
von Arbeit und Kapital, in einer frei gewählten Organisation und mit
der Absicht der Gewinnerzielung am Wirtschaftsverkehr teilnimmt. |
AG |
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14.09.2009 |
Beim Bundesgericht könne nur letztinstanzliche
kantonale Entscheide angefochten werden. Diese sind zu bezeichnen
und der Beschwerde beizulegen. |
AG |
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28.08.2009 |
Wird ein Nichteintretensentscheid gefällt, so ist
dieser anzufechten. Es genügt nicht, sich nur materiell mit der
Streitsache zu befassen. |
AG |
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27.08.2009 |
Die Zustellungsfiktion benachteiligt Personen nicht,
die sich während der Abholungsfrist im Ausland aufhalten. Diese
können jemanden mit der Entgegennahme postalischer Sendungen
beauftragen. Von demjenigen, der ein Rechtsmittel ergreift, darf
erwartet werden, dass er den Empfang der zu erwartenden
gerichtlichen Sendungen sicherstellt. |
NW |
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26.08.2009 |
Grundstücke, welche Geschäftsvermögen darstellen,
bleiben auch nach Ableben des früheren Eigentümers Geschäftsvermögen
und die Erben treten an die Stelle des Verstorbenen. Diese werden
quasi zu Selbständigerwerbenden, selbst wenn sie das Geschäft nicht
weiterführen. Soll Geschäftsvermögen in Privatvermögen überführt
werden, so bedarf es dazu einer Abrechnung des Steuerpflichtigen mit
der Steuerbehörde; durch den blossen Zeitablauf können
Liegenschaften nicht in das Privatvermögen übergehen.
|
VS |
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26.08.2009 |
Steuerpflichtige haben einen Anspruch auf Schutz des
berechtigten Vertrauens in behördliche Zusicherungen. Eine aufgrund
eines falsch dargestellten Sachverhaltes erteilte Auskunft vermag
die Steuerbehörde jedoch nicht zu binden. |
SO |
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21.08.2009 |
Bei einem Rückzug der Beschwerde kann auf das Erheben
von Gerichtskosten verzichtet werden, wenn keine nennenswerten oder
unnötigen Auslagen entstanden sind. |
ZH |
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07.08.2009 |
Die faktische Rückzahlung des Aktienkapitals durch
ein simuliertes Darlehen unterliegt der Einkommenssteuer. |
FR |
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06.08.2009 |
Steuerrechtlicher Wohnsitz: Der Umstand, dass der
unverheiratete, im fraglichen Jahr bereits 33-jährige
Steuerpflichtige vom Ort aus, wo er sich während der Woche aufhält,
einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, begründet die
Vermutung, dass der Steuerpflichtige dort sein Hauptsteuerdomizil
hat. Diese Vermutung lässt sich nur entkräften, wenn er regelmässig,
mindestens ein Mal pro Woche, an den Ort zurückkehrt, wo seine
Familie lebt, mit welcher er aus bestimmten Gründen besonders eng
verbunden ist, und wo er andere persönliche und gesellschaftliche
Beziehungen pflegt. |
BE/SO |
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05.08.2009 |
Getrennt lebenden Ehegatten sind Verfügungen einzeln
und getrennt zu eröffnen, auch wenn sie mit der Verfügung gemeinsam
veranlagt werden. |
BE |
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28.07.2009 |
Wer eine eingeschriebene Sendung nicht innert der
postalischen Abholfrist entgegen nimmt, kann sich später nicht
darauf berufen, die angesetzte Frist zur Einreichung eines
Arztzeugnisses sei zu kurz bemessen gewesen. |
BL |
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27.07.2009 |
Das Willkürverbot verschafft jedoch für sich allein
kein rechtlich geschütztes Interesse. Zur Willkürrüge ist deshalb
nur legitimiert, wer sich auf eine gesetzliche Norm berufen kann,
die ihm im Bereich seiner betroffenen und angeblich verletzten
Interessen einen Rechtsanspruch einräumt. Ein solcher Rechtsanspruch
auf Erlass von Steuern besteht im Kanton Basel-Landschaft nicht. |
BL |
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20.07.2009 |
Eine Nachfrist kann nur erstreckt werden, wenn ganz
besondere, nicht voraussehbare Hinderungsgründe vorliegen. Der
Umstand, dass der Rechtsvertreter die Angelegenheit noch nicht
ausreichend mit seiner Mandantin habe besprechen können stellt
keinen solchen Grund dar. |
ZH |
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21.07.2009 |
Ein Gericht ist nicht zwingend an ein Gutachten
gebunden. Wird von einem Gutachten aber abgewichen, so ist dies
eingehend zu begründen. |
ZH |
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13.07.2009 |
Eine Steuerumgehung wird dort angenommen worden, wo
ein Vater Aktien auf seine im Ausland lebenden Kinder und Enkel
übertragen hat, sie dann aber zum Tageskurs zurückgenommen und in
gleicher Höhe eine Darlehensschuld gegenüber den Kindern und Enkeln
begründet hat, womit die Rückerstattung der Verrechnungssteuer
erwirkt worden ist, auf welche seine Kinder und Grosskinder mangels
eines Doppelbesteuerungsabkommens ansonsten keinen Anspruch gehabt
hätten. |
BL |
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10.07.2009 |
Die Kosten besonderer Heilmassnahmen gelten als
abzugsfähig, sofern sie ärztlich verordnet sind und von diplomierten
Personen durchgeführt werden. Eine ärztliche Verordnung setzt eine
vorgängige konkrete Anordnung einer eidgenössisch diplomierten
Medizinalperson zur Initiierung einer bestimmten Heilmassnahme
voraus. Eine solche Therapie im Nachhinein als notwendig
einzustufen, genügt selbst dann nicht, wenn die Massnahme an sich
zweckmässig war und sich sogar ein Heilerfolg eingestellt hat. |
LU |
|
09.07.2009 |
Ein Kanton, der die für die Steuerpflicht
massgeblichen Tatsachen kennt oder kennen kann, verwirkt sein Recht
auf Besteuerung, wenn er trotzdem mit der Erhebung des
Steueranspruchs ungebührlich lange zuwartet und wenn bei Gutheissung
des erst nachträglich erhobenen Anspruchs ein anderer Kanton zur
Rückerstattung von Steuern verpflichtet werden müsste, die er
formell ordnungsgemäss, in guten Treuen und in Unkenntnis des
kollidierenden Steueranspruchs bezogen hat. |
BE/SO |
|
07.07.2009 |
Der Unternutzungsabzug kann nur gewährt werden, wenn
eine dauerhafte Unternutzung vorliegt. Dies ist nicht der Fall, wenn
eine Liegenschaft erst im Verlaufe der zu beurteilenden
Steuerperiode erworben wird. |
TG |
|
O7.07.2009 |
Für eine vollendete Steuerhinterziehung wird eine
Busse ausgefällt, welche in der Regel das Einfache der hinterzogenen
Steuer beträgt. Bei leichtem Verschulden kann die Busse bis auf
einen Drittel der hinterzogenen Steuer ermässigt, bei schwerem
Verschulden bis auf das Dreifache erhöht werden. Zeigt der
Steuerpflichtige die Steuerhinterziehung an, bevor sie der
Steuerbehörde bekannt ist, so wird die Busse auf einen Fünftel der
hinterzogenen Steuer ermässigt. |
ZG |
|
07.07.2009 |
Der vom Beschwerdeführer selber auf dem Briefumschlag
angebrachte Hinweis darüber, dieser sei am 27. April 2009
"eingeworfen" worden (richtigerweise könnte er ohnehin bloss
bestätigen, dass er vorhabe, den Umschlag in nächster Zeit
einzuwerfen), erweist sich als reine Parteibehauptung, die nicht als
Beweis für die rechtzeitige Postaufgabe gelten kann und damit
irrelevant ist. |
ZH |
|
07.07.2009 |
Der Verkauf eines Betriebs an eine
Schwestergesellschaft stellt keine steuerneutrale Spaltung dar. |
LU |
|
03.07.2009 |
Fehlt bei einer Beschwerde eine sachbezogene
Begründung, so kann auf sie nicht eingetreten werden. |
ZH |
|
01.07.2009 |
Nimmt ein Steuerpflichtiger für seine Liegenschaft
über mehrere Jahre Abschreibungen vor, so ist die Liegenschaft als
Geschäftsvermögen zu qualifizieren. Der Einwand, die Liegenschaft
gehöre zum Privatvermögen, ist nach Treu und Glauben später nicht
mehr zu hören. |
BE |
|
25.06.2009 |
Blosse Verweise reichen nicht aus, um eine Beschwerde
ausreichend zu begründen. |
ZG |
|
19.06.2009 |
Die Amtsführung einer kantonalen Steuerverwaltung
kann nicht mittels Beschwerde beim Bundesgericht gerügt werden, da
das Bundesgericht nicht Aufsichtsbehörde der kantonalen
Steuerverwaltungen ist. |
GR |
|
18.06.2009 |
Wird die Beschwerde von der Beschwerdeführerin selbst
verfasst, so besteht kein Anspruch auf Parteikostenersatz. |
CH |
|
16.06.2009 |
Es obliegt der Behörde, den Wohnsitz als
steuerbegründende Tatsache darzutun. Dem Pflichtigen kann der
Gegenbeweis für die von ihm behauptete subjektive Steuerpflicht an
einem neuen Ort auferlegt werden, wenn die von der Behörde
angenommene bisherige subjektive Steuerpflicht als sehr
wahrscheinlich gilt. |
BE/ZH |
|
12.06.2009 |
Es ist nicht willkürlich, die Aktien einer
Bauunternehmung, deren Tätigkeit sich nur noch auf das Einfordern
von Rechtsansprüchen, die Liquidation von mobilen Sachanlagen sowie
auf die Verwaltung und den Besitz von Liegenschaften beschränkt,
gemäss den Richtlinien für Vermögensverwaltungs- bzw.
Immobiliengesellschaften zu bewerten. |
LU |
|
11.06.2009 |
Quellensteuer: Übt der Steuerpflichtige eine ausschliessliche
Erwerbstätigkeit aus, ohne Ersatz- oder anderweitige Einkünfte
erhalten zu haben, kann nicht auf den Tarif D abgestellt werden. Es
liegt diesfalls keine Nebenerwerb vor, sondern ein (bescheidener)
Haupterwerb, der mit dem entsprechenden, deutlich niedrigeren Tarif
A zu besteuern ist. |
LU |
|
09.06.2009 |
Obsiegen die Beschwerdeführer im kantonalen Verfahren, ist
ihnen eine Entschädigung notwendiger und verhältnismässig hoher
Kosten zuzusprechen. |
SO |
|
09.06.2009 |
Unentgeltliche Prozessführung: Eine Einsprache gegen
eine Ermessensveranlagung ist aussichtslos, wenn die ausgefüllte
Steuererklärung erst mit der Replik eingereicht wird statt mit der
Einsprache selbst und hierfür keine plausiblen Gründe vorliegen. |
AG |
|
04.06.2009 |
Eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen kann
nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden. |
AG |
|
03.06.2009 |
Ein Schreiben eines Treuhänders, mit dem lediglich
der Erlass von Verzugszinsen beantragt wird, kann nicht sinngemäss
als Einsprache entgegen genommen werden. |
VS |
|
29.05.2009 |
Grundstückgewinnsteuer: Kosten für die Ausarbeitung
es Kaufvertrags und für die Vertretung des Veräusseres beim Notar
sind nicht als Mäklerprovision abziehbar. |
ZH |
|
29.05.2009 |
Wird ein bereits ursprünglich mangelhafter
Autounterstand saniert, so dient dies nicht der Erhaltung oder
Wiederherstellung eines zuvor bestehenden Wertes, sondern es wird
ein neuer Wert geschaffen. Die anfallenden Kosten sind somit nicht
als Unterhaltskosten abziehbar. |
SO |
|
29.05.2009 |
Eine Zwischenveranlagung ist vorzunehmen bei einer Änderung der für
die interkantonale oder internationale Steuerausscheidung
massgebenden Verhältnisse. Eine solche Änderung liegt bei Begründung
eines ausserkantonalen Spezialsteuerdomizils (Geschäftsräume betr.
selbständiger Erwerbstätigkeit) vor. |
AG/ZG |
|
27.05.2009 |
Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert: Für die
Vermögenssteuer gilt als Unternehmenswert einer
Immobiliengesellschaft deren Substanzwert. Unüberbaute oder
überbaute Grundstücke werden zum Verkehrswert bewertet; wenn dieser
nicht bekannt ist zur amtlichen Schatzung oder zum kapitalisierten
Ertragswert, mindestens jedoch zum Buchwert. |
BE |
|
27.05.2009 |
Das Recht, ein Nachsteuerverfahren einzuleiten,
erlischt zehn Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, für die eine
Veranlagung zu Unrecht unterblieben ist. |
BE |
|
20.05.2009 |
Bei der Grundstückgewinnsteuer können vom
Verkaufserlös die mit der Veräusserung verbundenen Kosten abgezogen
werden. Eine Mäklerprovision kann als steuermindernde Tatsache
jedoch nur berücksichtigt werden, wenn u.a. eine zum Grundstückkauf
oder Grundstückverkauf führende Vermittlungstätigkeit nachgewiesen
ist. |
BS |
|
18.05.2009 |
Voraussetzung der unentgeltlichen Rechtspflege ist,
dass das Rechtsmittel nicht als aussichtslos erscheint. Eine Partei
soll einen Prozess, den sie auf eigene Rechnung und Gefahr nicht
führen würde, nicht auf Kosten des Gemeinwesens anstrengen können. |
AG |
|
15.05.2009 |
Bei einer Beschwerde wegen interkantonaler
Doppelbesteuerung muss der Instanzenzug nur in einem Kanton
durchlaufen werden, bevor eine Beschwerde ans Bundesgericht zulässig
ist. |
SG/ZH |
|
13.05.2009 |
Hat ein Steuerpflichtiger in der Schweiz kein
Zustellungsdomizil, so werden Verfügungen und Entscheide im
Amtsblatt publiziert. Ab dem Zeitpunkt dieser Publikation beginnt
die Beschwerdefrist zu laufen. Wird der Entscheid dem
Steuerpflichtigen später noch mittels Fax ins Ausland mitgeteilt, so
beginnt dadurch keine neue Beschwerdefrist zu laufen. |
FR |
|
12.05.2009 |
Bei Liegenschaften im Privatvermögen können die
Unterhaltskosten, abgezogen werden. Energiespar- und
Umweltschutzmassnahmen werden den Unterhaltskosten gleichgestellt.
Der Nachweis, dass die Verglasung eines Balkons eine solche
Energiesparmassnahme darstellt, obliegt den Steuerpflichtigen und es
reicht nicht aus, dass sie lediglich eine Verkaufsdokumentation
statt einer wissenschaftlichen Untersuchung vorlegen. |
SO |
|
07.05.2009 |
Dividenden sind grundsätzlich dann nicht als
ausserordentliche Vermögenserträge zu qualifizieren, wenn sie
regelmässig ausgerichtet werden. Anders kann es sich bei so
genannten Substanzdividenden verhalten, die aus thesaurierten
Gewinnen
früherer Perioden stammen, oder wenn zwar nur der im Vorjahr
erzielte Gewinn ausgeschüttet wird, aber eine personenbezogene
Gesellschaft ihre Dividendenpolitik gerade in dem in die
Bemessungslücke fallenden Jahr ändert. |
SO |
|
04.05.2009 |
Eine Behörde kann einen Entscheid in Widererwägung
ziehen, wenn dieser bei einer höheren Instanz angefochten wird und
diese Instanz noch nicht entschieden hat. In einem solchen Fall wird
das Verfahren vor der oberen Instanz als gegenstandslos
abgeschrieben. |
LU |
|
29.04.2009 |
Eine Einsprache gegen eine Ermessenstaxation ist zu
begründen. Hierfür ist jedoch nicht in jedem Fall eine ausgefüllte
Steuererklärung nachzureichen; vorliegend reichte eine Begründung,
wonach eine AG statt eines ermessensweise festgesetzten Reingewinns
von 100'000 Franken tatsächlich einen Verlust von 45'000 Franken
erzielt hatte, aus. |
ZH |
|
22.04.2009 |
Berufskosten: Kosten für eine Wohnung am Arbeitsort können nur
abgezogen werden, wenn sie tatsächlich bezahlt wurden. Kann ein
Steuerpflichtiger zu einem Vorzugsmietzins bei seinen Grosseltern
ein Zimmer mieten, so sind nur diese Kosten abzugsfähig und nicht
ein marktüblicher Mietzins. |
LU |
|
14.04.2009 |
Der steuerrechtliche Wohnsitz ist von der Steuerbehörde
nachzuweisen. Der steuerpflichtigen Person kann allerdings der
Gegenbeweis für die von ihr behauptete subjektive Steuerpflicht an
einem neuen Ort auferlegt werden, wenn die von der Steuerbehörde
angenommene bisherige subjektive Steuerpflicht als sehr
wahrscheinlich gilt. |
SO/VD |
|
09.04.2009 |
Grundstückgewinnsteuer: Eine Regelung, wonach
Verluste nur satzbestimmend berücksichtigt werden, hängt im
Einzellfall von Zufälligkeiten ab und kann zu willkürlichen
Resultaten führen. |
OW |
|
09.04.2009 |
Zur Willkürrüge im Rahmen der subsidiären Verfassungsbeschwerde ist
nur legitimiert, wer sich auf eine gesetzliche Norm berufen kann,
die ihm einen Rechtsanspruch (wie zum Beispiel auf einen
Steuererlass) einräumt. |
SO |
|
09.04.2009 |
Steuerschuldner der Grundstückgewinnsteuer ist im Kanton Freiburg
der Veräusserer. Nach einzelnen kantonalen
Grundstückgewinnsteuergesetzen kann zwar auch der Erwerber sich
vertraglich verpflichten, die Grundstückgewinnsteuer zu vergüten,
und wird damit einsprache- und beschwerdeberechtigt. Die
Schuldübernahme durch den Erwerber begründet insbesondere kein
Forderungsrecht des Gemeinwesens gegenüber dem Erwerber, sondern
lediglich einen privatrechtlichen Anspruch des Veräusserers auf
Ersatz der Steuer. |
FR |
|
07.04.2009 |
Gewerbsmässiger Liegenschaftshandel liegt auch dann
nicht vor, wenn ein Steuerpflichtiger zwar mehrere Liegenschaften
erwirbt, diese jedoch als Kapitalanlage nutzt und nicht mit
Gewinnabsicht weiter veräussert. |
ZH |
|
02.04.2009 |
Im Kanton Luzern können Beiträge an die im Grossen Rat vertretenen
Parteien von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden. Auf eine
gegen diese Regelung erhobene Beschwerde wurde mangels Legitimation
nicht eingetreten, ansonsten wäre die Beschwerde wohl gutgeheissen
worden, da das StHG die zulässigen Abzüge abschliessend regelt. |
LU |
|
04.04.2009 |
Aus dem Umstand, dass die Steuerbehörden die
Beschwerdeführer in den betroffenen Jahren ohne Beanstandungen stets
gestützt auf die von ihnen eingereichten Aufstellungen veranlagten,
können die Beschwerdeführer keinen Anspruch auf Bestand ihrer
rechtskräftigen Veranlagungen ableiten. |
VS |
|
02.04.2009 |
Ehegatten haften grundsätzlich solidarisch für die Gesamtsteuer;
ein Ehegatte haftet jedoch nur für seinen Anteil an der
Gesamtsteuer, wenn einer von beiden zahlungsunfähig ist. Daraus
ergibt sich, dass die Solidarhaft der Ehegatten entweder entfällt,
wenn die Ehe - faktisch oder rechtlich - getrennt wird oder wenn
einer der Ehegatten zahlungsunfähig ist. |
ZH |
|
30.03.2009 |
Wird ein Entscheid betreffend eine kommunale Erbschaftssteuer
angefochten, so können Fragen bezüglich einer allfälligen kantonalen
Erbschaftssteuer in diesem Verfahren nicht auch aufgeworfen werden. |
GB |
|
27.03.2009 |
Verdeckte Gewinnausschüttung: Die Investition einer AG in den Umbau
der Privatliegenschaft eines Aktionärs stellt eine verdeckte
Gewinnausschüttung dar, welche als steuerbares Einkommen
aufgerechnet wird. |
BE |
|
27.03.2009 |
Die unentgeltliche Prozessführung ist auch in einem Verfahren um
Steuererlass zu gewähren, wenn sich komplexe Fragen stellen, wie zum
Beispiel die Berechnung strittiger Faktoren für das
Existenzminimum. |
AG |
|
26.03.2009 |
Wird die Steuererklärung trotz Mahnung nicht
rechtzeitig eingereicht, ist eine Ordnungsbusse zu bezahlen. |
SZ |
|
19.03.2009 |
Steuerdomizil: Wohnt ein Steuerpflichtiger mit seiner
Lebenspartnerin an dem Ort, an dem er seiner Arbeit nachgeht, so
bildet dieser Umstand in der Regel hinreichend Anlass, das
Hauptsteuerdomizil an diesem Ort anzunehmen, da eine solche
Beziehung erfahrungsgemäss alle anderen familiären und persönlichen
Kontakte überstrahlt. |
LU/NW |
|
19.03.2009 |
Kinderabzug: Bei alternierender Obhut über die Kinder, kann der
Kinderabzug nur von demjenigen Elternteil geltend gemacht werden,
dem das Sorgerecht gerichtlich zugeteilt wurde. Auf formlose
Abmachungen zwischen den Eltern kann nicht abgestellt werden. |
FR |
|
05.03.2009 |
Indizien für das Vorliegen eines simulierten Darlehens sind
insbesondere die Höhe der Darlehenssumme im Vergleich zu den eigenen
Mitteln des Darlehensnehmer, die fehlende Bonität der Schuldnerin,
das Fehlen von Sicherheiten und von Bestimmungen über die
Rückzahlung, ebenso die tatsächlich fehlende Rückzahlung, das Fehlen
eines schriftlichen Darlehensvertrags, ein Klumpenrisiko bei der
darlehensgebenden Gesellschaft sowie die Tatsache, dass
Darlehenszinsen nicht bezahlt werden bzw. zum Kapital geschlagen
werden und die Gewährung des Darlehens mit dem statutarischen Zweck
der darlehensgebenden Gesellschaft in keinerlei Zusammenhang steht. |
SZ |
|
04.03.2009 |
Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit, das in einer
Geschäftsniederlassung mit ständigen Einrichtungen erzielt wird, ist
am Geschäftsort zu versteuern und nicht am Ort des Wohnsitzes. |
AG/ZG |
|
03.03.2009 |
Wenn eine unter einer psychischen Krankheit leidende
steuerpflichtige Person die Steuererklärung ab einem bestimmten
Zeitpunkt selbst ausfüllt und einreicht, so kann daraus nicht
geschlossen werden, dass der steuerpflichtigen Person dies auch für
die vorherigen Steuerperioden zumutbar gewesen sei. |
BE |
|
03.03.2009 |
Besteht für die Erhebung einer Gebühr für Akteneinsicht keine
gesetzliche Grundlage, so ist eine solche nicht zulässig. |
AR |
|
02.03.2009 |
Eine Steuerumgehung liegt vor, wenn die Eltern ihren
Kindern einen Geldbetrag als Schenkung zukommen lassen und sodann im
gleichen Umfang bei den Kindern ein verzinsliches Darlehen
aufnehmen. |
SG |
|
19.02.2009 |
Die Kapitalsteuer ist eine gewöhnliche Konkursforderung und nicht
eine Massenschuld. Dies gilt bei einem Konkurs wie auch bei einer
Nachlassstundung. |
ZH |
|
18.02.2009 |
Rechtsmittel gegen eine bereits in Rechtskraft
erwachsene Verfügung sind aussichtslos, weshalb die unentgeltliche
Prozessführung nicht gewährt werden kann. |
SG |
|
16.02.2009 |
Änderung der Rechtsprechung: Besteuerung
des Rückkaufs einer aufgeschobenen Leibrente: Bei einer
Vertragsdauer von weniger als fünf Jahren handelt es sich nicht um
eine "Vorsorgeleistung". Deshalb ist eine Besteuerung von 40 Prozent
der Rückkaufssumme (zum Rentensatz) nicht zulässig. Steuerbar ist in
diesen Fällen nur die effektive Ertragskomponente. |
SH |
|
16.02.2009 |
Änderung der Rechtsprechung:
Besteuerung des Rückkaufs einer laufenden Leibrente: Die
Kapitalleistung ist zum Vorsorgetarif zu besteuern. Eine Besteuerung
von 40 Prozent der Rückkaufssumme (zum Rentensatz) ist nicht
zulässig. |
GB |
|
10.02.2009 |
Für die Beschwerde ans Bundesgericht sind die
Gerichtsferien gemäss BGG massgebend und nicht diejenigen des
kantonalen Rechts desjenigen Kantons des letztinstanzlichen
Entscheids. |
AG |
|
10.02.2009 |
Anfechtung eines Zwischenentscheids: Ein
Rückweisungsentscheid kann nur angefochten werden, wenn der unteren
Instanz, an welche die Sache zurückgewiesen wird, kein
Entscheidungsspielraum verbleibt und die Rückweisung nur der
(rechnerischen) Umsetzung des oberinstanzlich Angeordneten dient. |
TG |
|
09.02.2009 |
Die Mitwirkungspflichten werden verletzt, wenn ein
Steuerpflichtiger nicht zu einer mündlichen Einvernahme bei der
Steuerrekurskommission erscheint und er geltend macht, er habe
lediglich Rechtsfragen aufgeworfen und wolle und könne zum
Sachverhalt keine weiteren Angaben machen. |
BE |
|
09.02.2009 |
Der Umstand, dass die Veranlagungsbehörde den Abzug
für die Säule 3a verweigerte, ohne den Steuerpflichtigen vorgängig
aufzufordern, die Bescheinigung über die bezahlten Beiträge
einzureichen, stellt keinen Nichtigkeitsgrund dar. |
SO |
|
06.02.2009 |
Mietkostenabzug: Ist eine Ungleichbehandlung nicht
nachgewiesen, so kann offen bleiben, ob nach dem Grundsatz der
Gleichbehandlung im Unrecht ein Anspruch auf einen höheren
Mietkostenabzug besteht. |
BL |
|
06.02.2009 |
Auch wenn es sich beim Beschwerdeführer um einen
Laien handelt, so hat er zu den Erwägungen der Vorinstanz (aus
Laiensicht) Stellung nehmen und auf die seines Erachtens
problematischen Punkte hinzuweisen, so dass ersichtlich wird, was
der Beschwerdeführer genau beanstandet. |
LU |
|
03.02.2009 |
Ein Rückweisungsentscheid wird wie eine Endentscheid
behandelt, wenn der unteren Instanz, an welche die Sache
zurückgewiesen wird, kein Entscheidungsspielraum mehr verbleibt und
die Rückweisung nur noch der rechnerischen Umsetzung des
Oberinstanzlichen dient. |
BL |
|
02.02.2009 |
Zahlungen, die bei Auflösung einer Baugesellschaft
fliessen, stellen beim Empfänger steuerbares Einkommen aus
selbständiger Erwerbstätigkeit dar, wenn dieser eine Einzelfirma
betreibt. |
BE |
|
02.02.2009 |
Steuerbefreiung: Eine Steuerbefreiung ist möglich für
Institutionen, welche einen gemeinnützigen Zweck verfolgen. Dies
trifft insbesondere dann zu, wenn die Institution im
Allgemeininteresse tätig ist und uneigennützig handelt. |
SO |
|
30.01.2009 |
Eine Ermessensveranlagung kann nur wegen offensichtlicher
Unrichtigkeit angefochten werden. Dieser Unrichtigkeitsnachweis ist
umfassend zu führen und kann nicht nur einzelne Positionen der
Ermessensveranlagung betreffen. Der Steuerpflichtige muss die bisher
versäumten Mitwirkungshandlungen nachholen und insbesondere eine
nicht eingereichte Steuererklärung nachträglich vorlegen.
|
SO |
|
27.01.2009 |
Ausserordentliche Einkünfte in den Jahren 2001 und
2002: Der Erlös aus einem Liegenschaftsverkauf ist in der Regel als
ausserordentliche Einkunft zu qualifizieren, wenn nicht besondere
Umstände dafür sprechen, dass ein ordentlicher Gewinn vorliegt. |
VS |
|
27.01.2009 |
Die Grundstückgewinnsteuer kann im Kanton Aargau
erlassen werden, wenn in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren mit
Vermögensabtretung die Gläubiger nicht volle Deckung erhalten. Diese
Regelung gelangt bei einem aussergerichtlichen Nachlassvertrag nun
jedoch nicht zur Anwendung. |
AG |
|
22.01.2009 |
Wird die Beschwerde zurückgezogen, so besteht kein
Anspruch auf Parteikostenersatz. |
SO |
|
09.01.2009 |
Eine Beschwerde ans Bundesgericht muss eine
Begründung enthalten. Hierzu muss sich der Beschwerdeführer mit
den Motiven des angefochtenen Entscheids auseinandersetzen und
präzise umschreiben, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht
verletzt. |
GE |
|
07.01.2009 |
Wird die Beschwerde vom Beschwerdeführer zurück
gezogen, so hat er als unterliegende Partei die Kosten des
Verfahrens zu tragen. |
VD |
|
06.01.2009 |
Ist der Beschwerdeführer der Ansicht, kantonales
Recht sei verletzt worden, so muss er diese Rüge in der Beschwerde
vorbringen und begründen, ansonsten tritt das Bundesgericht nicht
darauf ein. |
GE |
|
|
|
|
|
|
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|
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Urteile des Jahres 2008 |
|
|
Datum |
Kurzbeschreibung |
Kanton |
|
23.12.2008 |
Verdeckte Gewinnausschüttung und simuliertes Darlehen
der Gesellschaft an einen Aktionär: Der steuerliche Zugriff beim
Aktionär kann bei nachträglich simulierten Darlehen erst dann
erfolgen, wenn sich die Simulation aus den Indizien klar ergibt. Es
liegt ein Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vor,
wenn ein Steuerpflichtiger selbst den Zeitpunkt des steuerlichen
Zugriffs möglichst lange hinausschieben will und alsdann rügt, der
Zugriff hätte viel früher erfolgen müssen. |
ZG |
|
23.12.2008 |
Der Erlös aus einem teilweisen Verkaufs eines
Landwirtschaftsbetriebes im Jahre 2000 unterliegt einer gesonderten
Jahressteuer für das Steuerjahr, in dem dieser Liquidationsgewinn
zugeflossen ist. |
AG |
|
23.12.2008 |
Handänderungssteuer:
Eine wirtschaftliche Handänderung auf Grundstücken wird angenommen,
wenn wesentliche Teile der dem Grundeigentum innewohnenden
Verfügungsmacht rechtsgeschäftlich übertragen werden, so dass das
Rechtsgeschäft tatsächlich und wirtschaftlich wie eine
zivilrechtliche Handänderung wirkt. |
ZH |
|
18.12.2008 |
Einkommen einer Erbengemeinschaft: Vermögenserträge
einer Erbschaft werden den Erben anteilmässig zugerechnet; dies gilt
auch, wenn der Nachlass nicht von den Erben verwaltet wird. |
BE |
|
16.12.2008 |
Erhält ein Bankangestellter bei seinem Austritt
eine als "Sonderzulage" bezeichnete freiwillige Zahlung, so wird
diese als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuert.
Als Gewinnungskosten können vom steuerbaren Einkommen auch die
Kosten eines Prozesses fallen, der angestrengt wird, um einen
Einkommensanspruch, insbesondere auch streitige Lohnzahlungen,
durchzusetzen. |
TG |
|
16.12.2008 |
Die Steuerbehörde verletzt ihre Untersuchungspflicht,
wenn sie die Verantwortung für den Nachweis einer steuermindernder
Tatsache in einem komplexen Fall alleine dem Steuerpflichtigen
auferlegt. Die Steuerbehörde hat einem mitwirkungswilligen
Steuerpflichtigen aufzuzeigen, welche Unterlagen er noch einreichen
muss. |
ZH |
|
12.12.2008 |
Ein Abzug der Kosten für die Benutzung eines privaten
Arbeitszimmers kann gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige
regelmässig einen wesentlichen Teil seiner beruflichen Arbeit zu
Hause erledigen muss, weil der Arbeitgeber ein geeignetes Zimmer
nicht zur Verfügung stellt und wenn der Steuerpflichtige in seiner
Privatwohnung über einen besonderen Raum verfügt, der zur Hauptsache
beruflichen und nicht privaten Zwecken dient. Diese Voraussetzungen
sind bei einem Arbeitslosen, der sich auf Stellensuche befindet,
nicht gegeben. |
ZH |
|
11.12.2008 |
Muss ein neu angelegter Garten nach bereits zwei Jahren saniert
werden, so können die Kosten dafür nicht steuerlich in Abzug
gebracht werden. |
SO |
|
10.12.2008 |
Ergänzungsleistungen sind nicht zum steuerbaren
Einkommen hinzuzurechnen; das gilt auch für denjenigen Betrag, der
der Erstattung von Krankenkassenprämien dient. Umgekehrt können dann
aber durch Ergänzungsleistungen bezahlte Krankenkassenprämien nicht
als steuerrechtliche Abzüge geltend gemacht werden. |
TG |
|
05.12.2008 |
Eine absolute Verjährung für die Veranlagung kennt
der BdBSt - im Gegensatz zum DBG - nicht. Übergangsrechtlich trägt
die Rechtsprechung den unterschiedlichen Verjährungsordnungen
Rechnung, als sie eine Verjährungsfrist nach dem DBG, die ab dem
Zeitpunkt des Inkrafttretens des DBG am 1. Januar 1995 zu laufen
beginnt, auch für die altrechtlichen Forderungen bejaht wird. Da das
Recht, die Steuer zu veranlagen, gemäss Art. 120 DBG in maximal 15
Jahren, der Steuerbezug gemäss Art. 121 DBG in maximal 10 Jahren
verjährt, tritt die Veranlagungsverjährung für altrechtliche
Steuerforderungen spätestens im Jahre 2010 und die Bezugsverjährung
spätestens im Jahre 2020 ein. |
BS |
|
04.12.2008 |
Bilanzierung von Geschäftsvermögen: Geschäftsvermögen einer
selbständig erwerbenden natürlichen Person kann nur sein, was sich
zivilrechtlich im Eigentum des Geschäftsinhabers befindet. Dies
trifft nicht zu, wenn eine Remise nur gepachtet wird und nicht ins
Eigentum des Steuerpflichtigen übergeht. |
AG |
|
02.12.2008 |
Bezahlung des Kostenvorschusses, unentgeltliche Prozessführung: Wird
während der angesetzten Nachfrist zur Bezahlung des
Kostenvorschusses ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung
gestellt, so ist dieses ausreichend zu begründen. Ansonsten tritt
das Bundesgericht auf die Eingabe nicht ein. |
TG |
|
28.11.2008 |
Ermessensveranlagung: Die Steuerbehörden haben bei
einer Ermessensveranlagung zwar eine vorsichtige Schätzung
vorzunehmen; sie sind jedoch nicht verpflichtet, im Zweifelsfall die
für die steuerpflichtige Person günstigste Annahme zu treffen.
Vielmehr ist es zu vermeiden, dass diejenige steuerpflichtige
Person, die für die Möglichkeit der Nachprüfung der von ihr
erklärten Verhältnisse Sorge getragen hat, höhere Steuern zu
bezahlen hat als diejenige, bei der eine solche Nachprüfung aus von
ihr zu vertretenen Gründen unmöglich ist. |
AG |
|
28.11.2008 |
Ein Entscheid über den Erlass von Verzugszinsen kann nicht mit
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim
Bundesgericht angefochten werden. Als Rechtsmittel steht lediglich
die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zur Verfügung. |
AG |
|
26.11.2008 |
Bezahlung des Kostenvorschusses: Ein Schreiben der Bank, wonach
der Zahlungsauftrag provisorisch im E-Bankingjournal der
Bank gebucht und am am letzten Tag der Zahlungsfrist "zur
Verarbeitung bereit" gewesen ist, reicht nicht als Nachweis der
rechtzeitigen Zahlung des Kostenvorschusses. |
ZH |
|
21.11.2008 |
Kehrt ein Steuerpflichtiger, der im Kanton Waadt wohnt und in Zürich
arbeitet, wo er eine kleine Wohnung gemietet hat, mehrmals unter der
Woche nach Hause zu seiner Frau zurück, so stellen die Reisekosten
keine abziehbaren Berufskosten dar. In einem solchen Fall sind
lediglich die Kosten für die Rückkehr am Wochenende, sowie die
Kosten für die Wohnung und für die auswärtige Verpflegung als
Berufskosten abziehbar. |
VD |
|
21.11.2008 |
Weist das Verwaltungsgericht eines Kantons eine Beschwerde an das
Steueramt zurück mit der Anweisung, weitere Abklärungen vorzunehmen,
zurück, so liegt kein Endentscheid vor, der beim Bundesgericht
angefochten werden kann. |
ZH |
|
19.11.2008 |
Ist ein Steuerpflichtiger der Ansicht, er werde zu Unrecht
besteuert, so sind die Steuerveranlagungen auf dem Rechtsmittelweg
anzufechten, nicht jedoch mittels einer Klage gegen den Staat in
einem Staatshaftungsverfahren. |
TG |
|
19.11.2008 |
Der Verfahrensgegenstand bindet das Bundesgericht. Das heisst, es
kann nicht über Fragen befinden, die nicht Gegenstand des Verfahrens
vor der Vorinstanz, vorliegend dem Verwaltungsgericht, waren. |
ZH |
|
19.11.2008 |
Eine Steuerumgehung liegt vor, wenn eine beschenkte Person dem
Schenker ein Darlehen in der Höhe der Schenkung gewährt und der
Schenker der Beschenkten einen Zins zur Amortisation des Darlehens
bezahlt. |
AG |
|
18.11.2008 |
Der blosse Hinweis auf eine Kommentarstelle zum Nachweis der Willkür
bei der Annahme einer geldwerten Leistung durch simulierte
Darlehensgewährung stellt keine ausreichende Willkürrüge dar. |
AG |
|
17.11.2008 |
Steuerrechtlicher Wohnsitz im internationalen
Verhältnis: Ein Steuerpflichtiger hat Wohnsitz in der Schweiz, wenn
seine Ehefrau hier in der gemeinsamen Wohnung lebt und er immer
wieder zu dieser zurückkehrt und am Arbeitsort im Ausland nicht über
eine ständige Wohnstätte verfügt. |
ZH |
|
17.11.2008 |
Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde nicht ein, wenn diese
nicht genügend begründet wird. |
NE |
|
14.11.2008 |
Beteiligungsabzug: Auch bei der Veräusserung einer
Beteiligung kann der Beteiligungsabzug geltend gemacht werden. Dies
gilt jedoch nicht, wenn die betreffende Beteiligung schon vor dem 1.
Januar 1997 der Kapitalgesellschaft gehörte und der Gewinn vor dem
1. Januar 2007 erzielt wurde. |
GL |
|
12.11.2008 |
Für die Einkommensbesteuerung ist der Zeitpunkt
entscheidend, in welchem die steuerpflichtige Person einen festen
Rechtsanspruch auf die Leistung erwirbt, über den sie tatsächlich
Verfügen kann. Nicht massgebend ist der Forderungserwerb, wenn die
Befriedigung des Anspruchs unsicher ist; in diesem Fall ist mit der
Besteuerung bis zur tatsächlichen Erfüllung zuzuwarten. |
SZ |
|
12.11.2008 |
Kirchensteuerpflicht: Die Kirchensteuer ist bei einem Austritt aus
der Kirche nur pro rata temporis bis zum Tag des Eintreffens der
entsprechenden Erklärung bei der Kirchgemeinde zu erheben. |
TG |
|
10.11.2008 |
Aus einer mangelhaften Rechtsmittelbelehrung darf dem
Rechtssuchenden kein Nachteil erwachsen. Ist das Bundesgericht
entgegen der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Entscheids zur
Beurteilung einer Beschwerde nicht zuständig, so ist die Sache an
die zuständige Instanz weiterzuleiten. |
VD |
|
10.11.2008 |
Der Beschwerdeführer hat in seiner Rechtsschrift dazulegen,
inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt; ansonsten auf die
Beschwerde nicht eingetreten wird. |
GE |
|
06.11.2008 |
Kapitalsteuer: Nimmt eine Gesellschaft von einem
Anteilsinhaber ein verzinsliches Darlehen auf, das ein unabhängiger
Dritter der Gesellschaft nicht gewährt hätte, so liegt in diesem
Umfang verdecktes Eigenkapital vor. |
VS |
|
24.10.2008 |
Fahrkosten: Pro Kilometer können 65 Rappen in Abzug gebracht werden.
In diesem Betrag ist die Miete eines Parkplatzes bereits
inbegriffen. |
VS |
|
22.10.2008 |
Verweist der Beschwerdeführer in der
Beschwerdeschrift nur auf das Unrecht, das ihm angeblich widerfahren
ist, so stellt dies keine ausreichende Begründung dar, so dass auf
die Beschwerde nicht eingetreten werden kann. |
GB |
|
16.10.2008 |
Fristwiederherstellung: Sind die Auslandreisen des
Beschwerdeführers vorhersehbar und bleibt zur Ausarbeitung der
Rekursschrift noch genügend Zeit, so liegt kein Grund zur
Fristwiederherstellung vor. |
ZH |
|
07.10.2008 |
Wird der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig geleistet,
so tritt das Bundesgericht auf eine Beschwerde im vereinfachten
Verfahren nicht ein. |
BE |
|
02.10.2008 |
Auch bei einer Laienbeschwerde kann verlangt werden,
dass der Beschwerdeführer die Beschwerde wenigstens kurz begründet,
so dass klar wird, inwieweit er mit dem angefochtenen Entscheid
nicht einverstanden ist bzw. dessen Aufhebung oder eine
Neubeurteilung verlangt (Antrag) und weshalb (Begründung). |
BS |
|
02.10.2008 |
Wird eine Beschwerde aus dem Ausland ans
Bundesgericht gesendet, so ist die Frist nur dann eingehalten, wenn
die Sendung vor Ablauf der Frist bei der Schweizer Post eintrifft. |
LU |
|
29.09.2008 |
Rückstellungen für Garantieleistungen können pauschal
bemessen werden. In diesem Fall gilt die angewendete Pauschale
sowohl für die kantonalen Steuern wie auch für die direkte
Bundessteuer. |
BE |
|
29.09.2008 |
Besteuerung von ausserordentlichen Einkünften: Wenn
sehr hohen Einkünften im Bemessungsjahr keine vergleichbaren
Einkünfte in den Vorjahren gegenüberstehen, besteht die natürliche
Vermutung, dass es sich nicht um ordentliches Einkommen handelt. Vom
Beschwerdeführer kann jedoch aufgezeigt werden, weshalb das hohe
Einkommen des Bemessungsjahres auf der ordentlichen Tätigkeit
beruht. |
ZH |
|
29.09.2008 |
Wird die Beschwerde zurückgezogen, so gelten die
Beschwerdeführer als unterlegene Partei und haben daher die
Verfahrenskosten zu tragen. |
NE |
|
29.09.2008 |
Ein Verstoss gegen das Willkürverbot liegt vor, wenn
eine Behörde auf ein Gesuch um Fristwiederherstellung nicht
eintritt, weil dieses nicht vor Ablauf der Frist bei der Behörde
eingetroffen ist. Es genügt vielmehr, dass das Gesuch vor Ablauf der
Frist der Post übergeben wird. |
AR |
|
25.09.2008 |
Zuviel erhobene Steuern sind zurückzuerstatten; dem
Steuerpflichtigen steht ein entsprechender Rückerstattungsanspruch
zu. Gegen den Entscheid über einen solchen Anspruch stehen dem
Steuerpflichtigen die gleichen Rechtsmittel zu wie gegen die
Veranlagungsverfügung. |
AG |
|
23.09.2008 |
Wird ein Fall durch Abstandserklärung oder Vergleich
erledigt, so kann auf die Erhebung von Gerichtskosten ganz oder
teilweise verzichtet werden. |
VD |
|
23.09.2008 |
Enthält ein Urteil eine unzutreffende
Rechtmittelbelehrung und wird der Beschwerdeführer dadurch zur
Einreichung eines unzulässigen Rechtsmittel veranlasst, so
rechtfertigt es sich, von der Erhebung von Gerichtskosten abzusehen. |
SO |
|
23.09.2008 |
Die Kosten für Kleider (Anzüge, Hemden, Krawatten,
Schuhe) kann ein Bankangestellter nicht als übrige Berufskosten in
Abzug bringen. |
VD |
|
23.09.2008 |
Es stellt keinen überspitzten Formalismus dar, wenn
eine Rechtsmittelinstanz bei Anfechtung eines
Nichteintretensentscheids nur die Frage überprüft, ob die Vorinstanz
zu Recht kein Sachurteil gefällt hat. |
GE |
|
12.09.2008 |
Eine Revision ist ausgeschlossen, wenn der gerügte Fehler mit der
zumutbaren Sorgfalt bereits im ordentlichen Verfahren hätte geltend
gemacht werden können. Dies gilt insbesondere, wenn der Fehler
während drei Jahren wiederholt vorgekommen ist. |
VS |
|
22.08.2008 |
Gegen einen kantonalen Erlass ist unmittelbar die Beschwerde in
öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht zulässig,
wenn kein kantonales Rechtsmittel ergriffen werden kann. |
TG |
|
01.09.2008 |
Werden im Rahmen des zweiten Schriftenwechsels neue
Unterlagen beigebracht, so wird der Anspruch auf rechtliches Gehör
verletzt, wenn gleichzeitig mit der Zustellung der neuen Unterlagen
an den Beschwerdeführer der Schriftenwechsel abgeschlossen wird. |
ZG |
|
27.08.2008 |
Doppelbesteuerung, Steuerdomizil: Lebt ein
Steuerpflichtiger an seinem Arbeitsort mit seiner Lebenspartnerin in
einem Konkubinat, so ist davon auszugehen, dass sich der
Lebensmittelpunkt an diesem Ort befindet. |
LU/TI |
|
22.08.2008 |
Benutzt ein Arzt sein Auto nicht oder nur sehr selten zum Besuch von
Patienten, so können dafür keine Kosten in Abzug gebracht werden. |
|
|
22.08.2008 |
Steuerrechtlicher Wohnsitz: Wohnen die
Steuerpflichtigen während vier Jahren an einem Ort, so liegt es
nicht an den Steuerbehörden, das Weiterbestehen dieses Domizils
dazutun, vielmehr ist es an den Beschwerdeführern, die
Wohnsitzverlegung in einen anderen Kanton nachzuweisen. |
SG/TG |
|
13.08.2008 |
Bei persönlicher Zugehörigkeit ist die Steuerpflicht grundsätzlich
unbeschränkt, erstreckt sich aber nicht auf Geschäftsbetriebe,
Betriebsstätten und Grundstücke im Ausland bzw. ausserhalb des
Kantons. Ein blosses Zustelldomizil, verbunden mit der
gelegentlichen Inanspruchnahme von Dienstleistungen und
Räumlichkeiten stellt keine feste Geschäftseinrichtung dar. |
ZH |
|
21.08.2008 |
Bei der Grundstückgewinnsteuer wird die Besteuerung
aufgeschoben, bei Veräusserung einer dauernd und ausschliesslich
selbst genutzten Wohnliegenschaft, soweit der dabei erzielte Erlös
innert angemessener Frist zum Erwerb oder Bau einer gleich genutzten
Liegenschaft in der Schweiz verwendet wird. Diese angemessene Frist
erstreckt sich gemäss StG OW auf zwei Jahre vor und zwei Jahre nach
der steuerbegründenden Tatsache; Abweichungen davon sind nur in
Ausnahmefällen erlaubt. Haben die Beschwerdeführer nun die
Fristüberschreitung weitgehend selbst zu verantworten, so ist eine
Anwendung der Ausnahmeregelung nicht zwingend geboten. |
OW |
|
15.08.2008 |
Das Äquivalenzprinzip stellt die gebührenrechtliche
Ausgestaltung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes dar. Es bestimmt,
dass eine Gebühr nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zum
objektiven Wert der Leistung stehen darf und sich in vernünftigen
Grenzen halten muss. Der Wert der Leistung bemisst sich nach dem
Nutzen, den sie dem Pflichtigen bringt, oder nach dem Kostenaufwand
der konkreten Inanspruchnahme im Verhältnis zum gesamten Aufwand des
betreffenden Verwaltungszweigs. |
AG |
|
13.08.2008 |
Der Forderungsverzicht einer Bank gegenüber einem
Privatkunden stellt steuerbares Einkommen dar. |
ZH |
|
13.08.2008 |
Ein rückwirkender Erlass ist im Kanton Bern nur für Steuerbeträge
möglich, die unter (ausdrücklichem oder sich aus den Umständen
ergebendem) Vorbehalt bezahlt worden sind. |
BE |
|
12.08.2008 |
Verzichtet ein Aktionär einer überschuldeten Gesellschaft auf ein
Beraterhonorar und kommt er gleichzeitig mit der Gesellschaft
überein, dass stattdessen ein Aktionärsdarlehen im entsprechenden
Umfang amortisiert werde, so liegt keine Steuerumgehung vor. |
SO |
|
09.08.2008 |
Amtliche Bewertung: Eine ausserordentliche Neubewertung wird
vorgenommen, wenn es beim Grundstück zwischenzeitlich zu
Veränderungen tatsächlicher oder rechtlicher Art gekommen ist oder
wenn sich aufgrund besonderer Verhältnisse bei einer Neubewertung
ein um wenigstens zehn Prozent höherer oder tieferer amtlicher Wert
ergäbe. |
BE |
|
05.08.2008 |
Das Bundesgericht prüft kantonales (und kommunales) Recht nicht
frei, sondern nur auf seine Verfassungsmässigkeit hin; diesbezüglich
kommt allein eine Verletzung des Willkürverbots in Frage. |
FR |
|
29.07.2008 |
Grundstückgewinnsteuer: Wird ein Grundstück durch
Erbgang erworben, so werden bei einem späteren Verkauf die bezahlten
Erbschafts- und Handänderungssteuern bei der Ermittlung des
Erwerbspreises nicht berücksichtigt. |
LU |
|
29.07.2008 |
Wird der formell nicht korrekt zustande gekommene
letzte Wille des Erblassers erbschaftssteuerlich nicht
berücksichtigt, so ist kein Bundesrecht verletzt; insbesondere
handelt es sich nicht um Willkür. |
LU |
|
28.07.2008 |
Grundstückgewinnsteuer: Die Rückzahlung eines
Grundverbilligungsvorschusses stellt eine untrennbar mit dem Erwerb
der Liegenschaft verbundene Ausgabe dar, welche zu den Anlagekosten
zu zählen ist. |
BE |
|
28.07.2008 |
Ein Ausstandsbegehren ist bereits während eines laufenden Verfahrens
geltend zu machen und nicht erst nach einem ungünstigen Entscheid im
Rechtsmittelverfahren. Auch von einem juristischen Laien kann
erwartet werden, dass er sich über die ordentliche Zusammensetzung
des Gerichts informiert. |
SO |
|
25.07.2008 |
Im Kanton Solothurn besteht kein Anspruch auf Erlass von
Gerichtskosten. Aus diesem Grund kann mangels eines rechtlich
geschützten Interesses gegen einen abweisenden Erlassentscheid keine
subsidiäre Verfassungsbeschwerde erhoben werden. |
SO |
|
23.07.2008 |
Dumont-Praxis: Wird bei einer erworbenen Liegenschaft eine
Totalsanierung vorgenommen, indem die sanitären Installationen, die
Küche, die Badeeinrichtung, die Fenster, die Böden und sämtliche
elektrischen Anlagen erneuert sowie ein Cheminée-Ofen eingebaut
werden, so handelt es sich nicht um normalen, periodischen
Unterhalt. Die hierfür aufgewendeten Auslagen können somit nicht als
anschaffungsnahe Kosten steuerlich abgezogen werden. |
SO |
|
22.07.2008 |
Auf einen Kostenvorschuss kann nur dann ganz oder teilweise
verzichtet werden, wenn besondere Gründe vorliegen, wobei die
speziellen Gegebenheiten in Bezug auf die Leistung des
Kostenvorschusses darzutun sind und einen Verzicht auf dessen
Erhebung angezeigt erscheinen lassen müssen. |
DBG |
|
18.07.2008 |
Ein fehlerhafter Verwaltungsakt ist nur dann nichtig und nicht bloss
anfechtbar, wenn der ihm anhaftende Mangel besonders schwer wiegt
und gleichzeitig offensichtlich oder zumindest leicht erkennbar ist.
Zudem darf die Rechtssicherheit durch die Annahme der Nichtigkeit
nicht ernsthaft gefährdet sein. Als Nichtigkeitsgründe fallen
hauptsächlich funktionelle und sachliche Unzuständigkeit einer
Behörde sowie schwer wiegende Verfahrensfehler in Betracht. |
LU |
|
14.07.2008 |
Ein Zwischenentscheid über den Ausstand eines Gutachters hat keinen
nicht wieder gutzumachenden Nachteil zur Folge und kann daher nicht
beim Bundesgericht angefochten werden. |
AG |
|
02.07.2008 |
Grundstückgewinnsteuer: Grundstückgewinne von Liegenschaftshändlern
unterliegen der Einkommenssteuer, sofern am Grundstück
wertvermehrende Arbeiten im Ausmass von mindestens 25 Prozent des
Erwerbspreises ausgeführt worden sind. Die Überführung eines
Grundstücks vom Privatvermögen ins Geschäftsvermögen stellt in einem
solchen Fall eine Realisation dar. |
BE |
|
02.07.2008 |
Anfechtung einer Ermessensveranlagung: Nur die Begründung der
Einsprache stellt eine Sachurteilsvoraussetzung dar, nicht jedoch
das Nachreichen der Steuererklärung. Ist die nachgereichte
Steuererklärung mit einem Mangel behaftet, kann dies nur zu einem
Nichteintretensentscheid führen, wenn der Mangel derart gravierend
ist, dass es der Einsprache an einer genügenden Begründung fehlt.
Dies ist beim Fehlen der Unterschrift nicht der Fall. |
ZH |
|
01.07.2008 |
Steuererlass: Verletzung des rechtlichen Gehörs: Wird ein Entscheid
nicht begründet, so dieser wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs
aufzuheben. |
BE |
|
01.07.2008 |
Steuererlass: Der Entscheid betreffend Erlass der direkten
Bundessteuer kann nicht mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde beim
Bundesgericht angefochten werden, da kein Rechtsanspruch auf
Steuererlass besteht. |
BE |
|
27.06.2008 |
Für eine Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer kommen
kantonale Verfahrensregeln über Gerichtsferien nicht zur Anwendung. |
AG |
|
27.06.2008 |
Bei der Vermietung eines Campingplatzes mitsamt der zugehörigen
Bauten wie Toiletten- und Duschpavillons, Schwimmbad liegt ein
Betrieb vor; die erzielten Einnahmen stellen Einkünfte aus
selbständiger Erwerbstätigkeit und nicht Ertrag aus unbeweglichem
Vermögen dar. |
ZH |
|
27.06.2008 |
Steuererlass: Der Entscheid der Finanzdirektion kann nicht beim
Bundesgericht angefochten werden, weil es sich nicht um eine
zulässige Vorinstanz handelt; es handelt sich nicht um ein oberes
kantonales Gericht. |
ZH |
|
26.06.2008 |
Besteuerung des Eigenmietwerts: Steuerbar ist der Mietwert einer
Liegenschaft, die dem Steuerpflichtigen zum Eigengebrauch zur
Verfügung steht. Die unterpreisliche Vermietung wird im Thurgauer
Steuergesetz - in Einklang mit dem Steuerharmonisierungsgesetz - dem
Eigengebrauch gleichgestellt. |
TG |
|
24.06.2008 |
Eine temporäre Leibrente (bzw. limitierte Leibrente oder abgekürzte
Leibrente) ist bei der direkten Bundessteuer lediglich zu 40 Prozent
steuerbar. |
GE |
|
23.06.2008 |
Verlustverrechnung bei interkantonaler Sitzverlegung: Auch Verluste,
die vor dem Zuzug in einen Kanton entstanden, sind zur Verrechnung
zuzulassen. |
SZ |
|
20.06.2008 |
Nachsteuerverfahren: Die Steuerverwaltung ist befugt, ein
Nachsteuerverfahren einzuleiten, wenn das Salär eines Angestellten
einer GmbH in der Steuererklärung der Gesellschaft zwar ausgewiesen
wird, bei der nachträglichen Veranlagung der natürlichen Person
alsdann jedoch Unregelmässigkeiten auftauchen. Es handelt sich dann
um Tatsachen, die der Steuerbehörde nicht bekannt waren. |
GE |
|
18.06.2008 |
Selbständige Erwerbstätigkeit: Der Umstand, dass der
Kapitaleinsatz gering ist, erweist sich bei einem
Dienstleistungsunternehmen nicht als ungewöhnlich. Ebenso bildet der
Umstand, dass die in geringfügigem Ausmass ausgeübte Tätigkeit vorab
dazu dienen sollte, den Verlustabzug zu erhalten, einen Grund,
diesen nicht zu gewähren. |
SO |
|
17.06.2008 |
Doppelbesteuerung: Eine sog. "Company Station", d.h.
eine Tankstelle, die der Gesellschaft, welche das Benzin
verkauft, selber gehört, jedoch von einem selbständigen
Vertragspartner betrieben wird, stellt keine Betriebsstätte dar. |
AG/ZG |
|
17.06.2008 |
Erbschaftssteuer: Wird in einem Testament ein Kaufrecht an einer
Liegenschaft zu einem Vorzugspreis eingeräumt, so liegt bei Ausübung
dieses Kaufrechts in der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem
Wert der Liegenschaft eine Zuwendung vor, welche der
Erbschaftssteuer unterliegt. |
SO |
|
13.06.2008 |
Grundstückgewinnsteuer: Unter dem alten Recht vorgenommene
Abschreibungen werden der Einkommenssteuer unterworfen, insbesondere
auch die im Zusammenhang mit Ersatzbeschaffungen vorgenommene
Sofortabschreibungen. |
AG |
|
13.06.2008 |
Grundstückgewinnsteuer: Nach dem Aargauer Steuergesetz spielt es
bezüglich der wiedereingebrachten Abschreibungen keine Rolle, ob sie
unter dem neuen oder dem alten Recht verbucht worden sind. |
AG |
|
11.06.2008 |
Gegen einen Entscheid betreffend Stundung oder Erlass einer Gebühr
ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gemäss
Art. 83 lit. m BGG nicht zulässig. |
TG |
|
11.06.2008 |
Die Steuerbefreiung einer Stiftung, welche die Förderung der
solothurnischen Wirtschaft bezweckt, ist rechtmässig. |
So |
|
10.06.2008 |
Wird erst mit der Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung die
Steuerpflicht im betreffenden Kanton bestritten, so ist das Recht
auf einen Vorentscheid über die Steuerhoheit verwirkt. Der
Beschwerdeführer hätte bereits nach der Zustellung der
Steuerformulare reagieren müssen. |
AG |
|
10.06.2008 |
Nach- und Strafsteuerverfahren: Für die Bemessung
einer verdeckten Gewinnausschüttung von Vertriebsrechten ist nicht
bloss auf einen späteren Verkaufserlös abzustellen. |
ZH |
|
09.06.2008 |
Grundstückgewinnsteuer: Auf Veräusserungen in den
Jahren 1999 und 2000 ist das Steuerharmonisierungsgesetz nicht
anwendbar. |
ZG |
|
05.06.2008 |
Zu einer Prüfung, ob verfassungsmässige Rechte verletzt wurden, ist
das Bundesgericht nur dann angehalten, wenn die Verletzung in der
Beschwerdeschrift ausdrücklich gerügt wird. |
AG |
|
03.06.2008 |
Stellt ein Treuhänder für 61 Steuerpflichtige je ein Gesuch um
Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung, so ist es
rechtmässig, wenn ihm von der Steuerverwaltung für jedes der 61
Gesuche die entsprechende Gebühr auferlegt wird. |
SO |
|
02.06.2008 |
Das Bundesgericht kann die Richtigkeit der Anwendung einer
kantonalen Gesetzesbestimmung nicht frei überprüfen, sondern nur im
Hinblick auf eine allfällige Verfassungsverletzung. |
LU |
|
28.05.2008 |
Die Überführung einer Immobilie aus dem Geschäftsvermögen in das
Privatvermögen stellt einen Realisationstatbestand dar, der mit der
Einkommenssteuer erfasst wird. |
VS |
|
27.05.2008 |
Aus dem Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung geht kein
Dahinfallen der Mitwirkungspflichten im Nachsteuerverfahren oder gar
eine Pflicht zur Sistierung eines Veranlagungsverfahrens hervor.
Beweismittel aus einem Nachsteuerverfahren dürfen in einem
Strafsteuerverfahren wegen Steuerhinterziehung nur dann verwendet
werden, sie weder unter der Androhung einer Ermessensveranlagung
noch unter Androhung einer Busse wegen Verletzung von
Verfahrenspflichten beschafft wurden. |
FR |
|
26.05.2008 |
Liegenschaftsunterhalt: Für die Frage, ob sich eine Liegenschaft in
vernachlässigtem Zustand befand, ist zu prüfen, ob die Art und der
Umfang der vorgenommenen Arbeiten auf eine frühere Vernachlässigung
schliessen lassen. Dies ist zu bejahen, wenn die ausgeführten
Renovationen wirtschaftlich einem Um- oder Neubau gleichkommen, sie
eine Änderung der bisherigen Nutzung bewirken und zu einer
Steigerung des Ertrags führen. |
TG |
|
22.05.2008 |
Eine Zwischenveranlagung wird nicht durchgeführt, wenn bei einem
selbständig tätigen Arzt lediglich das Einkommen abgenommen hat. |
VD |
|
21.05.2008 |
Fristwiederherstellung: Der Steuerpflichtige, der längere Zeit krank
ist oder der sich einer vorhersehbaren Operation unterziehen muss,
hat während eines hängigen Verfahrens einen Vertreter zu
beauftragen, der die allenfalls erforderlichen Prozesshandlungen für
ihn vornimmt. |
ZH |
|
19.05.2008 |
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit: Steuermindernde
Tatsachen sind von der steuerpflichtigen Person nachzuweisen. Bei
Unmöglichkeit des strikten Nachweises notorisch steuermindernder
Tatsachen soll jedoch nicht ausschliesslich nach dieser
Beweislastregel entschieden werden. Der unzweifelhaft entstandene
mutmassliche Aufwand soll geschätzt und mitberücksichtigt werden. |
NW |
|
15.05.2008 |
Vermögenssteuer: Befindet sich ein Grundstück im Geschäftsvermögen
eines Steuerpflichtigen, der eine Einzelfirma führt, so wird dieses
nicht zu dem für die Einkommenssteuer massgeblichen Wert bewertet. |
GE |
|
07.05.2008 |
Steuerdomizil bei einem Wochenaufenthalter: Gelingt dem
Steuerpflichtigen der Nachweis besonders starker familiärer und
gesellschaftlicher Beziehungen am Wochenendort, so haben die
Steuerbehörden gewichtige wirtschaftliche und allenfalls persönliche
Beziehungen zum Arbeitsort zu belegen. Andernfalls befindet sich der
Wohnsitz am Familienort. |
LU/ZG |
|
06.05.2008 |
Die Lohneinkünfte eines Radsportlers, der in der Schweiz seinen
Wohnsitz hat und im Ausland Rennen bestreitet, sind in der Schweiz
steuerbar, sofern sie nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen
einem anderen Staat zugewiesen werden. Anders als Preisgelder sind
Lohneinkünfte nicht im Ausübungsstaat steuerbar. |
BE |
|
05.05.2008 |
Nichteintretensentscheid Ermessensveranlagung: Gegen eine
Ermessensveranlagung kann nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit
Einsprache erhoben werden. Zur Begründung ist die ausgefüllte
Steuererklärung einzureichen. |
TG |
|
02.05.2008 |
Nur das Dispositiv, nicht aber die Begründung eines Entscheides ist
anfechtbar. Verweist indessen das Dispositiv eines
Rückweisungsentscheides ausdrücklich auf die Erwägungen, werden
diese zu dessen Bestandteil und haben, soweit sie zum
Streitgegenstand gehören, an der formellen Rechtskraft teil.
Dementsprechend sind die Motive, auf die das Dispositiv verweist,
für die Behörde, an die die Sache zurückgewiesen wird, bei
Nichtanfechtung verbindlich. |
VD |
|
02.05.2008 |
Nichtigkeit einer Verfügung: Bei der luzernischen
Grundstückgewinnsteuer ist der Veräusserer des Grundstückes
Steuerschuldner. Wird die Grundstückgewinnsteuer einer anderen an
der Veräusserung des Grundstückes beteiligten Partei auferlegt, so
ist die Verfügung nichtig. |
LU |
|
29.04.2008 |
Steuerrechtlicher Wohnsitz: Bewohnt eine über dreissigjährige
steuerpflichtige Person gemeinsam mit dem Lebenspartner eine
Wohnung, so bildet dieser Umstand in der Regel hinreichend Anlass,
das Hauptsteuerdomizil an diesem Ort anzunehmen. |
LU/SZ |
|
28.04.2008 |
Bei einer vom Schweizer Nationalfonds zur Förderung der
wissenschaftlichen Forschung als Salär bzw. als persönlicher Beitrag
an den Lebensunterhalt der Gesuchstellerin ausgerichtete Leistung
zur Erarbeitung einer Habilitation handelt es sich nicht um
Unterstützung (Stipendium), sondern um steuerbares Einkommen. |
ZH |
|
28.04.2008 |
Mieterträge aus Liegenschaften, die zum Geschäftsvermögen gehören,
unterliegen kraft dieses Umstandes als Einkommen aus selbstständiger
Erwerbstätigkeit der AHV-Beitragspflicht. Belassen die Erben von
Liegenschaften diese nach dem Erbgang im Geschäftsvermögen, so
müssen sie sich AHV-rechtlich - gleich wie im Steuerrecht - eine
selbstständige Erwerbstätigkeit entgegenhalten lassen, selbst wenn
sie die Geschäftstätigkeit des Erblassers nicht fortsetzen. |
VS |
|
18.04.2008 |
Befindet sich ein Kind geschiedener Eltern in alternierender Obhut
beider Elternteile und fliessen keine Beiträge von einem Elternteil
an den andern für den Unterhalt, dann ist das Ausmass der Obhut das
massgebende Kriterium für die Anwendung des Abzuges gemäss Art. 213
Abs. 1 lit. a DBG bzw. des Tarif nach Art. 214 Abs. 2 DBG. |
VS |
|
17.04.2008 |
Wird der Kostenvorschuss nicht innerhalb der angesetzten und
verlängerten Frist geleistet, so tritt das Bundesgericht nicht auf
eine Beschwerde ein. Einem Gesuch um unentgeltliche Prozessführung
wird nur stattgegeben, wenn die Prozessbedürftigkeit der
Beschwerdeführer nachgewiesen wird. |
AG |
|
15.04.2008 |
Verpachtetes, landwirtschaftlich genutztes Land wird dem
Privatvermögen des Eigentümers zugeordnet. Der Übergang vom
Geschäftsvermögen ins Privatvermögen stellt einen
Realisationstatbestand dar. |
AG |
|
15.04.2008 |
Steuerdomizil: In einem interkantonalen Kompetenzkonflikt kann eine
bereits rechtskräftige Verfügung mit angefochten werden, auch wenn
es sich hierbei nicht um ein Urteil handelt. |
LU/VD |
|
14.04.2008 |
Dividenden, die ausserordentlichen Charakter aufweisen, unterliegen
der Jahressteuer gemäss Art. 218 Abs. 3 DBG. |
VS |
|
14.04.2008 |
Abgrenzung Privatvermögen und Geschäftsvermögen: Steuerbarer
Immobilenhandel liegt vor, wen der Steuerpflichtige An- und Verkäufe
von Liegenschaften nicht nur im Rahmen der privaten
Vermögenserwaltung bei sich zufällig bietender Gelegenheit tätigt,
sondern wenn er dies systematisch und mit der Absicht der
Gewinnerzielung tut; das heisst, wenn er eine Tätigkeit entfaltet,
die in ihrer Gesamtheit auf Erwerb gerichtet ist. |
SO |
|
14.04.2008 |
Bei fettarmer Kost mit viel Gemüse und Obst kann nicht
von krankheitsbedingten und damit abzugsfähigen Mehrkosten die Rede
sein. |
TG |
|
09.04.2008 |
Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit einer Parteihandlung im
Verfahren trifft grundsätzlich jene Partei, welche diese Handlung
vorzunehmen hat; dies gilt insbesondere für die Frage, ob eine
Eingabe noch innert Frist bei der Post aufgegeben worden ist. |
ZH |
|
08.04.2008 |
Subventionen gelten als Bestandteil der Anlagekosten und unterliegen
daher einem Kapitalgewinn auf landwirtschaftlichen Grundstücken. |
AG |
|
07.04.2008 |
Es gilt als allgemeiner Rechtsgrundsatz des schweizerischen
Verwaltungsrechts, dass öffentlich-rechtliche Ansprüche selbst beim
Fehlen deiner ausdrücklichen Gesetzesbestimmung der Verjährung oder
Verwirkung unterliegen. |
BS |
|
04.04.2008 |
Verschickt die Steuerverwaltung eine Veranlagungsverfügung nicht mit
eingeschriebener Post, so trägt sie die Beweislast betreffend das
Datum der Zustellung und den Beginn der Rechtsmittelfrist. Kann sie
das genaue Datum der Zustellung nicht nachweisen, so hat sie auch
auf eine verspätet eingereichte Einsprache einzutreten. |
GE |
|
01.04.2008 |
Da sich der Wohnsitz des Beschwerdeführers in der Schweiz befand,
wurden die Berufskosten für den Arbeitsweg zwischen seinem Wohnort
und dem Arbeitsort berechnet. Nicht zum Abzug gebracht werden
konnten Kosten für sein Logis. |
VD |
|
01.04.2008 |
Steuererlass: Auf eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde tritt das
Bundesgericht nicht ein, wenn die Eingabe keinerlei rechtliche
Vorbringen enthält und mit keinem Wort Verfassungsrecht erwähnt. |
BE |
|
01.04.2008 |
Das Willkürverbot allein schafft kein rechtlich geschütztes
Interesse. Zur Willkürrüge ist daher bloss derjenige legitimiert,
der sich auf eine gesetzliche Norm berufen kann, die ihm im Bereich
seiner betroffenen und angeblich verletzten Interessen einen
Rechtsanspruch einräumt. Diese Voraussetzung ist bei Entscheiden der
kantonalen Erlassbehörde betreffend die direkte Bundessteuer nicht
erfüllt, kommt dem Steuerpflichtigen doch dein Rechtsanspruch auf
deren Erlass zu. |
BE |
|
28.03.2008 |
Ein Emissionsdisagio stellt steuerbaren Vermögensertrag dar, welcher
im Zeitpunkt der Rückerstattung zu besteuern ist. |
ZH |
|
28.03.2008 |
Grundstückgewinnsteuer: Eine Mäklerprovision kann bei der Berechung
des steuerbaren Gewinns berücksichtigt werden, wenn insbesondere ein
zivilrechtlich gültiger Mäklervertrag vorliegt. |
ZH |
|
20.03.2008 |
Sonderjahressteuer 2000: Ausserordentliche Einkünfte unterliegen
einer gesonderten Jahressteuer für das Steuerjahr, in dem sie
zugeflossen sind. Dies gilt auch für ausserordentliche Erträge auf
dem Geschäftsvermögen. |
AG |
|
18.03.2008 |
Den in Art. 127 Abs. 2 BV enthaltenen Besteuerungsgrundsätzen -
Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichmässigkeit der Besteuerung
und Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit - kommt Grundrechtsqualität zu. |
TG |
|
18.03.2008 |
Steuererlass: Ein Entscheid, mit dem die Streitsache vom
Steuergericht an die Erlassbehörde zurückgewiesen wird, kann nicht
mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten
werden, denn den Beschwerdeführern steht die Möglichkeit offen, den
neuen Entscheid der Erlassbehörde anzufechten. |
SO |
|
17.03.2008 |
Bei einem sog. Mantelhandel bzw. einer Fusion wird die
Verlustverrechnung nicht zugelassen, wenn die übernommene
Gesellschaft bereits vor der Fusion wirtschaftlich (faktisch)
liquidiert oder in liquide Form gebracht wurde oder wenn sie kurz
nach der Übernahme wirtschaftlich liquidiert wird. |
VS |
|
14.03.2008 |
Beiträge an die AHV können nur in dem Jahr steuerlich in Abzug
gebracht werden, in dem sie bezahlt werden. |
VS |
|
06.03.2008 |
Internationale Doppelbesteuerung: Bezieht ein in der Schweiz
wohnhafter Steuerpflichtiger eine Rente einer öffentlich-rechtlichen
Körperschaft in Deutschland, so dürfen diese Einkünfte nicht in die
Bemessungsgrundlage für die Besteuerung in der Schweiz herangezogen
werden. Für die Satzbestimmung dürfen sie hingegen berücksichtigt
werden. |
TG |
|
23.01.2008 |
Verlustverrechnung: Verluste sind stets mit dem nächstmöglichen
Gewinn zu verrechnen; eine Verzögerung ist nicht zulässig. |
VS |
|
21.12.2007 |
Nachsteuerverfahren: Die Beschwerdeführerin deklarierte eingenommene
Darlehenszinsen nicht als Einkommen, sondern schlug sie zum Kapital.
Dieser Umstand stellt keine "neue Tatsache" dar; die
Steuerverwaltung hätte bereits im ordentlichen Verfahren
einschreiten und diese Beträge aufrechnen müssen. |
LU |
|
11.03.2008 |
Der Beschwerdeführer muss sich in seiner Rechtsschrift mit der
Begründung des angefochtenen Entscheides auseinander setzten,
ansonsten tritt das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde ein. |
ZH |
|
10.03.2008 |
Erlassentscheide betreffend die direkte Bundessteuer sind generell
nicht beim Bundesgericht anfechtbar, mangels eines Rechtsanspruchs
auf Steuererlass auch nicht solche der kantonalen Steuern. |
BE |
|
10.03.2008 |
Grundstückgewinn ist der Betrag, um welchen der Veräusserungserlös
die Anlagekosten (Erwerbspreis und Aufwendungen) übersteigt. Ist der
Erwerbspreis nicht mehr feststellbar, so gilt das Eineinhalbfache
des im Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Güterschatzugswerts als
Erwerbspreis. Dies gilt vor allem dann, wenn der Beschwerdeführer
keine Nachweise zum Erwerbspreis vorzubringen vermag. |
NW |
|
10.03.2008 |
Der Veranlagungsort ist, wenn mehrere Kantone in Frage kommen, von
der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu bestimmen. |
LU/ZG |
|
07.03.2008 |
Der blosse Hinweis auf eine Verfügung der Sozialdienste, gemäss
welcher der Beschwerdeführerin monatlich Sozialhilfebeiträge in der
Höhe von 1'802.80 Franken ausgerichtet werden, genügt nicht, um
eine Beschwerde ausreichend zu begründen. |
BE |
|
06.03.2008 |
Die Steuerbefreiung einer Stiftung hängt nicht nur vom
statutarischen Zweck ab, es wird auch auf die tatsächliche Aktivität
abgestellt. |
GE |
|
06.03.2008 |
Grundstückgewinnsteuer: Die Fusion von Gesellschaften ist
übergangsrechtlich für die Berechnung der Besitzesdauer
unbeachtlich. |
SZ |
|
05.03.2008 |
Die Beschwerdeführerin hat ihre Arbeiten nicht als Angestellte einer
AG, sondern als Selbständigerwerbstätige ausgeführt. Die
Honorarforderung stand daher ihr zu und stellte steuerbares
Einkommen dar. |
BE |
|
04.03.2008 |
Trennen sich Ehegatten, so haben sie die Steuerbehörden darüber zu
informieren, dass die Mitteilungen an beide Ehegatten separat
gerichtet werden können |
VD |
|
04.03.2008 |
Die Steuerbehörden sind berechtigt, Rechtsverhältnisse und
Rechtsgeschäfte - unter Vorbehalt des Gegenbeweises - demjenigen
zuzuschreiben, auf dessen Namen sie lauten. Liegt ausnahmsweise ein
Treuhandverhältnis vor, so obliegt dessen Nachweis als
steuermindernde Tatsache also dem Steuerpflichtigen. |
SO |
|
03.03.2008 |
Der Umstand, dass der Beschwerdeführer einen Vorbezug für
Wohneigentum in eine Pensionskasse einbezahlt hatte, stellt eine
Steuerumgehung dar. |
VS |
|
29.02.2008 |
Wird der Kostenvorschuss nicht rechtzeitig geleistet, so tritt das
Gericht auf die Beschwerde nicht ein. Dies gilt auch, wenn nach
Ablauf der Frist zur Bezahlung des Kostenvorschusses ein Gesuch um
Fristerstreckung gestellt wird, bzw. der Kostenvorschuss sodann
verspätet doch geleistet wird. |
AG |
|
27.02.2008 |
Unentgeltliche Prozessführung wird gewährt, wenn das gestellte
Rechtsbegehren nicht aussichtslos ist. Dies trifft jedoch zu, wenn
der Beschwerdeführer Schuldzinszahlungen nicht zum Abzug bringen
konnte, weil diese nicht nachgewiesen wurden. |
SG |
|
27.02.2008 |
Der Umstand, dass der Präsident der Verwaltungsrekurskommission das
Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Prozessführung wegen
Aussichtslosigkeit der Rechtsbegehren abgewiesen hat, stellt keinen
Ausstandsgrund dar. |
SG |
|
26.02.2008 |
Steuererlass: Gegen einen abweisenden Erlassentscheid kann nicht mit
subsidiärer Verfassungsbeschwerde ans Bundesgericht gelangt werden,
wenn das kantonale Recht keinen Rechtsanspruch auf den Erlass der
Steuer vorsieht. Dies ist einzig in den Kantonen Bern und Jura der
Fall. |
SO |
|
26.02.2008 |
Auf eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen einen abweisenden
Erlassentscheid tritt das Bundesgericht nicht ein, wenn der
Beschwerdeführer keinen Antrag stellt und nicht darlegt, inwiefern
der angefochtene Entscheid Recht verletzen soll, sondern sich mit
einer allgemeinen Schilderung seiner schlechten finanziellen
Situation begnügt |
BE |
|
25.02.2008 |
Es stellt überspitzten Formalismus dar, wenn die Steuerbehörde im
Einspracheverfahren vom Beschwerdeführer laienhaft vorgebrachte
Anträge nicht sinngemäss entgegen nimmt. |
SO |
|
22.02.2008 |
Doppelbesteuerung: Ein Wohnsitzwechsel zum Zweck der Steuerplanung
ist zulässig, wenn die Wohnsitzverlegung nicht bloss fiktiv erfolgt. |
LU/NW |
|
22.02.2008 |
Doppelbesteuerung: Eine juristische Person ist in dem Kanton
steuerpflichtig, in dem sich der Sitz der Gesellschaft oder die
tatsächliche Verwaltung befindet. Unterhält eine Gesellschaft am Ort
ihres statutarischen Sitzes eine wesentliche Büroinfrastruktur, so
ist anzunehmen, dass sich dort auch der effektive Verwaltung
befindet. |
LU/NW |
|
21.02.2008 |
Die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens werden dem
Beschwerdeführer auferlegt, wenn er die Beschwerde vorbehaltlos
zurückgezogen hat |
SO |
|
21.02.2008 |
Steuererlass: Ein Rechtsanspruch auf Erlass der geschuldeten
direkten Bundessteuer besteht nicht. Daher kann ein abweisender
Erlassentscheid nicht mit der subsidiären Verfassungsbeschwerde beim
Bundesgericht angefochten werden. |
BE |
|
21.02.2008 |
Ein Rückweisungsentscheid der Verwaltungsrekurskommission an das
Steueramt kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden, denn es
handelt sich hierbei nicht um einen Endentscheid, sondern lediglich
um einen Zwischenentscheid. |
SG |
|
20.02.2008 |
Auf eine Einsprache gegen eine Ermessenstaxation tritt die
Steuerverwaltung nur ein, wenn mit der Einsprache ein ausgefüllte
Steuererklärung zur Begründung eingereicht wird |
VD |
|
19.02.2008 |
Die Praxis des Kantons Zug, wonach
Temporärangestellte ausländischer Nationalität, die über eine
120-Tage-Kurzaufenhaltsbewilligung verfügen, bei der Quellensteuer
aufgrund der Dauer der Aufenthaltsbewilligung dem Tarif D für
Nebenerwerb unterstellt werden, entbehrt einer genügenden
gesetzlichen Grundlage. |
ZG |
|
19.02.2008 |
Wird ein Nichteintretensentscheid angefochten, so muss sich der
Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift mit den von der Vorinstanz
angeführten Nichteintretensgründen befassen, ansonsten das
Bundesgericht nicht auf die Beschwerde eintritt. |
UR |
|
19.02.2008 |
Steuererlass: Das Bundesgericht tritt auf eine subsidiäre
Verfassungsbeschwerde nicht ein, wenn der Beschwerdeführer weder
einen Antrag stellt noch darlegt, inwiefern die Abweisung seines
Erlassgesuches Recht verletzen soll. |
BE |
|
18.02.2008 |
Richtet sich eine Beschwerde gegen einen Entscheid, so ist dieser
der Rechtsschrift beizulegen, ansonsten tritt das Bundesgericht
nicht auf die Beschwerde ein. |
AG |
|
18.02.2008 |
Bei einer unterjährigen Steuerpflicht gelten quartals- oder
semesterweise fällig werdende Schuldzinsen als regelmässige
Vermögensabflüsse. Sie werden für die Bestimmung des Steuersatzes
daher auf ein volles Jahresbetreffnis umgerechnet. |
SO |
|
15.02.2008 |
Wird ein renovationsbedürftiges Dachfenster durch eine Dachlukarne
ersetzt, so enthalten die dafür aufgebrachten Aufwendungen sowohl
einen werterhaltenden als auch einen wertvermehrenden Anteil. Die
Aufwendung ist nur im Umfang des werterhaltenden Teils als
Unterhaltskosten zum Abzug zuzulassen. |
AG |
|
13.02.2008 |
Ein selbständig Erwerbstätiger, der in seiner eigenen Wohnung
arbeitet, kann Telefon- und Internetkosten nur dann abziehen, wenn
er nachweist, dass diese mit der selbständigen Erwerbstätigkeit in
Zusammenhang stehen. |
GE |
|
07.02.2008 |
Kann eine Drittperson in einem Steuerstrafverfahren die angebliche
Unschuld der Beschwerdeführerin bestätigen, so muss die
Beschwerdeführerin darauf bestehen, dass diese Drittperson als
Zeugin einvernommen wird. Ein solches Versäumnis kann mit der
Revision nicht nachgeholt werden. |
BE |
|
05.02.2008 |
Ehegatten werden nur getrennt veranlagt, wenn die eheliche
Gemeinschaft aufgehoben worden ist. Dies trifft nicht zu, wenn die
Ehegatten zwar über getrennte Wohnsitze verfügen, dennoch aber an
der ehelichen Gemeinschaft festhalten. |
OW |
|
01.02.2008 |
Zieht eine Partei ihre Beschwerde zurück, so gilt sie für die
Kostenregelung als unterlegene Partei. Sie hat die Kosten des
Verfahrens zu tragen und sie hat keinen Anspruch auf
Parteientschädigung. |
ZH |
|
28.01.2008 |
Nach dem Steuergesetz des Kantons Basel beginnt die
fünfjährige Verjährungsfrist mit dem Inkrafttreten des neun Rechts
am 1. Januar 2001 zu laufen, ohne dass die zu diesem Zeitpunkt
bereits abgelaufene Zeitspanne zu berücksichtigen ist. |
BS |
|
28.01.2008 |
Bei der Verjährung handelt es sich - ungeachtet der systematischen
Einordnung der einschlägigen Bestimmung im Gesetz - um ein
materiellrechtliches Institut. |
BS |
|
24.01.2008 |
Hinsichtlich der Verletzung von Grundrechten gilt eine qualifizierte
Rügepflicht. Das Bundesgericht prüft eine solche Rüge nur insofern,
als sie in der Beschwerde präzise vorgebracht und begründet worden
ist (Art. 106 Abs. 2 BGG). Setzt sich der Beschwerdeführer mit den
Ausführungen im angefochtenen Entscheid nicht auseinander, sondern
begnügt er sich mit einer blossen Behauptung, so genügt dies nicht,
um eine Willkürrüge zu begründen. |
BE |
|
23.01.2008 |
Der Umstand, dass der Gesuchsteller ein Schreiben des
Bundesgerichtes, mit dem er im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens
aufgefordert wurde, den angefochtenen Entscheid einzureichen, nicht
erhalten hat, stellt keinen Revisionsgrund dar. |
NE |
|
22.01.2008 |
Hat eine Partei bei Anfechtung einer Steuerveranlagung bestimmte
Positionen weder im Einsprache- noch im Beschwerdeverfahren
beanstandet oder geltend gemacht, so kann sie nicht verlangen, dass
sich die obere Instanz damit auseinandersetzt, denn der
Streitgegenstand kann im Verlaufe des Verfahrens nur eingeschränkt,
nicht aber ausgeweitet werden. |
BS |
|
22.01.2008 |
Kann ein Einbruch bei der Bruttogewinnmarge von 60 Prozent auf 28
Prozent von den Steuerpflichtigen nicht plausibel erklärt werden, so
sind die Voraussetzungen einer Ermessensveranlagung erfüllt. |
SO |
|
22.01.2008 |
Ein Sachverhalt, der sich vor dem Inkrafttreten des
Steuerharmonisierungsgesetzes zugetragen hat, ist ausschliesslich
nach kantonalem Recht zu beurteilen. Dessen Anwendung kann vom
Bundesgericht lediglich unter dem Gesichtswinkel der Willkür
überprüft werden. |
AG |
|
22.01.2008 |
Der Abzug von Umschulungskosten ist nur zu gewähren, wenn sich der
Steuerpflichtige wegen einer Betriebsschlissung, dem Aussterben
eines Berufs oder wegen Unfall und Krankheit umschulen lässt. Der
Umstand, dass der Beschwerdeführer über längere Zeit arbeitslos war,
hat nicht zwingend zu bedeuten, dass der angestammte
Tätigkeitsbereich nicht mehr besteht. |
BE |
|
21.01.2008 |
Eine Fristwiederherstellung ist auch dann nicht möglich, wenn der
Beschwerdeführer nur zu 50 Prozent arbeitsfähig war. |
SG |
|
16.01.2008 |
Wird bei einer Invalidenrente die Quellensteuer irrtümlich nicht in
Abzug gebracht, so kann der Empfänger zur Rückerstattung der zuviel
bezogenen Leistungen verpflichtet werden. |
SG |
|
15.01.2008 |
Mit einer Gewinngutschrift, die infolge eines betrügerischen
Schneeballsystems erfolgt, wird nur dann steuerbares Einkommen
realisiert, wenn die betreffende Forderung nicht unsicher war. Dies
gilt jedenfalls dann, wenn sie mehr als ein Jahr vor der
Konkurseröffnung vorgenommen wurde und damit nicht der
Anfechtungsklage unterliegt. |
SO |
|
15.01.2008 |
Gegen Entscheide über Stundung oder Erlass von Abgaben kann nicht
Beschwerde beim Bundesgericht geführt werden. |
TG |
|
15.01.2008 |
Ein Zwischenentscheid kann nur ausnahmsweise angefochten werden,
wenn er einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann
oder wenn die Gutheissung der Beschwerde sofort einen Endentscheid
herbeiführen und damit einen bedeutenden Aufwand an Zeit oder Kosten
für ein weitläufiges Beweisverfahren ersparen würde. |
BL |
|
07.01.2008 |
Das Bundesgericht prüft die Verletzung von Grundrechten nur wenn
eine solche Rüge in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden
ist. |
GE |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Urteile des Jahres 2007 |
|
|
Datum |
Kurzbeschreibung |
Kanton |
|
14.12.2007 |
Als Zuflusszeitpunkt einer Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge
gilt nicht die tatsächliche Auszahlung, sondern der ursprüngliche
Fälligkeitstermin, welcher nach dem BVG ermittelt wird. |
SO |
|
11.12.2007 |
Beiträge, die an eine Einrichtung, die nicht der beruflichen
Vorsorge dient, geleistet werden, können nicht als geschäftsmässig
begründete Kosten anerkannt werden. Sie gelten als Kosten der
privaten Lebenshaltung und dürfen der Erfolgsrechnung nicht belastet
werden. |
AG |
|
11.12.2007 |
Die Revision eines bundesgerichtlichen Urteils kann nur verlangt
werden, wenn das Gericht Tatsachen übersehen hat, die für das
Verfahren erheblich sind. |
ZH |
|
11.12.2007 |
Die in einem
Schneeballsystem gutgeschriebenen (fiktiven) Gewinne stellen
steuerbares Einkommen dar,
wenn sie im Zeitpunkt der Gutschrift hätten erhältlich gemacht werden
können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie mehr als ein Jahr vor
der Konkurseröffnung erfolgt sind und damit nicht der
Anfechtungsklage gemäss Art. 286 SchKG unterliegen.
|
ZH |
|
04.12.2007 |
Bei einer Zwischenveranlagung infolge Berufswechsel von
selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit (Umwandlung
Einzelfirma in GmbH) gilt der Handelsregistereintrag der neu
gegründeten GmbH als Stichtag. |
SZ |
|
04.12.2007 |
Urteile, die über einen Teilaspekt einer Streitsache befinden gelten
nach dem neuen Bundesgerichtsgesetz als Zwischenentscheide. Sie sind
somit nur anfechtbar, wenn sie einen nicht wieder gutzumachenden
Nachteil bewirken können oder wenn die Gutheissung der Beschwerde
sofort einen Endentscheid herbeiführen und damit einen bedeutenden
Aufwand an Zeit oder Kosten für ein weitläufiges Beweisverfahren
ersparen würde. |
SO |
|
13.12.2007 |
Die
Solidarhaftung der Ehegatten besteht auch bei einer Scheidung für
die während des Zusammenlebens entstandenen Steuerschulden weiter. |
ZH |
|
11.12.2007 |
Ermessensveranlagung: Zur Ermittlung des Geschäftseinkommens und -vermögens
sind Mehrwertsteuerabrechnungen zuhanden der Eidgenössischen
Steuerverwaltung nicht geeignet. |
SG |
|
10.12.2007 |
Die Beschwerde gegen einen Entscheid
ist innert 30 Tagen nach der Eröffnung dieses Entscheides beim
Bundesgericht einzureichen, ansonsten wird auf die Beschwerde nicht
eingetreten. |
VD |
|
10.12.2007 |
Steuererlass: Auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde tritt das
Bundesgericht nicht ein, wenn nicht dargelegt wird, inwiefern die Abweisung
des Erlassgesuchs
Recht verletzt. |
BE |
|
10.12.2007 |
Mangels Angaben
erfolgt die Festsetzung des satzbestimmenden Einkommens und des
satzbestimmenden Vermögens nach Ermessen. |
ZH |
|
29.11.2007 |
Die
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen einen kantonalen Erlasse
ist innert 30 Tage zu erheben. Die Frist beginnt mit der nach kantonalem Recht massgebenden
Veröffentlichung des Erlasses zu laufen. |
BE |
|
27.11.2007 |
Steuererlass: Auf eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde tritt das
Bundesgericht nur ein, wenn die Beschwerde hinreichend begründet
wird. |
BE |
|
27.11.2007 |
Die Steuerverwaltung darf bei einer Drittperson erst dann eine
Bescheinigung nach Art. 127 Abs. 2 DBG einholen, wenn sie vorher
vergeblich versucht hat, die Informationen von der
steuerpflichtigen Person selbst zu bekommen. |
VD |
|
26.11.2007 |
Bei der Erhebung von Steuern ist die Eigentumsgarantie zu beachten.
Vorliegend konnte die behauptete Verletzung der Eigentumsgarantie
durch die Grundstückgewinnsteuer nicht nachgewiesen werden.
|
VD |
|
22.11.2007 |
Revision eines Urteils des Bundesgerichts: Eine Revision kann
verlangt werden, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
in einem endgültigen Urteil festgestellt hat, dass die
Menschenrechtskonvention oder die Protokolle dazu verletzt worden
sind. |
ZH |
|
13.11.2007 |
Wird kein Einkommen deklariert und gegenüber der Vorperiode trotzdem
ein höheres Vermögen ausgewiesen, ist die Vornahme einer
Ermessensveranlagung nicht zu beanstanden. |
OW |
|
12.11.2007 |
Wie jede Strafe ist auch die Steuerbusse höchstpersönlicher Natur,
woraus folgt, dass eine vertragliche Vereinbarung, welche einen
Dritten verpflichtet, die Busse ganz oder teilweise zu bezahlen,
widerrechtlich im Sinne von Art. 20 Abs. 1 OR ist. |
TG |
|
08.11.2007 |
Art. 218 Abs. 2 DBG bestimmt, dass ausserordentliche Einkünfte in
der Bemessungslücke für das Steuerjahr, in dem sie zugeflossen sind,
einer vollen Jahressteuer unterliegen zum Satz, der sich für diese
Einkünfte allein ergibt. |
ZG |
|
08.11.2007 |
Eine natürliche Person hat ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in der
Schweiz, wenn sie sich hier - ungeachtet vorübergehender
Unterbrechung - während mindestens 90 Tagen ohne Ausübung einer
Erwerbstätigkeit aufhält. |
BL |
|
05.11.2007 |
Erlass der Kantons- und Gemeindesteuern: Die subsidiäre
Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen, weil die Zahlung der offenen
Steuerschulden für die Beschwerdeführerin nicht mit einer
erheblichen Härte verbunden ist. |
BE |
|
05.11.2007 |
Das Steueramt trat zu Recht nicht auf die Einsprache des
Beschwerdeführers ein, da diese verspätet eingereicht worden war. |
ZH |
|
31.10.2007 |
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, da der
angefochtene Entscheid der Rechtsschrift nicht beigelegt wurde (Art.
42 Abs.3 BGG). |
NE |
|
31.10.2007 |
Es ist nicht Zweck eines Steuererlasses, dem Steuerpflichtigen durch
ein Zurücktreten des Gemeinwesens die Befriedigung anderer Schulden
- bzw. die Rückzahlung privater Darlehen - zu erleichtern. |
AG |
|
31.10.2007 |
Aus Gründen der Praktikabilität kann ein Verzicht auf Zwischenveranlagung infolge Vermögensanfalles von Todes
wegen angezeigt sein. |
VS |
|
25.10.2007 |
Rückerstattung der Verrechnungssteuer: Wenn die Steuerverwaltung
gleichzeitig mit der Veranlagungsverfügung und ohne
Rückerstattungsantrag über den Anspruch befindet, ist das kein
Mangel, welcher die Annahme von Nichtigkeit rechtfertigen würde. Es
genügt, dass die Veranlagung mit Einsprache angefochten werden kann. |
AI |
|
23.10.2007 |
Wehrpflichtersatz: Gemäss Art. 4 lit. b WPEG ist von der
Ersatzpflicht befreit, wer im Ersatzjahr dienstuntauglich erklärt
oder vom Dienst dispensiert worden ist, weil seine Gesundheit durch
den Militär- oder Zivildienst geschädigt wurde. |
GE |
|
22.10.2007 |
Auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten tritt
das Bundesgericht nur ein, wenn der Kostenvorschuss rechtzeitig geleistet wird. |
ZH |
|
22.10.2007 |
Eine Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden. |
SO |
|
17.10.2007 |
Die in Frage stehende Optionsanleihe fällt in den Anwendungsbereich
von Art. 20 Abs. 1 lit. a DBG. Demnach bilden der Jahreszins sowie
die Einmalentschädigung (Emissionsdisagio als Differenz zwischen
Ausgabewert und Rückzahlungswert) am Ende der Laufzeit steuerbaren
Vermögensertrag. |
ZH |
|
17.10.2007 |
Eine Kinderrente gemäss Art. 22ter AHVG ist als Einkommen steuerbar. |
VD |
|
16.10.2007 |
Die Feststellung des Sachverhalts kann vor Bundesgericht nur gerügt werden, wenn
sie offensichtlich unrichtig ist oder auf einer Rechtsverletzung
beruht. |
TG |
|
15.10.2007 |
Doppelbesteuerung: Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen
einen Zwischenentscheid nur ein, wenn ansonsten ein nicht wieder
gutzumachender Nachteil entsteht. |
LU |
|
15.10.2007 |
Der steuerrechtliche Wohnsitz als steuerbegründende Tatsache ist
grundsätzlich von der Steuerbehörde nachzuweisen. Der
steuerpflichtigen Person kann allerdings der Gegenbeweis für die von
ihr behauptete subjektive Steuerpflicht an einem neuen Ort auferlegt
werden, wenn die von der Steuerbehörde angenommene bisherige
subjektive Steuerpflicht als sehr wahrscheinlich gilt. Diese Regel
gilt für das internationale und das interkantonale Verhältnis. |
SZ/ZH |
|
10.10.2007 |
Nach- und Strafsteuer: Wird eine Tatsache zwar auf einem
Steuerformular vermerkt, dies jedoch nicht in dem dafür vorgesehenen
Kästchen, sondern mittels eines mit Sternchens angebrachten
Querverweises, so gilt diese Information für die Steuerbehörden
als unbekannt. Es liegt alsdann eine neue Tatsache vor, welche die
Nachsteuerpflicht begründet. |
BE |
|
09.10.2007 |
Nichteintretensentscheid: Der Einwand, eine Verfügung mit der
Parteibezeichnung "Staat Zürich" statt "Kanton Zürich" komme von
einer nicht existierenden Gebietskörperschaft und sei deshalb nicht
verpflichtend, ist rechtsmissbräuchlich. |
ZH |
|
08.10.2007 |
Praxisänderung: Eine Liegenschaft gilt als Geschäftsvermögen, wenn
mehr als 50 Prozent der Erträge aus der geschäftlichen Nutzung
stammen. Neu gilt dabei die Wohnung des Betriebsinhabers einer
Bäckerei nicht mehr als geschäftlich genutzt. Ausserdem: Der
Rückweisungsentscheid, der zumindest eine Teilfrage abschliessend
beantwortet, ist eine (Teil-) Endentscheid und wie ein solcher
anfechtbar. |
NW |
|
08.10.2007 |
Treu und Glauben: Wer einen angeblichen Verfahrensfehler nicht
unverzüglich vorbringt, wenn er davon Kenntnis erhält, sondern sich
stillschweigend auf ein Verfahren einlässt, verwirkt den Anspruch
auf spätere Anrufung der vermeintlich verletzten Bestimmung. |
TG |
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05.10.2007 |
Die Verjährung von Steuerforderungen beginnt erst mit dem Abschluss
des Veranlagungsverfahrens zu laufen. |
VD |
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02.10.2007 |
Für Informationen eines Treuhänders besteht im Nachsteuerverfahren
auch dann kein Beweisverwertungsverbot, wenn der Treuhänder
Geschäftsgeheimnisse verletzte. Anders sähe es auch bei einer
Berufsgeheimnisverletzung.. |
BE |
|
21.09.2007 |
Doppelbesteuerung: Kommt das Bundesgerichtsgesetz zur Anwendung,
kann auch in Doppelbesteuerungsfällen erst gegen einen
letztinstanzlichen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht geführt
werden. Kommt das Bundesgerichtsgesetz noch nicht zur Anwendung, ist
die 30-tägige Beschwerdefrist einzuhalten, weshalb eine
staatsrechtliche Beschwerde im 2007 verspätet ist. |
SO/BS |
|
21.09.2007 |
Bei einer Beschwerde wegen interkantonaler Doppelbesteuerung muss
nach dem BGG zwingend in einem Kanton der ganze Instanzenzug
durchlaufen werden, bevor das Bundesgericht angerufen werden kann. |
GE/FR |
|
20.09.2007 |
Doppelbesteuerung: Das Bundesgerichtsgesetz ist in
Doppelbesteuerungsfällen anwendbar, wenn mindestens der angefochtene
Entscheid nach dem 1. Januar 2007 ergangen ist. Auch in
Doppelbesteuerungsfällen kann erst gegen einen letztinstanzlichen
Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht geführt werden. |
SG/ZH |
|
19.09.2007 |
Eine
Tätigkeit wird nicht als selbständige
Erwerbstätigkeit anerkannt, wenn die Gewinnabsicht fehlt. |
AR |
|
12.09.2007 |
Doppelbesteuerung:
Das Bundesgericht soll im Prinzip nie als erste richterliche Behörde
tätig werden müssen; bevor es angerufen werden kann, soll zuvor
immer mindestens ein Gericht über die Streitsache entschieden haben.
Dabei genügt es, wenn der Steuerpflichtige bloss in einem der vom
Doppelbesteuerungskonflikt betroffenen Kantone den Instanzenzug
durchläuft und einen letztinstanzlichen - gerichtlichen - Entscheid
erwirkt. |
ZH/SZ |
|
12.09.2007 |
Ermessensveranlagung: Ohne Nachweis über einen Vermögensrückgang von
Fr. 111'000.-- ist der Verdacht der Veranlagungsbehörde, dass ein
weiteres Konto existiert oder dieses Geld sei in Vermögenswerte
investiert, berechtigt. |
TG |
|
12.09.2007 |
Mit der Volljährigkeit gehen die Unterhaltsbeiträge direkt an das
mündige Kind. Es gilt der allgemeine Grundsatz, wonach Leistungen in
Erfüllung familienrechtlicher Verpflichtungen beim Empfänger
steuerfrei sind und beim Leistenden nicht abgezogen werden können.
|
VS |
|
12.09.2007 |
Auf ungenügend begründete Einheitsbeschwerden in
öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wird im vereinfachten
Verfahren nicht eingetreten. |
VS |
|
11.09.2007 |
Doppelbesteuerung: Bei einer Person, die eine unselbständige
Erwerbstätigkeit in leitender Stellung ausübt, befindet sich das
Hauptsteuerdomizil am Arbeitsort, wenn diese Person an den
Wochenenden und in der Freizeit zu ihrer Familie zurückkehrt; am
Aufenthaltsort der Familie besteht ein sekundärer
Steuerwohnsitz. |
AG/ZH |
|
11.09.2007 |
Ein anfechtbarer Hoheitsakt liegt - frühestens - dann vor, wenn das
normgebende Organ über das neu zu schaffende Gesetz oder über die
Änderung eines bestehenden Erlasses definitiv Beschluss gefasst hat.
|
SH |
|
10.09.2007 |
Doppelbesteuerung (staatsrechliche Beschwerde): Der
Gesamtgewinn einer Unternehmung ist anteilsmässig auf die
Betriebsstättekantone und den Hauptsitzkanton zu verlegen. Die
Quoten werden nach Zuweisung eines Vorausanteils (Präzipuums) gemäss
direkter Methode (Buchhaltung) oder indirekter Methode
(Hilfsfaktoren) ermittelt. Bestand und Umfang des Vorausanteils sind
Ermessensfragen. Im vorliegenden Fall einer Treuhandgesellschaft
rechtfertigen die Umstände, dass der Vorausanteil nur 10 statt der
hier üblichen 20 Prozent beträgt. |
VD/ZH |
|
05.09.2007 |
Doppelbesteuerung (staatsrechtliche Beschwerde): Der Kettenhandel
ist eine wirtschaftliche Handänderung und führt zur Besteuerung am
Liegenschaftsort (Grundstückgewinnsteuer). |
ZG/ZH |
|
04.09.2007 |
Soweit Alimente an die Ex-Frau mit Kindern vom Einkommen
vollumfänglich abgezogen werden können verstösst eine zusätzliche
Kumulation unter den allgemeinen Abzügen nach Art. 212 Absatz 1 bzw.
unter Art. 213 Absatz 1 DBG gegen Bundesrecht. |
FR |
|
03.09.2007 |
Unentgeltliche Prozessführung: Bei der Anfechtung von
Ermessenstaxationen gelten erhöhte Anforderungen an den
Unrichtigkeitsnachweis. |
SZ |
|
29.08.2007 |
Krankheitskosten: Eine gänzliche Befreiung von der Steuerpflicht bis
zum Zeitpunkt, in welchem "ein durchgesetzter Nichtraucherschutz
herrscht" und der "durch Zwangsmitrauchen entstandene Schaden"
ersetzt worden ist, kann nicht gefordert werden. |
LU |
|
27.08.2007 |
Die Fahrkosten für die Benutzung eines privaten Motorfahrzeuges für
den Arbeitsweg gelten als abzugsfähig, wenn öffentliche
Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen oder deren Benutzung
unzumutbar ist. |
SO |
|
27.08.2007 |
An der Verjährung der Rückerstattungspflicht (5 Jahre) allfällig
zuvielbezahlter Steuern würde auch eine mangelhafte
Veranlagungseröffnung nichts ändern. |
SO |
|
24.08.2007 |
Grundstückgewinnsteuer: Eine Generalunternehmerleistung kann als
wertvermehrende Aufwendung angerechnet werden, wenn sie nachgewiesen
werden kann. |
ZH |
|
23.08.2007 |
Erhält der Aktionär von seiner AG ein Darlehen, welches unter den
entsprechenden Umständen einem Dritten nicht gewährt worden wäre,
liegt eine Simulation vor und das Darlehen ist als verdeckte
Gewinnausschüttung zu betrachten. |
DBG |
|
23.08.2007 |
Eine Rückstellung kann - und muss - aufgelöst werden, sobald die
rechtliche Durchsetzung der entsprechenden Forderung offensichtlich
unmöglich wird. |
VD |
|
23.08.2007 |
Art. 6 EMRK findet keine Anwendung auf Steuerverfahren, soweit diese
keinen strafrechtlichen Charakter haben. |
VD |
|
22.08.2007 |
Bei der Bewertung von Liegenschaften bildet normalerweise die
einzelne Bodenparzelle die Bewertungseinheit. Wertabnahmen, die
ausnahmsweise auf einzelnen Parzellen eintreten, dürfen daher nicht
mit allfälligen Wertzunahmen auf anderen Parzellen ausgeglichen
werden. |
AG |
|
21.08.2007 |
Nach aDBA CH - USA kann die in der Schweiz wohnhafte Person für ihre
Einkünfte aus dem in den USA liegenden unbeweglichen Vermögen die
sog. Nettobesteuerung wählen, welche dazu führt, dass sie in den USA
auf Nettobasis besteuert wird. In diesem Fall wird sie gleich
behandelt, wie wenn sie dort eine Betriebstätte unterhalten würde.
Daraus folgt umgekehrt, dass die Aufwendungen, welche in den USA im
Rahmen der Nettobesteuerung zum Abzug gebracht werden können, nur
dort und nicht auch in der Schweiz zu berücksichtigen sind. |
AG |
|
15.08.2007 |
Unentgeltliche Rechtspflege: Ein Anspruch besteht nur,
wenn das Rechtsbegehren "nicht aussichtslos" erscheint. Nach der
Rechtsprechung gelten Rechtsbegehren als aussichtslos, wenn die
Aussichten des prozessualen Obsiegens beträchtlich geringer sind als
die des Unterliegens. |
AG |
|
14.08.2007 |
Bei
Beschwerderückzug kann für das bundesgerichtliche Verfahren eine
reduzierte Pauschalgebühr von CHF 300.00 auferlegt
werden. |
BS |
|
10.08.2007 |
Eine
nach fünf Kategorien abgestufte und auf bescheidene Einkommen
begrenzte steuerliche Entlastung verstösst nicht gegen das
Rechtsgleichheitsgebot von Art. 8
Bundesverfassung. |
AG |
|
09.08.2007 |
Eine Pflicht zur persönlichen Anhörung vor Verwaltungsgericht
besteht nicht grundsätzlich. |
BE |
|
08.08.2007 |
Rechtliches Gehör: Die Steuerjustizbehörden müssen nicht zu allen
möglichen Vorbringen, z.B. solchen, die mit den zu entscheidenden
Rechtsfragen nichts zu tun haben, Stellung nehmen. |
DBG |
|
08.08.2007 |
Nachsteuer: An der Steuerbarkeit als Einkommen ändert nichts, dass
das Gewinnausweisen zugrunde liegende Umverteilungsprinzip
(Schneeballsystem) nichts mit den vereinbarten Anlagerichtlinien zu
tun hat und widerrechtlich ist. |
ZH |
|
02.08.2007 |
Schulden und Schuldzinsen werden als eine besondere Belastung des
Vermögens und des daraus fliessenden Ertrags betrachtet. Sie sind
daher bei Privatpersonen quotenmässig, im Verhältnis der Aktiven, zu
verlegen. |
SO |
|
27.07.2007 |
Formvorschriften: Das Bundesgericht behält sich vor, mehrere
Eingaben ähnlicher Art in derselben Angelegenheit nicht mehr in
einem förmlichen Verfahren zu behandeln; gegebenenfalls werden sie
unbeantwortet abgelegt. |
ZH |
|
26.07.2007 |
Beschwerderückzug: Ein Rückzug aus freien Stücken hat - selbst wenn
nur aus finanziellen Gründen und mit nachdrücklicher Bestreitung,
Unrecht zu haben - unmittelbar das Ende des Rechtsmittelverfahrens
zur Folge. |
BE |
|
19.07.2007 |
Ermessensveranlagung: Aus einer vorgängigen Veranlagung kann kein
Rechtsanspruch für die aktuelle Veranlagung (nach Ermessen)
hergeleitet werden. Ein allfälliger Wohnsitz der Ehefrau im Ausland
muss durch die Steuerpflichtigen nachgewiesen werden. |
VD |
|
13.07.2007 |
Sehr hohe Anwaltshonorare, die in einer Bemessungslücke anfallen,
werden als ausserordentliche Einkünfte qualifiziert. |
SG |
|
12.07.2007 |
Wer
selbst durch sein Handeln zur Verlängerung eines Verfahrens beiträgt
kann nicht anschliessend eine zu lange Verfahrensdauer
rügen. |
VD |
|
10.07.2007 |
Aus der Umstellung von der Pränumerandobesteuerung zur
Gegenwartsbesteuerung im Kanton Wallis entsteht kein Rechtsanspruch
auf eine besondere Besteuerung eines Einkommensbestandteiles in der
Uebergangsperiode 1999/2000. |
VS |
|
10.07.2007 |
Rechtsverzögerung: Solche Rügen sind (regelmässig) bei
der kantonalen Aufsichtsbehörde anzubringen und es besteht im
Allgemeinen kein Rechtsschutzinteresse mehr an einer Ueberprüfung
der Verfahrensdauer, soweit ein Entscheid vorliegt. |
ZH |
|
09.07.2007 |
Die Höhe des inneren Anteils an einer einfachen Gesellschaft muss
nachgewiesen werden. Bei der Formulierung im Auflösungsvertrag, der
Betrag von 1,3 Mio. Franken entspreche "dem genauen internen Anteil
des ausscheidenden Gesellschafters" fehlt es an einer Bezugsgrösse,
anhand derer sich der betreffende Anteil bestimmen liesse. |
GR |
|
09.07.2007 |
Amtliche Bewertung: Aus der Bewertung eines Nachbargrundstücks
resultiert kein Rechtsanspruch für die Bewertung des eigenen
Grundstücks. |
VD |
|
06.07.2007 |
Krankheitskosten: Massagen, welche nicht ärztlich verschrieben
worden sind, können nicht zum Abzug zugelassen werden. |
BE |
|
06.07.2007 |
Grundstückgewinnsteuer:
Resultiert aus einer Gesetzesänderung eine andere Besteuerung unter
altem Recht bzw. unter neuem Recht, so verletzt dies nicht das
Rechtsgleichheitsgebot. Unter gleichberechtigten Erben kann dies zu
differenzierten Steuerabrechnungen führen, soweit diese zu
verschiedenen Zeitpunkten vorgenommen werden. |
VD |
|
06.07.2007 |
Beschwerden gegen Entscheide über die Haftung für Steuerforderungen,
die im Ausnahmenkatalog von Art. 83 BGG nicht erwähnt werden, sind
als Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten
entgegenzunehmen. Dies auch wenn die Rechtsschrift noch mit
"staatsrechtlicher Beschwerde" bezeichnet ist. |
ZH |
|
06.07.2007 |
Revision:
Die (nachträgliche) Qualifikation als Immobilienhändler kann nicht
als neue erhebliche Tatsache im Sinne eines Revisionsgrundes geltend
gemacht werden. |
GE |
|
05.07.2007 |
Selbständige Erwerbstätigkeit: Soweit Solarien (im konkreten Falle
offensichtlich) nicht gewinnbringend betrieben werden können, werden
auch Verluste nicht zum Abzug zugelassen. Dies insbesondere weil es
sich beim Betrieb von Solarien nicht um eine sehr komplexe
Geschäftstätigkeit handelt. |
BL |
|
05.07.2007 |
Eine juristische Person muss die unverschuldete Verhinderung aller
seiner Organe dartun, damit ein Wiederherstellungsgrund einer
verpassten Frist gegeben wäre. |
BE |
|
05.07.2007 |
Einheitsbeschwerde: Soweit keine klaren Anträge gestellt werden und
auf die Erwägungen der Vorinstanz nicht Bezug genommen wird, wird
auf eine Einheitsbeschwerde nicht eingetreten. |
DBG |
|
04.07.2007 |
Die Steuerbefreiung von Leistungen der Militärversicherung wurde
ganz bewusst aufgehoben, um - wie in den übrigen
Sozialversicherungszweigen - dem Grundsatz der Besteuerung nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zum Durchbruch zu verhelfen.
|
AG |
|
26.06.2007 |
Auf eine offensichtlich verspätete Eingabe, ohne Nennung allfälliger
Fristwiederherstellungsgründe (vgl. Art. 50 BGG), ist nicht
einzutreten. |
ZH |
|
22.06.2007 |
Nachsteuer:
Ist man sich über die steuerrechtliche Bedeutung einer Tatsache im
Unklaren, darf diese nicht einfach verschwiegen werden, sondern es
muss auf die Unsicherheit hingewiesen werden. Jedenfalls ist die
Tatsache als solche vollständig und zutreffend
darzulegen. |
TI |
|
21.06.2007 |
Der
Eigenmietwert einer Liegenschaft in Italien ist im Rahmen der
Bestimmung des Steuersatzes nach Art. 7 Abs. 1 DBG angemessen zu
berücksichtigen. |
TI |
|
20.06.2007 |
Die
Behördenbeschwerde setzt nach Art. 103 OG voraus, dass ein aktuelles
Interesse an der Beurteilung besteht. Wenn nicht mehr als eine
Bestätigung der ursprünglichen Ermessenstaxation im Falle einer
Gutheissung im Raume steht, ist das Verfahren als gegenstandslos
abzuschreiben. |
ZH |
|
19.06.2007 |
Innerkantonales Steuerdomizil: Soweit ein Entscheid gänzlich auf
innerkantonalem Recht basiert kann als Beschwerdegrund im
bundesgerichtlichen Verfahren lediglich die Verletzung von
verfassungsmässigen Rechten in Frage kommen (vgl. Art. 95 BGG). Eine
entsprechende Überprüfung des Verwaltungsgerichtsentscheids setzt
eine ausdrückliche dahingehende Rüge voraus, ansonsten auf die
Beschwerde nicht eingetreten werden kann. |
FR |
|
18.06.2007 |
Revision: Entscheidungen des Bundesgerichts werden mit ihrer
Ausfällung rechtskräftig; auf sie kann nur bei Vorliegen eines
gesetzlichen Revisionsgrundes gemäss Art. 121 bis 123 BGG
zurückgekommen werden. |
AG |
|
18.06.2007 |
Den
Umfang von verdeckten Gewinnausschüttungen haben die kantonalen
Behörden nach pflichtgemässem Ermessen zu ermitteln, soweit trotz
Mahnung keine näheren Angaben über die für die Höhe einer
Drittpfandkommission massgebenden Verhältnisse bekanntgegeben
werden. |
DBG |
|
15.06.2007 |
Mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde kann einzig die Verletzung von
verfassungsmässigen Rechten geltend gemacht werden (vgl. Art. 116
BGG), wobei eine entsprechende Überprüfung des letztinstanzlichen
kantonalen Entscheids eine ausdrückliche dahingehende Rüge
voraussetzt. |
SO |
|
14.06.2007 |
Das
kantonale Steuergesetz kann Immobilien im Ausland für die Berechnung
des Steuersatzes mitberücksichtigen, auch wenn für diese Immobilien
keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht (vgl. Art. 6 Abs. 1
Steuergesetz des Kantons Waadt). |
VD |
|
13.06.2007 |
Steuerfreier
Mitgliederbeitrag: Für die steuerrechtliche Qualifikation ist
ausschlaggebend, dass bezahlte Beiträge von allen Verpflichteten
gleichmässig (d.h. umsatzabhängig) erhoben werden und dass sie weder
auf Gegenleistungen des Verbandes beruhen noch für die Förderung
persönlicher Interessen (des Mitglieds) geleistet
werden. |
SO |
|
07.06.2007 |
Unterhaltskosten
an Liegenschaften sind vom steuerbaren Einkommen auch dann
abziehbar, wenn kein spezifisches Einkommen erziehlt wird (vgl. Art.
9 StHG). |
GE |
|
07.06.2007 |
Der in verschiedenen Kantonen vorgesehene
Parteispendenabzug ist unzulässig, denn er widerspricht dem
Steuerharmonisierungsgesetz |
ZH |
|
06.06.2007 |
Eine Rückstellung ist gemäss dem Periodizitätsprinzip spätestens in
dem Jahr zu bilden, in welchem sich eine rechtliche Verbindlichkeit
klar abzeichnet. Eine neue rechtliche Würdigung eines Sachverhalts,
eine neue Rechtsprechung oder auch die Änderung einer bestehenden
Rechtsprechung stellten keinen Revisionsgrund dar. Wo die
bundessteuergesetzliche, die harmonisierungsrechtliche und die
kantonalsteuergesetzliche Regelung vollkommen übereinstimmen, drängt
sich im Interesse der vertikalen Steuerharmonisierung deren
identische Auslegung auf. |
TG |
|
05.06.2007 |
Scheidet ein Mitglied einer Erbengemeinschaft aus dieser aus, indem
die der Erbengemeinschaft gehörende Liegenschaft veräussert wird, so
kann keine Privatentnahme mehr stattfinden, da das ausscheidende
Mitglied nach seinem Ausscheiden über keinerlei Rechte mehr an der
Liegenschaft verfügt und somit auch nichts mehr in sein
Privatvermögen überführen kann. |
AG |
|
01.06.2007 |
Degressive
Steuern: Der angefochtene Vermögenssteuertarif im Kanton Obwalden
verletzt das Leistungsfähigkeitsprinzip. Es ist Sache der kantonalen
Behörden zu bestimmen, wie nach der Aufhebung der angefochtenen
Tarifvorschriften weiter vorzugehen ist. |
OW |
|
29.05.2007 |
Wird in einem Steuerhinterziehungsverfahren eine gerichtliche
Beurteilung verlangt, so kann der Beschluss der
Strafverfolgungsbehörde, das Verfahren werde eingestellt, nicht mit
der Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten
werden. Es liegt kein taugliches Anfechtungsobjekt vor. |
BE |
|
29.05.2007 |
Indirekte Teilliquidation: Die Verpflichtung, vor dem Verkauf einer
Gesellschaft, deren Aktiven in liquide Form zu bringen, stellt eine
Mitwirkung des Verkäufers im Lichte der indirekten
Teilliquidation dar. |
TG |
|
25.05.2007 |
Steuererlass: Gegen Erlassentscheide der Steuerverwaltung ist zur
Zeit unmittelbar die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zulässig,
zumal der Bundesgesetzgeber den Kantonen für die Anpassung ihrer
Gerichtsorganisation an die neuen Bestimmungen der
Bundesrechtspflege eine zweijährige Übergangsfrist gewährt hat. Das
vorliegend angerufene Willkürverbot verschafft indessen für sich
allein kein rechtlich geschütztes Interesse, welches zur
Verfassungsbeschwerde legitimieren würde. |
BE |
|
24.05.2007 |
Gewerbsmässigkeit:
Ein gewerbsmässiger Handel mit Wertpapieren ist zu verneinen soweit
Obligationen nicht in Ausnutzung der Entwicklungen des Marktes zur
Gewinnoptimierung gekauft werden. |
ZG |
|
24.05.2007 |
Rechtliches
Gehör: Das (zu) späte Beiziehen eines Rechtsbeistandes kann nicht
versäumte Rechtshandlungen heilen. |
BE |
|
23.05.2007 |
Revision
von Veranlagungen: Eine neue rechtliche Würdigung eines
Sachverhalts, eine neue Rechtsprechung oder auch die Änderung einer
bestehenden Rechtsprechung bilden keinen Revisionsgrund.
|
SG |
|
22.05.2007 |
Gemäss
Art. 150 Abs. 4 OG wird bei fruchtlosem Ablauf der für die
Sicherstellung der mutmasslichen Gerichtskosten gesetzten Frist auf
die Rechtsvorkehr nicht eingetreten. Dementsprechend sind die
bundesgerichtlichen Kosten dem säumigen Beschwerdeführer
aufzuerlegen (Art. 156 in Verbindung mit Art. 153 und 153a
OG). |
ZH |
|
21.05.2007 |
Steuerbefreiung:
Einwohnergemeinden sind aufgrund ihrer fiskalischen Interessen
befugt, ein Rechtsmittel gegen eine Steuerbefreiung einer
Burgergemeinde zu ergreifen. Sie sind in ihren schutzwürdigen
Interessen berührt und direkt durch eine Prozesshandlung
betroffen. |
FR |
|
16.05.2007 |
Einheitsbeschwerde:
Der Instruktionsrichter oder die Instruktionsrichterin entscheidet
über die Abschreibung von Verfahren bei Rückzug des Rechtsmittels
(Art. 32 Abs. 2 BGG). Wird ein Fall durch Abstandserklärung
erledigt, so kann auf die Erhebung von Gerichtskosten ganz oder
teilweise verzichtet werden (Art. 66 Abs. 2 BGG). |
VD |
|
16.05.2007 |
Spesenabzug:
Aus dem Umstand, dass die kantonalen Steuerbehörden in der
Vergangenheit Spesen im Umfang von jährlich 12'000 Franken auch ohne
Belege zum Abzug zugelassen hatten, kann für die aktuelle
Veranlagung nichts abgeleitet werden. Dieser Umstand schafft für das
streitbetroffene Veranlagungsverfahren keine schützenswerte
Vertrauensposition. |
SZ |
|
02.05.2007 |
Einheitsbeschwerde:
Eingaben beim Bundesgericht sind in der Sprache des angefochtenen
Entscheides zu verfassen (Art. 54 BGG). Wo das BGG keine besonderen
Bestimmungen über das Verfahren enthält, sind die Vorschriften des
Bundesgesetzes über den Bundeszivilprozess (BZP) sinngemäss
anwendbar. |
GE |
|
01.05.2007 |
Ermessensveranlagung:
Solange die Mitwirkung durch einen Steuerpflichtigen verweigert
wird, ist die offensichtliche Unrichtigkeit des Ermessenszuschlags
nicht dargetan. Daran vermag auch der Einwand nichts zu ändern, dass
die Vermögensentwicklung mit den steuerbaren Einkünften
übereinstimme. |
DBG |
|
01.05.2007 |
Eine
Sofortabschreibung ist ein aperiodischer Vorgang, welcher als
ausserordentliche Aufwendung im Sinn von Art. 44 Abs. 2 DBG über
zwei Jahre zu behandeln ist. Damit ist der Sofortabschreibung
hinreichend Rechnung getragen und es wäre sach- und gesetzwidrig,
sie für den Rest der - zwischenveranlagten - Steuerperiode 1999/
2000 nochmals zu berücksichtigen. |
DBG |
|
24.04.2007 |
Verjährung
im Steuerstrafverfahren: Auch im Steuerstrafrecht müssen - gemäss
allgemeiner Strafrechtslehre - Delikte vor Inkrafttreten von neuen
Strafnormen nach dem milderen Recht beurteilt werden. Art. 333 Abs.
6 Strafgesetzbuch und Art. 184 DBG sind diesem Grundsatz
entsprechend anzuwenden. |
VS |
|
18.04.2007 |
Veranlagungseröffnung:
Ist der Aufenthalt eines Steuerpflichtigen unbekannt oder befindet
er sich im Ausland, ohne in der Schweiz einen Vertreter zu haben, so
kann ihm eine Verfügung rechtswirksam durch Publikation im
kantonalen Amtsblatt eröffnet werden (Art. 116 Abs. 2 DBG). Dieser
Grundsatz gilt auch soweit ein Steuerpflichtiger als Erbe in die
Rechte eines Erblassers eintritt. |
VD |
|
18.04.2007 |
Fristwahrende
Eingabe: Das vorbehaltslose Nichteintreten auf eine kantonale
Verwaltungsgerichtsbeschwerde, welche ohne entsprechende Hausnummer
des Verwaltungsgebäudes adressiert war, stellt eine willkürliche
Sachverhaltsfeststellung dar und verletzt i.c. das rechtliche
Gehör. |
GE |
|
17.04.2007 |
Nachsteuer-
und Strafsteuerverfahren: Anlässlich einer Hausdurchsuchung
beschlagnahmte Unterlagen haben mit einer Aufforderung zur
Mitwirkung oder Selbstbezichtigung nichts zu tun. Bei der
Beschlagnahme handelt es sich um eine strafprozessuale
Zwangsmassnahme, welche auch gegen den Willen des Beschuldigten
angeordnet werden kann, was die Unschuldsvermutung nicht
verletzt. |
AG |
|
05.04.2007 |
Ermessenseinschätzung:
Eine Einsprachebegründung, die sich in der Behauptung erschöpft, ein
steuerbares Einkommen von Fr. 200'000.-- pro Jahr müsse für einen
selbständigen Anwalt ohne eigenes Büro und ohne
Verwaltungsratsmandat "doch als sehr hoch betrachtet werden", genügt
den gesetzlichen Anforderungen nicht. |
ZH |
|
29.03.2007 |
Nach-
und Strafsteuer: Der Willensvollstrecker tritt grundsätzlich bloss
als Vertreter der Erben auf. Bei diesen Gegebenheiten ist
unerheblich, dass dem Willensvollstrecker - kraft seines Amtes - an
sich auch selber Parteistellung zukommen könnte. Soweit er als
blosser Vertreter des Erben gehandelt hat, kann er nicht plötzlich
vor Bundesgericht in eigenem Namen auftreten, zumal dies einem
unzulässigen Parteiwechsel gleichkäme. |
ZH |
|
28.03.2007 |
Besteuerungsverjährung:
Die Einreichung einer staatsrechtlichen Beschwerde mit
aufschiebender Wirkung würde nicht bewirken, dass die
Besteuerungsrechtsverjährung weiterlaufen würde. |
VD |
|
26.03.2007 |
Gerichtskosten:
Im Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde gelten
Rückweisungsentscheide grundsätzlich als Zwischenentscheide, und
zwar sogar dann, wenn sie mit einem materiellen Teilendentscheid
verbunden sind. Selbst wenn der kantonale Entscheid nur mit Bezug
auf die Kosten oder Entschädigungsregelung angefochten werden soll,
gilt das Erfordernis des nicht wiedergutzumachenden Nachteils.
Kostenentscheide bringen in der Regel keinen solchen Nachteil mit
sich. |
ZH |
|
22.03.2007 |
Einheitsbeschwerde:
Genügt eine Eingabe den rechtlichen Anforderungen nicht, tritt das
Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Einer offenbar
schwierigen finanziellen Situation ist gemäss Art. 66 Abs. 1 BGG bei
der Festsetzung der Gerichtsgebühr Rechnung zu
tragen. |
BE |
|
19.03.2007 |
Quellensteuer/Steuererlass:
Gegen Entscheide über Steuern und Abgaben ist grundsätzlich die
Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten zulässig (Art.
82 lit. a BGG), ausser die betreffende Streitsache fällt unter eine
der Ausnahmebestimmungen von Art. 83 BGG. Art. 83 lit. m BGG
schliesst die Beschwerde gegen "Entscheide über die Stundung oder
den Erlass von Abgaben" ausdrücklich aus. Bei Fehlen einer
rechtsgenüglichen Begründung können entsprechende Eingaben auch
nicht als subsidiäre Verfassungsbeschwerde entgegen genommen
werden. |
GL |
|
14.03.2007 |
Steuererlass:
Mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde gemäss Art. 113 BGG kann eine
Verfügung (Nichteintretensentscheid) betreffend Steuererlass
angefochten werden. Soweit die Beschwerde ausser einer Darstellung
des bisherigen Verfahrens keinerlei Ausführungen enthält, fehlt es
an einer hinreichenden Begründung und die Beschwerde ist im
vereinfachten Verfahren nach Art. 108 BGG unter kurzer Angabe des
Unzulässigkeitsgrundes zu erledigen. |
ZH |
|
08.03.2007 |
Steuerstrafverfahren:
Wer eine - durch einen Treuhänder erstellte - Steuererklärung ohne
jegliche Kontrolle unterzeichnet, missachtet jegliche Vorsicht. Ein
solches Vorgehen stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts
Eventualvorsatz dar, nicht bloss Fahrlässigkeit. |
GR |
|
01.03.2007 |
Nach-
und Strafsteuer: Eine Nachbesteuerung aufgrund von Art. 151 Abs. 2
DBG ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige Einkommen und
Vermögen in seiner Steuererklärung vollständig und genau angegeben
hat und die Steuerbehörden die Bewertung anerkannt haben, selbst
wenn die Bewertung ungenau war. |
BE |
|
01.03.2007 |
Steuerrechtlicher
Wohnsitz: Für ein Überwiegen der Beziehungen zu einem Kanton können
folgende Gesichtspunkte sprechen: Miete eines
Reiheneinfamilienhauses zusammen mit der Lebenspartnerin,
Geschäftsbeziehungen als Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in
diesem Kanton (unabhängig von der Notwendigkeit der persönlichen
Anwesenheit), sowie der Erwerb von Bauland, welches in der Folge
noch überbaut wird. |
BE/SZ |
|
27.02.2007 |
Busse
bei versuchter Steuerhinterziehung: Die Bussenhöhe ist nicht
zwingend aufgrund eines erlittenen Geschäftsverlustes zu reduzieren,
da sich die Höhe gemäss Art. 175 Abs. 2 i.V.m. 176 Abs. 2 DBG auf
der Basis der versucht hinterzogenen Steuer berechnet. Weiter soll
eine schlecht geführte Buchhaltung nicht einen Anspruch auf
Bussenreduktion entstehen lassen. |
JU |
|
27.02.2007 |
Steuerrechtlicher
Wohnsitz: Für ein steuerrechtlich anerkennbares Niederlassen am
angestammten Ort (Elternort) braucht es äussere Anhaltspunkte bzw.
eine erkennbare Veränderung im Verhalten der Person. Die Tatsache,
dass ein Steuerpflichtiger an den Wochenenden regelmässig an den
elterlichen Wohnsitz oder zu seiner Freundin zurückkehrt, kann nach
lediglich 2 Monaten nicht ernsthaft dahingehend interpretiert
werden, dass diese Person den alten Wohnsitz verlassen
habe. |
ZH/SH |
|
26.02.2007 |
Kapitalleistung
aus der überobligatorischen beruflichen Vorsorge: Art. 33 Abs. 1
lit. d DBG lässt nur die gemäss Gesetz, Statut oder Reglement
geleisteten Einlagen, Prämien und Beiträge zum Erwerb von Ansprüchen
aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge zum Abzug zu.
Entsprechend ist sowohl nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung,
als auch nach der Verwaltungspraxis, sowie der Fachliteratur nur ein
in den Statuten oder im Reglement vorgesehener Einkauf
abzugsberechtigt. |
DBG |
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22.02.2007 |
Vorzugsmietzinsen:
Bei reinen Mietverträgen unter Verwandten kann nicht bereits aus der
Tatsache, dass der vereinbarte Mietzins unter dem Eigenmietwert
liegt, auf Eigennutzung geschlossen werden. Das ist schon deshalb
nicht der Fall, weil sich die Miete nicht ausschliesslich nach dem
objektiven Marktwert bestimmen muss, sondern andere Gründe wie die
unterschiedliche Beurteilung des Mietobjekts oder sonstige
subjektive Gesichtspunkte für die Festsetzung des Mietzinses
massgebend sein können. |
LU |
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22.02.2007 |
Widerruf
von Verfügungen: Formell rechtskräftige Veranlagungsverfügungen sind
grundsätzlich unabänderlich. Hingegen sind Interventionen vor Ablauf
der Rechtsmittelfrist nicht denselben strengen Voraussetzungen
unterworfen. Die Veranlagungsbehörde darf daher in der Regel, ohne
dass besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, auf eine
unangefochtene Veranlagung zurückkommen, solange die
Rechtsmittelfrist nicht abgelaufen ist, was auch für eine formell
nicht gültig ergangene Veranlagungsverfügung gelten
kann. |
AG |
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20.02.2007 |
Abzug
Alimente: Auch wenn der Bezug von Alimenten (dank der Bevorschussung
durch die Gemeinde) und deren tatsächliche (Rück-)Zahlung nicht in
dieselbe Periode fällt, steht der Abzug in zeitlicher Hinsicht doch
nicht im Belieben des Steuerpflichtigen. Mit einer Rückzahlung wird
- im Grunde gleich wie mit der Zahlung der laufenden Alimente - eine
Schuld getilgt. Trotzdem handelt es sich beide Male nicht um
"Aufwendungen für Schuldentilgung", die gemäss Art. 34 lit. c DBG
nicht abziehbar wären, sondern um Unterhaltsbeiträge, deren
Besteuerung in Art. 23 lit. f und Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG speziell
geregelt ist. |
SO |
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16.02.2007 |
Abschreibungen:
Beim sogenannten Warenlagerdrittel handelt es sich nicht um eine
(ausserordentliche) Abschreibung, sondern - richtig besehen - um
eine vorübergehend gedachte Wertberichtigung. |
TG |
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14.02.2007 |
Verletzung
von Verfahrenspflichten: Kontrollmassnahmen der Steuerbehörden sind
zulässig ohne dass berechtigte Zweifel an der richtigen oder
vollständigen Sachverhaltsdarstellung vorliegen.Der Steuerpflichtige
hat nicht aus seiner naturgemäss einseitigen Optik heraus zu
entscheiden, ob ihm eine behördliche Auflage passt oder
nicht. |
VS |
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07.02.2007 |
Verrechnungssteuerrückerstattung:
Ein fälschlicherweise in den Akten der Steuerverwaltung angebrachter
Vermerk eines Rückerstattungsanspruches bleibt ohne Aussenwirkungen.
Ein solches Versehen kann nur dann relevant sein, wenn es in der
Form einer behördlichen Zusicherung eine Vertrauenslage
schafft. |
ZH |
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05.02.2007 |
Verfahren:
Betrifft ein Steuerstreit die Materie des kantonalen Steuerrechts,
welche in den Titeln 2-5 oder im ersten Kapitel von Titel 6 des
Steuerharmonisierungsgesetzes geregelt ist, und ist der
letztinstanzliche kantonale Entscheid vor dem Inkrafttreten des
neuen Bundesgerichtsgesetzes am 1. Januar 2007 ergangen, so ist das
einzige Rechtsmittel auf Bundesebene die
Verwaltungsgerichtsbeschwerde (i.c. Nichteintreten auf
Staatsrechtliche Beschwerde). |
SH |
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02.02.2007 |
Buchwert
Liegenschaft: Der steuerlich massgebende Buchwert einer verkauften
Liegenschaft bestimmt sich nicht zwingend gemäss Handelsbilanz,
soweit dieser durch eine erfolgsneutrale Aufwertung der Liegenschaft
zustande gekommen ist. Die Bemessungsgrundlage für die resultierende
Gewinnsteuer und für die kommunale Grundstücksteuer braucht nicht
übereinzustimmen. |
DBG |
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29.01.2007 |
Betriebstätte:
Werden am Wohnort längst nicht sämtliche administrativen Arbeiten
einer Arztpraxis erledigt, sondern nur - abends und am Wochenende -
Literatur- und Fachstudium betrieben und die buchhalterischen Daten
zuhanden des Treuhänders erfasst, liegt noch nicht eine für eine
Arztpraxis qualitativ wesentliche Tätigkeit vor. Dies jedenfalls
solange nicht, als dort keine patientenbezogenen Leistungen erbracht
werden. |
ZH/AG |
|
26.01.2007 |
Eine
Revision ist ausgeschlossen, soweit trotz materieller Unrichtigkeit
der Veranlagung primär die Nachlässigkeit eines Steuerpflichtigen zu
einer Ermessentaxation geführt hat. Die Ermessenstaxation ist in der
Regel durch ein Fristverlängerungsgesuch zu verhindern und stellt
keinen Revisionsgrund dar. |
DBG |
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25.01.2007 |
Mehrkosten
für auswärtigen Wochenaufenthalt: Arbeitsfreie Tage sind zur
Beibehaltung des Status "Wochenaufenthalter" am steuerrechtlichen
Wohnsitz zu verbringen. Dennoch können die entsprechenden
zusätzlichen Fahrkosten nicht als "Gewinnungskosten" qualifiziert
und nicht zum Abzug zugelassen werden. |
BL |
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23.01.2007 |
Sicherstellungsverfügung:
Der Umstand, dass streitige Provisionen auf Seiten des Arbeitsgebers
keine geldwerten Leistungen darstellen und damit nicht der
Verrechnungssteuer unterliegen, besagt noch nicht, dass sie beim
Empfänger kein Einkommen bilden. |
FR |
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19.01.2007 |
Rückstellungen:
Eine nachträglich vorgenommene "Anpassung" der Steuerbilanz durch
erfolgswirksame Auslösung von Rückstellungen ist nicht mehr
zulässig, nachdem die betreffende Veranlagung in Rechtskraft
erwachsen ist. Die Steuerbehörden haben eine entsprechende
"Selbstaufrechnung" als verspätet und nicht formgültig zu erachten
und ihr die steuerliche Anerkennung zu versagen. |
ZH |
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19.01.2007 |
Ermessensveranlagung:
Ist die Ermessensveranlagung die Folge davon, dass der
Steuerpflichtige Mitwirkungspflichten im Veranlagungsverfahren nicht
erfüllt hat, muss er für den Unrichtigkeitsnachweis daher
zuallererst die versäumten Mitwirkungshandlungen nachholen,
insbesondere - wenn dies möglich ist - die Steuererklärung
einreichen. |
DBG |
|
18.01.2007 |
Veranlagung
bei Trennung: Eine separate Veranlagung ist zu bejahen, soweit sich
ein Ehepaar aufgrund der Umstände definitiv getrennt hat. Dabei
spielt es keine entscheidende Rolle, wer in diesem Trennungsjahr
allfällige Steuerraten bezahlt hat oder ob die Schriften erst später
verlegt wurden. Gewichtiger ist eine allfällige Bestreitung des
Lebensunterhaltes mit gemeinsamen Mitteln. |
FR |
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18.01.2007 |
Solidarhaftung
Ehegatten: Die Rüge einer (materiellrechtlichen) Frage bezüglich
Solidarhaftung kann vor Bundesgericht nicht vorgebracht werden,
soweit die Vorinstanz hierzu nicht Stellung genommen hat. Einzig die
(formelle) Eintretensfrage kann geprüft werden, nämlich ob ein
angefochtener Nichteintretensentscheid verfassungsskonform
ist. |
ZH |
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16.01.2007 |
Bilanzwert:
Werden in der Bilanz einer Einzelfirma die angefangenen Arbeiten um
einen bestimmten Betrag erhöht und gleichzeitig das Eigenkapital um
denselben Betrag heraufgesetzt, so kann diese erfolgsneutrale
Aufdeckung steuerlich nicht anerkannt werden und das steuerbare
Vermögen ist entsprechend herabzusetzen. |
SG |
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15.01.2007 |
Gebundene
Vorsorge 3a: Soweit ein Modell der 'Grundfähigkeitsversicherung' von
einem weiter gefassten Invaliditätsbegriff als dem in der
beruflichen Vorsorge geltenden ausgeht, dient es nicht
ausschliesslich der beruflichen Vorsorge. Da in diesem Zusammenhang
keine Ausnahmen zulässig sind, ist einem solchen Versicherungsmodell
die Anerkennung für die gebundene Vorsorge und entsprechenden
Steuerprivilegien zu verweigern. |
DBG |
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10.01.2007 |
Rentenbesteuerung:
Mit Blick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines
Steuerpflichtigen kommt es nicht darauf an, ob dieser seine Rente
nach deren Überweisung auf sein Bankkonto (freiwillig) zur
Schuldentilgung verwendet oder ob ihm diese Art der
Einkommensverwendung durch eine Pfändung aufgezwungen und der für
die Schuldentilgung bestimmte Rententeil direkt ans Betreibungsamt
bezahlt wird. |
BE |
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09.01.2007 |
Sicherstellungsverfügung:
Eine Steuergefährdung ist zu bejahen, soweit ein Steuerpflichtiger
mit der Bezahlung der Steuerschulden seit mehreren Jahren (1998 bis
2005) und für erhebliche Beträge (über Fr. 140'000.--) im Rückstand
ist und nicht in der Lage ist, diese Ausstände innert nützlicher
Frist zu begleichen. |
TG |
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Urteile des Jahres 2006 |
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Datum |
Kurzbeschreibung |
Kanton |
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21.12.2006 |
Ausserordentliche
Einkünfte (direkte Bundessteuer 1997/98): Das Bundesgericht hat die
Theorie des 'Entzugs betriebsnotwendiger Mittel' nie vertreten. Auch
wenn eine Gesetzesrevision auf ähnlichen Überlegungen beruht, kann
diese Theorie auf altrechtliche Fälle ohnehin nicht übertragen
werden. |
DBG |
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20.12.2006 |
Steuerstrafverfahren:
Mit einer Busse von 500 Franken wegen Verletzung von
Verfahrenspflichten kann bestraft werden, wer nicht innert Frist die
Steuererklärung einreicht und daraufhin zweimal erfolglos gemahnt
worden ist. |
AG |
|
20.12.2006 |
Ermessensveranlagung:
Voraussetzung für die Abänderung zugunsten des Steuerpflichtigen
ist, dass die Ermessensveranlagung aufgrund von eingereichten
Dokumenten offensichtlich unrichtig erscheint. Gewisse Zweifel an
der Richtigkeit der streitigen Ermessensveranlagung genügen dazu
nicht aus. |
DBG |
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18.12.2006 |
Getrennte
Besteuerung: Die festgelegten Voraussetzungen für eine separate
Veranlagung müssen kumulativ erfüllt sein. Fehlt es sowohl an der
steuerrechtlich relevanten Trennung (Art. 9 DBG e contrario) als
auch am Wegfall der Gemeinschaftlichkeit der Mittel für Wohnung und
Unterhalt, ist eine separate Veranlagung ausgeschlossen. Der
Eintritt eines Ehegatten in eine psychiatrische Klinik unter Abbruch
des Kontaktes zur Partnerin genügt den Anforderungen
nicht. |
TG |
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15.12.2006 |
Hauptsteuerdomizil:
Entscheidend für die Festlegung sind die gesamten Umstände im
Einzelfall. Befindet sich gemäss Statuten und Handelsregistereintrag
der Sitz in einem Kanton, so müssen für eine andere Annahme des
Hauptsteuerdomizils die wirklichen Verhältnisse in klarer Weise
widersprechen und eine behauptete künstliche Schaffung dargelegt
werden. |
BE/NE |
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14.12.2006 |
Steuerrechtlicher
Wohnsitz: Der Umstand, dass ein unverheirateter Steuerpflichtiger
vom Ort aus, wo er sich während der Woche aufhält, eine
unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt, begründet nach der
Rechtsprechung die natürliche Vermutung, dass der Steuerpflichtige
dort sein Hauptsteuerdomizil hat. Die Umstände, dass eine 1972
geborene Person, welche während der Woche in einer 3?-Zimmer-Wohnung
(zusammen mit seiner Schwester) wohnt und am gleichen Ort als Global
Brand Manager angestellt ist, belegen die natürliche Vermutung. Dies
unbesehens häufiger Auslandsaufenthalte. |
ZG/BS |
|
12.12.2006 |
Steuerstrafverfahren:
Art. 191 Abs. 1 DBG schreibt vor, welche Zwangsmassnahmen die EStV
im Rahmen der Untersuchung von "schweren Steuerwiderhandlungen"
anordnen darf. Für eine Bankkontosperre bei einem Dritten braucht es
ausreichende Verdachtsgründe dafür, dass deliktisch erlangtes
Vermögen (sog. "Ersparnisgewinn") im gesperrten Umfang auf das Konto
transferiert worden sind. |
DBG |
|
07.12.2006 |
Steuerdomizil:
Eine 40 m2 umfassende 1-Zimmer-Wohnung, die als "ständige Anlage
oder Einrichtung" aufgefasst werden könnte, setzt voraus, dass die
fragliche Tätigkeit hauptsächlich dort ausgeübt wird. Verfügt diese
Einrichtung nicht einmal über einen Telefonfestnetzanschluss, lautet
der Mietvertrag nicht auf den Steuerpflichtigen und werden keine
Angestellten dort beschäftigt, weil sie im Aussendienst tätig sind,
kann diese 1-Zimmer-Wohnung steuerlich mit einem blossen
Briefkastendomizil verglichen werden und kann jedenfalls nicht als
Geschäftsniederlassung angesehen werden. |
SZ/TG |
|
28.11.2006 |
Eine
Rückstellung von Fr. 95'000.-- auf einem Darlehen erweist sich als
offensichtlich nicht geschäftsmässig begründet, soweit dieses in der
Bilanz unter dem Umlaufvermögen aufgeführt wird unter gleichzeitiger
Bildung einer entsprechenden Rückstellung. Auf diese Weise wird
(wenn überhaupt) ein Nonvaleur eingebracht und sogleich
erfolgswirksam wertberichtigt. |
ZG |
|
21.11.2006 |
Zeugenanhörung:
Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein Verwaltungsgericht auf eine
Einvernahme von Verwandten eines Steuerpflichtigen verzichtet wenn
zum Vornherein klar ist, dass die betreffenden Zeugenaussagen das
gänzliche Fehlen von schriftlichen Belegen nicht zu kompensieren
vermögen. |
GR |
|
17.11.2006 |
Abschreibungen
sind nur auf Geschäftsvermögen zulässig; auf Gegenständen des
Privatvermögens sind sie ausgeschlossen. Ob ein Wirtschaftsgut dem
Privat- oder Geschäftsvermögen zuzuordnen ist, entscheidet sich
aufgrund einer Würdigung aller in Betracht kommenden tatsächlichen
Umstände. Fraglich ist, wie die in ein fremdes Grundstück
investierten Mittel zu qualifizieren und in der Buchhaltung einer
Kollektivgesellschaft aufzunehmen sind (i.c. Rückweisung an das
Verwaltungsgericht). |
VS |
|
16.11.2006 |
Doppelbesteuerung:
Soweit die Existenz einer Nutzniessung fälschlicherweise verneint
und das entsprechende Vermögen zu Unrecht anteilsmässig der
Eigentümerin zugerechnet wird liegt eine gegen Artikel 127 Absatz 3
BV verstossende Doppelbesteuerung vor. |
ZH/AG |
|
14.11.2006 |
Steuerrechtlicher
Wohnsitz: Ein echter Wochenaufenthalter ist von einem unechten
anhand der Zumutbarkeit des täglichen Pendelns abzugrenzen. Zur
Strecke gemäss Twix Route vom Elternhaus an den Arbeitsort kann die
Zeit für den Weg zwischen Parkhaus und Arbeitsort hinzugerechnet
werden. Wird eine obligate Stauzeit miteinkalkuliert und beträgt
dann die tägliche Fahrzeit zwischen Familien- und Arbeitsort über
eine Stunde, ist sie kaum mehr zumutbar. |
BE/SO |
|
10.11.2006 |
Ausserordentliche
Einkünfte: Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, soweit sich
eine Käuferin als alleinige Aktionärin auf Grund der besonderen
persönlichen Beziehung zwischen ihr und der Person des wichtigsten
Gesellschafters und Mehrheitsaktionärs der Verkäuferin
Beratungsaufwendungen als geldwerten Vorteil anrechnen lassen
muss. |
ZH |
|
09.11.2006 |
Die
Minimalsteuer ist in der Doktrin nicht unumstritten. Die Besteuerung
einer juristischen Person lässt sich zudem in keiner Weise mit
derjenigen einer natürlichen Person vergleichen, welche hinsichtlich
ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anderen Beschränkungen
unterliegt, indem sie namentlich auch für ihren Lebensunterhalt und
denjenigen ihrer Familie aufkommen muss. Es kann daher nicht gesagt
werden, Gleiches werde ungleich behandelt, wenn die Minimalsteuer
bei den natürlichen Personen nicht erhoben wird. |
TG |
|
03.11.2006 |
Doppelbesteuerung:
Soll der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen
Rechnung getragen werden (Art. 127 Abs. 2 BV), so muss die für
Liegenschaftenhändler bisher geltende besondere Regelung betreffend
den Abzug von Schuldzinsen modifiziert werden. Als sachgerechte und
praktikable Lösung bietet sich an, das allgemeine (quotenmässige)
System des Abzugs der Schuldzinsen proportional zu den Aktiven auf
die Gesamtheit der Schuldzinsen auszuweiten, also einschliesslich
derjenigen auf den Geschäftsaktiven der Liegenschaftenhändler.
Soweit der nach der Lage der Aktiven zu übernehmende
Schuldzinsenanteil den Vermögensertrag im Liegenschaftskanton
übersteigt, ist er von den übrigen Kantonen mit einem
Netto-Vermögensertrag zu tragen; ist auch kein solcher Nettoertrag
vorhanden, ist der Überschuss auf das übrige Einkommen der
Steuerpflichtigen zu verlegen. |
SG/TG |
|
03.11.2006 |
Ausserordentliche
Einkünfte: Es ist durch die Verwaltungspraxis anerkannt und
unbestritten, dass ein Liegenschaftenhändler Anspruch darauf hat,
die mit dem Verkauf und der Realisierung eines Liegenschaftsgewinnes
zusammenhängenden Unkosten vom Verkaufserlös abzuziehen, auch wenn
es sich bei den Liegenschaftsgewinnen um ausserordentliche Einkünfte
im Sinne von Art. 218 Abs. 2 und 3 DBG handelt. Pauschalabzüge im
Steuerrecht bedürfen indessen einer gesetzlichen Grundlage, welche
in Art. 218 Abs. 2 DBG offensichtlich nicht gegeben
ist. |
DBG |
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26.10.2006 |
Ist
der Veranlagungsort im Einzelfall ungewiss oder streitig, so ist er
- wenn mehrere Kantone in Frage kommen - von der Eidgenössischen
Steuerverwaltung zu bestimmen. Erfährt eine Veranlagungsbehörde von
einem konkurrierenden Anspruch eines andern Kantons, ist vor
weiteren Veranlagungshandlungen die Eidgenössische Steuerverwaltung
anzugehen, um die Zuständigkeit festlegen zu lassen. Dies gilt aber
nicht nur für eigentliche Veranlagungsbehörden, sondern ebenso sehr
für Rechtsmittelinstanzen. |
DBG |
|
24.10.2006 |
Hobbytätigkeit:
Freischaffende Künstler können hinsichtlich der Definition der
selbständigen Erwerbstätigkeit nicht anders behandelt werden als der
Rest der Steuerpflichtigen; eine dahingehende Praxis würde vor dem
Gleichbehandlungsgebot nicht stand halten. Auch in anderen Berufen
ist es ohne weiteres vorstellbar, dass ein Steuerpflichtiger über
anerkannte fachliche Qualitäten verfügt, ohne aber als
Selbständigerwerbender wirtschaftlich zu reüssieren. Zudem sind es
nicht nur Künstler, die es in Kauf nehmen, weniger zu verdienen, um
ihre Leidenschaft zum Beruf zu machen. |
BE |
|
20.10.2006 |
Natürliche
Personen mit Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit müssen der
Steuererklärung die unterzeichneten Jahresrechnungen (Bilanz,
Erfolgsrechnung und Anhang) der Steuerperiode oder, wenn eine
kaufmännische Buchführung fehlt, Aufstellungen über Aktiven und
Passiven, Einnahmen und Ausgaben sowie Privatentnahmen und -einlagen
beilegen. Soweit (unvollständige) Angaben des Steuerpflichtigen
vorliegen handelt es sich nicht um eine Ermessenstaxation, sondern
um eine auf der Selbstdeklaration beruhenden
Einschätzung. |
GR |
|
11.10.2006 |
Realisationszeitpunkt:
Soweit bei einem Liegenschaftsgewinn gemäss Art. 18 Abs. 1 DBG der
Veräusserer sofort leisten muss und zugleich die Kaufpreisrestanz
sofort zu bezahlen ist, so ist auf die tatsächliche
Eigentumsübertragung abzustellen. Der Realisationszeitpunkt kann
nicht vom Gutdünken einer Partei abhängen. Das Bundesgericht
entschied denn auch bei einem Alleinaktionär, der einen von der
Beschlussfassung der Generalversammlung abweichenden Termin für die
Fälligkeit einer Substanzdividende bestimmt hatte, dass dieser nach
Belieben festgesetzte Zeitpunkt steuerrechtlich nicht massgebend
ist. |
DBG |
|
09.10.2006 |
Steuerdomizil:
Es ist nicht glaubhaft, dass eine ledige Person im Alter von über 40
Jahren (Zuzug 1989) nicht auch gewisse gesellschaftliche Beziehungen
knüpft am Arbeitsort. Der Mithilfe im elterlichen
Landwirtschaftsbetrieb am behaupteten Hauptsteuerdomizil in der
Freizeit kann eine gewisse Bedeutung zugemessen werden. Indessen
muss es sich bei diesem Heimwesen um mehr als einen
nichtexistenzsichernden Kleinbetrieb handeln, sodass eine
eigentliche Nebenerwerbstätigkeit angenommen werden
könnte. |
BS/VS |
|
21.09.2006 |
Wohnsitz
international: Ist eine natürliche Person in zwei Vertragsstaaten
ansässig, so ist gemäss Art. 4 DBA nach einer bestimmten Reihenfolge
(Kaskade) anhand genau definierter Kriterien zu prüfen, welcher
Staat den Vorrang als "Ansässigkeitsstaat" im Sinn des Abkommens
hat. Zu beachten ist, dass als "ständige Wohnstätte" nicht eine
Wohnung oder Räumlichkeiten gelten, die nach Charakter und Lage
ausschliesslich Erholungs-, Kur-, Studien- oder Sportzwecken dienen
und nachweislich nur gelegentlich und nicht zum Zwecke der
Wahrnehmung wirtschaftlicher und beruflicher Interessen verwendet
werden. |
DBG |
|
19.09.2006 |
Kinderabzug/Unterhaltsabzug:
Gemäss Art. 9 Abs. 2 lit. c StHG können die Unterhaltsbeiträge,
welche für ein unmündiges Kind geleistet werden, von den steuerbaren
Einkünften abgezogen werden, nicht aber jene zugunsten eines bereits
volljährigen Kindes. Im Rahmen des Mündigenunterhalts bleiben dem
Unterhaltsschuldner lediglich die kantonalen Sozialabzüge im Sinne
von Art. 9 Abs. 4 StHG. |
BL |
|
05.09.2006 |
Ausserordentliche
Einkünfte 1998: Hat eine - auch allenfalls vom steuerpflichtigen
Aktionär massgeblich beeinflusste - Gesellschaft regelmässig eine
Dividende ausgeschüttet und dabei eine gewisse Konstanz bzw. Politik
an den Tag gelegt und hat sie lediglich in der Bemessungslücke eine
eindeutig höhere Dividende (Substanz- oder Sonderdividende)
ausgeschüttet, so wäre es nicht sachgerecht, ohne weiteres den
ganzen Dividendenbetrag als ausserordentlich zu qualifizieren. Ein
Teilbetrag, der sich im bisherigen Rahmen hält und sich mit dem
Geschäftsgewinn in Beziehung setzen lässt, muss in einem solchen
Fall als ordentlich akzeptiert werden und unberücksichtigt
bleiben. |
ZH |
|
01.09.2006 |
Unterhaltsabzug:
Ein Unterhaltsvertrag ist erst verbindlich und durchsetzbar, wenn er
durch die Vormundschaftsbehörde rechtskräftig genehmigt worden ist.
Die von der Vormundschaftsbehörde genehmigte Unterhaltsvereinbarung
in einem Konkubinatsvertrag muss daher durch die Steuerbehörden
berücksichtigt werden. Entsprechend ausbezahlte Unterhaltsbeiträge
an eine gemeinsame Tochter im Konkubinat sind somit von den
Einkünften abzugsfähig. |
SO |
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31.08.2006 |
Ausscheidungsverluste:
Soweit ein Aufwand nicht im Liegenschaftskanton mit Erträgen
verrechnet werden kann, ist der Gewinnungskostenüberschuss vom
Hauptsteuerdomizil zu übernehmen. Diesem Umstand ist genauso wie
beim Erwerb der Liegenschaft als solcher im Rahmen einer
Zwischenveranlagung Rechnung zu tragen. Die vom Zeitpunkt der
Errichtung oder Erweiterung eines Nebensteuerdomizils an geltenden
Ausscheidungen aufgrund von Zwischen- oder Neuveranlagungen müssen
für den neuen und den bisherigen Kanton aufeinander abgestimmt
werden; geschieht dies nicht, resultiert eine verpönte
Doppelbesteuerung. |
AG/ZG |
|
31.08.2006 |
Ermessenstaxation:
Der Nachweis fehlender verrechenbarer Grundstücksgewinne in einem
Kalenderjahr kann nicht ausschliesslich mit einer Steuererklärung
geleistet werden, sondern durchaus auch auf andere Weise, etwa durch
eine einschlägige Bestätigung der Steuerverwaltung. Im Einzelfall
ist dann die grundsätzliche Frage zu beantworten, ob die
Berücksichtigung eines Verlusts im Rahmen der Überprüfung einer
Ermessensveranlagung überhaupt zulässig
ist. |
BE |
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29.08.2006 |
Doppelbesteuerung:
Der zivilrechtliche und steuerrechtliche Schenkungsbegriff
beinhaltet eine unentgeltliche Vermögenszuwendung mit
Zuwendungswillen. Soweit eine Schenkung in Erfüllung einer
Rechtspflicht erfolgt, fällt eine Schenkung ausser Betracht. Dies
gilt insbesondere dann, wenn ein Erbteilungs- und Schenkungsvertrag
untrennbar miteinander verknüpft ist, indem auf Ansprüche aus einer
Erbschaft nur deshalb verzichtet wird, weil gleichzeitig eine
sogenannte "Schenkung" in Aussicht gestellt wurde. |
TI/NW |
|
17.08.2006 |
Im
Sicherstellungsverfahren prüft das Bundesgericht nur provisorisch
und vorfrageweise, ob die Steuerschuld besteht. Dasselbe gilt für
die Höhe des sicherzustellenden Betrags, der bloss glaubhaft zu
machen ist. Im Rahmen einer Prima-facie-Würdigung reichen das
Bestehen von Verlustscheinen. |
SZ |
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15.08.2006 |
Veranlagungszustellung:
Das Gesetz verlangt nicht, dass bei Ehegatten mit verschiedenen
Wohnsitzen die Zustellung gleich wie bei getrennt lebenden Eheleuten
gesondert an die Ehegatten erfolgen muss. Für Behörden kann zu recht
der Anschein entstehen, Ehegatten würden ausschliesslich durch
nunmehr einen Teil vertreten. Art. 6 EMRK ist auf Steuerverfahren
nicht anwendbar. |
SO |
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25.07.2006 |
Revisionsgesuch
bei verpasster Einsprache: Der Einwand, erst vor einigen Jahren aus
Mazedonien in die Schweiz gekommen zu sein und sich mit den hiesigen
Rechtsverhältnissen überhaupt nicht auszukennen, ist unbehelflich im
Revisionsverfahren, da niemand Vorteile aus seiner eigenen
Rechtsunkenntnis abzuleiten vermag. Auch allfällige Fehler von
Hilfspersonen (Treuhänder) sind ohne weiteres wie eigene
anzurechnen. |
BE |
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19.07.2006 |
Eine
Rechtsverweigerung liegt nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht
erwägt, es sei "hier nicht näher zu prüfen", ob die geltend
gemachten Verpflichtungen allenfalls als (abzugsfähige) Schulden
(vgl. § 43 aStG/AG) anzuerkennen wären. Der Bestand von
Verpflichtungen muss nicht näher geprüft werden, soweit sie nicht
direkt den Beschwerdegegenstand betreffen. |
AG |
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17.07.2006 |
Verjährungsunterbrechung:
Eine Mitteilung der Steuerbehörden, welche zur Einreichung
verschiedener Unterlagen auffordert, gilt als Einforderungshandlung
im Sinne von Art. 128 BdBSt, so dass die fünfjährige
Verjährungsfrist unterbrochen wird. |
SZ |
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14.07.2006 |
Sicherstellungsverfügung:
Voraussetzung für eine Sicherstellungsverfügung ist, dass aufgrund
der gesamten objektiven Umstände glaubhaft erscheint, dass die
Bezahlung der Steuerforderung gefährdet ist. Die blosse Weigerung
jeglicher Zahlungen genügt trotz beträchtlicher Höhe von
Steuerschulden nicht grundsätzlich für eine Gefährdung. Wenn aber
die Steuerpflichtigen selbst die Möglichkeit eines Privatkonkurses
erwähnen, ist eine Sicherstellungsverfügung ohne weiteres
gerechtfertigt. |
ZH |
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10.07.2006 |
Steuerumgehung:
Es erscheint absonderlich, zuerst mit Fremdkapital eine eigene
Gesellschaft zu gründen, die ausschliesslich das gesamte
Aktienkapital als verzinsliches Darlehen an den Aktionär
zurückführt. Dieses Vorgehen lässt sich nur mit der Absicht der
Steuerersparnis erklären; denn es ist nicht einzusehen, weshalb das
geliehene Kapital zuerst über eine AG in die Liegenschaft floss,
statt dass es direkt zu deren Finanzierung verwendet
wurde. |
AG |
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04.07.2006 |
Rentennachzahlung:
Seit den Urteilen 2A.68/2000 vom 5. Oktober 2000 und 2A.50/2000 vom
6. März 2001 ist Art. 37 DBG nicht mehr nur anwendbar, wenn künftige
Teilleistungsansprüche abgegolten werden, sondern nun auch, wenn es
sich um Nachzahlungen handelt. Wird eine solche Nachzahlung für eine
bestimmte Anzahl Jahre ausgerichtet, ist sie zu einem entsprechend
periodisierten Satz, d.h. zur "Rente", die sich aus der Teilung der
Zahlung durch die Anzahl Jahre ergibt, zu
besteuern. |
BE |
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04.07.2006 |
Schadenersatzleistung
von einer Haftpflichtversicherung: Solche
Haftpflichtversicherungssummen stellen Zahlungen für bleibende
körperliche oder gesundheitliche Nachteile im Sinne von § 23 lit. b
in Verbindung mit § 37 StG/ZH dar. Eine Aufteilung in eine nach § 36
StG/ZH steuerbare Kapitalabfindung und in eine Kapitalleistung für
bleibende Nachteile, die nach § 37 StG/ZH steuerlich gesondert
erfasst wird, ist zulässig. Auch nach Bundesrecht geht Art. 23
lit. b in Verbindung mit Art. 38 DBG vor. Art. 23 lit. b DBG ist
nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung insbesondere auf
Leistungen zugeschnitten, die von Unfall- und
Haftpflichtversicherungen ausgerichtet
werden. |
ZH
DBG |
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21.06.2006 |
Liegenschaftsunterhalt:
Aus Art und Umfang von Umbauarbeiten, die über den normalen
periodischen Unterhalt hinausgehen, kann auf eine vormalige
Vernachlässigung der fraglichen Liegenschaft geschlossen werden. Aus
vorgelegten Rechnungen kann geschlossen werden, dass es sich um
umfassende Umbau- bzw. Renovationsarbeiten handelt, wie sie
regelmässig nur erforderlich sind, wenn ein aufgestauter
Unterhaltsbedarf besteht (z.B. Teilsanierung der sanitären
Anlagen). |
DBG |
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20.06.2006 |
Schuldzinsen
zur Fremdfinanzierung von Einmalprämien sind steuerlich nicht
abziehbar, wenn die Einmalprämien das eigene Vermögen übersteigen.
In einem solchen Fall liegt eine Steuerumgehung
vor. |
LU |
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19.06.2006 |
Geldwerte
Leistung: Werden dringend gebotene Wertkorrekturen auf dem Guthaben
sachwidrigerweise nicht vorgenommen und Forderungen zum Nominalwert
an eine AG abgetreten, können Verrechnungsmöglichkeiten eröffnet
werden, die bei einer sachgemässen Abwicklung nicht in Frage kämen.
Darin ist eine geldwerte Leistung zu erblicken. Dies gilt auch ohne
direkte Beteiligung soweit eine natürliche Person Alleinaktionär der
Muttergesellschaft ist, die zumindest mittelbar die betroffene AG
kontrolliert. |
AG |
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15.06.2006 |
Nach-
und Strafsteuer: Eine offensichtlich unbegründete Beschwerde kann im
vereinfachten Verfahren nach Art. 36a OG (summarische Begründung,
Verzicht auf Einholung von Akten und Vernehmlassungen) abgewiesen
werden. Werden Berechnungen der Vorinstanz bezüglich Nach- und
Strafsteuer in keinerlei Hinsicht kritisiert ist deren Höhe nicht zu
überprüfen. |
BS |
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09.06.2006 |
Ermessenseinschätzung:
Die ordnungsgemässe Führung eines Kassabuches bestimmt mithin den
Beweiswert, der dem Kassabuch objektiv zukommen soll. Werden die für
eine ordnungsgemässe Einschätzung des Einkommens notwendigen
Aufzeichnungen nicht geführt, kann einem Kassabuch keine
Beweiseignung zukommen. |
ZH |
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08.06.2006 |
Steuerwiderhandlungen:
Soweit eine Selbstanzeige im Zusammenhang mit den Nachforschungen
der Steuerverwaltung erfolgt, kann von einem Grenzfall gesprochen
werden. Der Umstand mehrmaliger Besprechungen mit einem Treuhänder
bevor ein Schwarzkonto offengelegt wird spricht nicht zwingend gegen
ein Handeln aus eigenem Antrieb. |
BE |
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17.05.2006 |
Private
Schuldzinsen: Bestand und Höhe der Schuld bzw. der Zinsen ist durch
Angabe des Gläubigers und durch Vorlage einer entsprechenden
Bescheinigung nachzuweisen. Die Beweislast für steueraufhebende oder
steuermindernde Tatsachen - zu denen auch die abziehbaren
Schuldzinsen gehören - obliegt den Steuerpflichtigen, die
steuermindernde Tatsachen nicht nur zu behaupten, sondern auch zu
belegen haben. |
SO |
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11.05.2006 |
Ein
Zwischenentscheid ist im Verfahren der Verwaltungsgerichtsbeschwerde
nur anfechtbar, wenn er einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil
bewirkt (Art. 97 OG in Verbindung mit Art. 5 und Art. 45 Abs. 1
VwVG). Das blosse Interesse, eine Verlängerung oder Verteuerung des
Verfahrens zu verhindern, reicht nach ständiger Praxis nicht
aus. |
ZH |
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11.05.2006 |
Fristwiederherstellung:
Beruht die Fristversäumnis auf einem blossen Irrtum über
verfahrensrechtliche Regeln, der nicht durch behördliches Verhalten
hervorgerufen worden ist, ist eine Wiederherstellung
ausgeschlossen. Blosse Telefonate mit der Behörde sind nicht
geeignet, einen Steuerpflichtigen von der Vorgehensweise abzuhalten,
wie sie durch die detaillierte Rechtsmittelbelehrung vorgezeichnet
war. |
BE |
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08.05.2006 |
Unzulässigkeit
von Ausscheidungsverlusten: Bei der Besteuerung einer
Kapitalanlageliegenschaft einer Unternehmung (Handelsgesellschaft)
im reinen Liegenschaftskanton, d.h. ohne Betriebsstätte im Kanton
kann die Verlustverrechnung nicht mehr verweigert werden. Der
Liegenschaftskanton ist grundsätzlich allein befugt, den
Grundstückertrag und -gewinn (Wertzuwachs) zu besteuern. Doch sind
dem Liegenschaftskanton insofern Grenzen gesetzt, als er nunmehr auf
die Situation der Unternehmung bzw. der Privatperson und deren
Leistungsfähigkeit (Grundsatz der Besteuerung nach der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäss Art. 127 Abs. 2 BV)
Rücksicht nehmen muss. |
SZ |
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08.05.2006 |
Zuordnung
Geschäftsvermögen: Bei der Einführung des DBG wurden die Grundsätze
für die Unterscheidung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen
gegenüber denjenigen unter dem Regime des Bundessteuerbeschlusses
nicht geändert. Weiter ändert der Tod des vormaligen Eigentümers
nichts an der Vermögenszuordnung, da durch den Erbgang erworbenes
Geschäftsvermögen solches Vermögen bleibt. |
DBG |
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08.05.2006 |
Als
Indizien für eine selbständige Erwerbstätigkeit nach DBG können bei
Liegenschaftsgewinnen wie nach früherem Recht etwa die systematische
bzw. planmässige Art und Weise des Vorgehens, die Häufigkeit der
Liegenschaftsgeschäfte, der enge Zusammenhang eines Geschäfts mit
der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, der Einsatz
spezieller Fachkenntnisse, die Besitzdauer, der Einsatz erheblicher
fremder Mittel zur Finanzierung der Geschäfte oder die Realisierung
im Rahmen einer Personengesellschaft in Betracht
kommen. |
DBG |
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08.05.2006 |
Interkantonale
Steuerausscheidung: Die Freiburger Praxis ging davon aus, dass (nur)
die im Kanton Freiburg steuerbaren Faktoren mit der ursprünglichen
Veranlagung verbindlich festgesetzt würden; dagegen durften die
übrigen Elemente nachträglich im Revisions- bzw. Nachsteuerverfahren
an die Einschätzung am Hauptsteuerdomizil angepasst werden. Diese
Praxis ist mit den geltenden Rechtsgrundsätzen nicht vereinbar,
weshalb sie nicht geschützt werden kann. |
FR |
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28.04.2006 |
Die
Regel nach Art. 114 Abs. 1 OG, wonach das Bundesgericht in
Abgabesachen nicht an die Anträge der Parteien gebunden ist, kann
nicht dazu dienen, dem Bundesgericht Anträge, die der Vorinstanz
absichtlich oder aus Versäumnis nicht unterbreitet worden sind, doch
noch zum Entscheid vorzulegen. Von der in Art. 114 Abs. 1 OG
enthaltenen Ausnahme für Abgabestreitigkeiten ist zurückhaltend
Gebrauch zu machen. |
DBG |
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28.04.2006 |
Ausserordentliche
Einkünfte: Als Richtgrösse für den ordentlichen Dividendenanteil
kann grundsätzlich die in den letzten fünf Jahren durchschnittlich
ausgeschüttete Dividende herangezogen werden. Zeichnet sich jedoch
eine klare Tendenz in der Dividendenpolitik in den vorangegangenen
fünf Jahren ab und hebt eine Gesellschaft die
Dividendenausschüttungen kontinuierlich an, rechtfertigt es sich,
die letztmals bezahlten beiden Dividenden als ordentlichen
Gewinnanteil zu betrachten. |
DBG |
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20.04.2006 |
Steuertarif:
Die bernische Regelung, welche allein erziehende Eltern -
gleichgültig ob diese im Konkubinat leben oder nicht - einem anderen
Tarif als die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden
Ehegatten unterstellt, ist als harmonisierungswidrig zu
bezeichnen. Es ist genau die gleiche Ermässigung zuzustehen wie
den gemeinsam steuerpflichtigen Ehegatten. |
BE |
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19.04.2006 |
Ausland-Wohnsitz:
Ausländische Steuerträger können die Rückerstattung der
Verrechnungssteuer nur insoweit verlangen, als ihnen ein
Staatsvertrag einen entsprechenden Anspruch einräumt. "Ansässigkeit"
setzt gemäss dem ausdrücklichen Wortlaut des DBA
Schweiz-Phillippinen voraus, dass nach nationalem Recht eine
(unbeschränkte) Steuerpflicht besteht. Der
Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer setzt somit
grundsätzlich einen Sitz bzw. Wohnsitz in der Schweiz voraus.
Blosser Grundstückbesitz reicht dazu nicht aus.
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SO |
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12.04.2006 |
Sind
Zweitwohnungen nicht Gegenstand der Wohneigentumsförderung, ist die
Beschränkung der massvollen Besteuerung auf Erstwohnungen nicht zu
beanstanden. Wenn der Kanton Glarus die beiden Eigentümergruppen
nicht gleich behandelt, so verstösst er damit nicht gegen das
Rechtsgleichheitsgebot, denn die Unterscheidung beruht auf
vernünftigen Gründen, auf die sich auch der Bundesgesetzgeber beim
Erlass des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes gestützt
hat. |
GL |
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11.04.2006 |
Indirekte
Teilliquidation: Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung genügt
für die Mitwirkung des Verkäufers bereits, dass sich dieser nicht
ausreichend über die Zahlungsfähigkeit des Käufers erkundigt, wenn
genügend Anlass für entsprechende Nachfragen besteht. Wenn es um
ein Rechtsgeschäft mit einer erst noch zu gründenden Gesellschaft
handelt, deren Finanzlage unklar ist, sind Erkundigungen beim
Mittelsmann über die Zahlungsfähigkeit und über die Art und Weise
der Finanzierung unerlässlich. |
DBG |
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07.04.2006 |
Verfahrensrecht:
Entscheidet eine Rechtsmittelinstanz über einen Aspekt eines Falles
nicht definitiv und weist ihn zur Neubeurteilung an die Vorinstanz
zurück, so liegt kein anfechtbarer Teilentscheid vor. Die
Konkretisierung und Anwendung von vorgegebenen Kriterien eröffnet
der Veranlagungsbehörde naturgemäss einen Beurteilungsspielraum und
verlangt von ihr, dass sie weitere Sachverhaltsabklärungen vornimmt.
Erst dieser Entscheid ist anfechtbar. |
BE |
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23.03.2006 |
Zustellfiktion:
Es verletzt den Anspruch auf ein faires Verfahren nach Art. 29 Abs.1
BV, wenn einem Rechtsunterworfenen die Zustellfiktion
entgegengehalten wird, nachdem er während beinahe drei Jahren keine
verfahrensbezogene Mitteilung erhalten
hat. |
BE |
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14.03.2006 |
Rückstellungen:
Von Selbständigerwerbenden mit Einzelfirma geleistete eigene
Arbeitsstunden können handelsrechtlich nicht als Aufwand erfasst
werden. Selber erbrachte Gewährleistungs- und Garantieleistungen
können in einem solchen Falle auch nicht zu geschäftsmässig
begründeten Rückstellungen Anlass geben. |
DBG |
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10.03.2006 |
Ausserordentliche
Einkünfte: Wird eine behauptete Ersatzbeschaffung buchmässig nicht
vollzogen, bleibt es bei der echten Realisierung einer
ausserordentlichen Einkunft. Die steuerpflichtige Person kann
nämlich auf den Steueraufschub verzichten, indem sie den
Kapitalgewinn ganz oder teilweise der Erfolgsrechnung
gutschreibt. |
BE |
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09.03.2006 |
Anfechtung
Steuergesetz des Kantons Obwalden: Zur Anfechtung legitimiert ist,
wer dartun kann, die Gesetzesänderung habe unmittelbare oder
virtuelle Auswirkungen auf seine eigene Rechtsstellung. Der
Wohnsitz im Kanton Zürich als Bio-Bauer genügt dazu grundsätzlich
nicht. Es bräuchte den Nachweis, dass das Obwaldner Steuergesetz
einmal persönlich zur Anwendung kommen
könnte. |
OW |
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02.03.2006 |
Sicherstellungsverfügung:
Eine nur unvollständig eingereichte Buchhaltung bzw. das
Nichtbeibringen von eingeforderten Unterlagen sowie der
ausdrückliche Hinweis darauf, dass die Buchhaltung, für die eine
zehnjährige Aufbewahrungspflicht besteht (vgl. Art. 747 und 962 OR),
"entsorgt" worden sei, indiziert klar eine
Steuergefährdung. |
ZH |
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02.03.2006 |
Verfahrensrecht:
Entscheide letzter kantonaler Instanzen über ein Begehren nach einem
Tarif A besteuert zu werden (Tarif wie die in ungetrennter Ehe
lebenden Steuerpflichtigen) unterliegen nach Art. 73 Abs. 1 StHG der
Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht. Das gilt
auch, soweit eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
gerügt wird. Insoweit übernimmt die Verwaltungsgerichtsbeschwerde
die Rolle der staatsrechtlichen
Beschwerde. |
SO |
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27.02.2006 |
Übergangssondersteuer
(Art. 218 Abs. 2 DBG): Ausserordentliche Einkünfte, die in den
Jahren 1999 und 2000 erzielt wurden, unterliegen für das Steuerjahr,
in dem sie zugeflossen sind, einer vollen Jahressteuer zu dem Satz,
der sich für diese Einkünfte allein ergibt. Die Nachzahlungen für
Kiesausbeutung in den Jahren 1994 bis 1998, die im Jahre 2000
ausbezahlt wurden, stellen aperiodische Vermögenserträge in diesem
Sinne dar, welche der Übergangssondersteuer zu unterstellen
sind. |
DBG |
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23.02.2006 |
Altrechtlich:
Art. 21bis BdBSt (Besteuerung von Versicherungseinkünften zu drei
Fünfteln, wenn die Prämien ausschliesslich vom Steuerpflichtigen
erbracht worden sind). Waren die Versicherungen dem
Geschäftsbereich zugeordnet und konnten die Prämien dort
ertragsmindernd berücksichtigt werden, bleibt kein Raum für die
Anwendung von Art. 21bis BdBSt . Die Regelung bezieht sich lediglich
auf (Lebens-)Versicherungen, die dem Privatvermögen zuzuordnen
waren. |
DBG |
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23.02.2006 |
Steuerwiderhandlung:
Auf ein Aussageverweigerungsrecht im Nachsteuerverfahren kann man
sich nicht berufen, wenn genügend Anhaltspunkte dafür vorhanden
sind, dass unvollständig deklariert worden ist. Zum Gegenbeweis wird
die Person indessen unbeschränkt
zugelassen. |
BE |
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23.02.2006 |
Invalidenrentenbesteuerung:
Erfüllt eine IV-Rente keine spezifische Funktion (beispielsweise
Ausgleichung eines eingetretenen oder künftig entstehenden
Vermögensschadens), ist sie als Leistung der 1. Säule zu
qualifizieren, die gemäss Art. 22 Abs. 1 DBG im vollen Umfang der
Einkommenssteuer unterliegt. Analog gilt dies auch für die
kantonalen Steuern. |
BE |
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20.02.2006 |
Doppelbesteuerung:
Im interkantonalen Verhältnis liegt eine unzulässige
Doppelbesteuerung vor, wenn Kapitalleistungen aus Einrichtungen der
beruflichen Vorsorge vom Kanton des letzten Wohnsitzes des
Erblassers mit der Erbschaftssteuer erfasst werden, obwohl sie der
Einkommenssteuer des Wohnsitzkantons des Leistungsempfängers
unterliegen. Dabei spielt keine Rolle, dass die Kapitalleistungen
wirtschaftlich ersparte Guthaben darstellen, die den Begünstigten
nach dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung als Erbe oder, wenn der
Erblasser für ihren Unterhalt zu sorgen hatte, als
Vorsorgeleistungen ausgerichtet werden. |
BL/VD |
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20.02.2 | |