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Ausblick auf das Steuerjahr 2012 |
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Im Steuerjahr 2012 sind die folgenden Neuerungen relevant:
1. Säule 3a unverändert
Der Maximalbeitrag der Säule 3a beträgt unverändert 6'682 Franken für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule (Pensionskasse) und 20 % des Erwerbseinkommens, aber höchstens 33'408 Franken für Steuerpflichtige ohne 2. Säule (Rundschreiben der ESTV vom 21. November 2011).
2. Ausgleich kalte Progression
Die kalte Progression wird bei der direkten Bundessteuer seit dem 1. Januar 2011 jährlich ausgeglichen. Massgeblich ist jeweils der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Der Indexstand per 30. Juni 2011 lag gegenüber dem Vorjahr um 0.6 Prozent höher. Bei den Abzügen sowie beim Elterntarif, die erst am 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind, wird die vom 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2011 aufgelaufene Teuerung in Höhe von 0.5 Prozent berücksichtigt. Beim Elterntarif erhöht sich der Abzug vom Steuerbetrag von CHF 250 auf CHF 251 pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person. Die einzelnen Änderungen an den Abzügen sind im Rundschreiben der ESTV vom 10. Oktober 2011 dargestellt..
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