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Änderung der Gebührenperiode keine Doppelbesteuerung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Gemeindeautonomie: Änderung der Rechnungsperioden und des Ablesungszeitpunktes der Wasser- und Abwassergebühren im vorliegenden Fall keine Doppelbesteuerung.



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