Änderung der Geschäftsvermögen-Praxis bei gemischter Nutzung
- Michal Sosnecki
- 8. Okt. 2007
- 1 Min. Lesezeit
Praxisänderung: Eine Liegenschaft gilt als Geschäftsvermögen, wenn mehr als 50 Prozent der Erträge aus der geschäftlichen Nutzung stammen. Neu gilt dabei die Wohnung des Betriebsinhabers einer Bäckerei nicht mehr als geschäftlich genutzt. Ausserdem: Der Rückweisungsentscheid, der zumindest eine Teilfrage abschliessend beantwortet, ist eine (Teil-) Endentscheid und wie ein solcher anfechtbar.