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Überhöhter Zins als geldwerte Leistung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Das Darlehen des Aktionärs an seiner Gesellschaft qualifiziert als Liegenschaftskredit und nicht als Betriebskredit. Gemäss Rundschreiben der ESTV ist der zulässige Zins eines Liegenschaftskredits tiefer. Somit stellt die Differenz zwischen dem zulässigen Zins und den von den Parteien vereinbarte Zins für ein Betriebskredit eine geldwerte Leistung an den Aktionär dar.



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