Wird eine Liegenschaft des Geschäftsvermögen im Rahmen einer güterrechtlichen Auseinandersetzung auf die Ehegattin übertragen, gilt die Liegenschaft weiterhin als Geschäftsvermögen, wenn sie - wie bisher - als Pfand zur Absicherung eines Baukredits dient. Eine Überführung ins Privatvermögen liegt damit nicht vor.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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