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Übertragung im Güterrecht: Liegenschaft bleibt Geschäftsvermögen

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Wird eine Liegenschaft des Geschäftsvermögen im Rahmen einer güterrechtlichen Auseinandersetzung auf die Ehegattin übertragen, gilt die Liegenschaft weiterhin als Geschäftsvermögen, wenn sie - wie bisher - als Pfand zur Absicherung eines Baukredits dient. Eine Überführung ins Privatvermögen liegt damit nicht vor.



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