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Übliche Mäklerprovision bei Grundstückgewinnsteuer

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Die Praxis des Kantons Zürich, welche bei der Grundstückgewinnsteuer eine Mäklerprovision von 2% des Kaufpreises als üblich erachtet, ist nicht willkürlich.



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