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Übliche Mäklerprovision bei Grundstückgewinnsteuer

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 21. Aug. 2019
  • 1 Min. Lesezeit

Die Praxis des Kantons Zürich, welche bei der Grundstückgewinnsteuer eine Mäklerprovision von 2% des Kaufpreises als üblich erachtet, ist nicht willkürlich.



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