Übliche Mäklerprovision bei Grundstückgewinnsteuer
- Michal Sosnecki
- 21. Aug. 2019
- 1 Min. Lesezeit
Die Praxis des Kantons Zürich, welche bei der Grundstückgewinnsteuer eine Mäklerprovision von 2% des Kaufpreises als üblich erachtet, ist nicht willkürlich.