Liegenschaftshändler, die nebst Liegenschaftshandel auch noch Liegenschaftsverwaltung betreiben, dürfen auf ihren Immobilien des betriebsnotwendigen Anlagevermögens Abschreibungen tätigen, wenn tatsächlich ein Wertverlust eingetreten ist.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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