Nimmt ein Steuerpflichtiger für seine Liegenschaft über mehrere Jahre Abschreibungen vor, so ist die Liegenschaft als Geschäftsvermögen zu qualifizieren. Der Einwand, die Liegenschaft gehöre zum Privatvermögen, ist nach Treu und Glauben später nicht mehr zu hören.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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