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AutorenbildMichal Sosnecki

Abschreibungen: Liegenschaft wird Geschäftsvermögen zugerechnet

Nimmt ein Steuerpflichtiger für seine Liegenschaft über mehrere Jahre Abschreibungen vor, so ist die Liegenschaft als Geschäftsvermögen zu qualifizieren. Der Einwand, die Liegenschaft gehöre zum Privatvermögen, ist nach Treu und Glauben später nicht mehr zu hören.



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