Die Steuerverwaltung muss ausserordentliche Abschreibungen auf Forderungen steuerlich nur in dem Jahr anerkennen, in dem der Wertverlust eingetreten oder ersichtlich war. Spätere Abschreibungen müssen steuerlich nicht zugelassen werden, weil sie gegen das Periodizitätsprinzip verstossen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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