Abweichung von Gutachten erfordert eingehende BegründungMichal Sosnecki20. Juli 20091 Min. LesezeitAktualisiert: 8. Nov. 2024Ein Gericht ist nicht zwingend an ein Gutachten gebunden. Wird von einem Gutachten aber abgewichen, so ist dies eingehend zu begründen.Weiterlesen
Ein Gericht ist nicht zwingend an ein Gutachten gebunden. Wird von einem Gutachten aber abgewichen, so ist dies eingehend zu begründen.Weiterlesen
Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglichAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIGZwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Gesonderte Besteuerung von LiquidationsgewinnenLiquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).