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Abzug nur für ärztlich verordnete Krankheits- und Unfallkosten

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 8. Dez. 2015
  • 1 Min. Lesezeit

Bei den Krankheits- und Unfallkosten sind die Behandlungskosten und Medikamente nur abziehbar, wenn sie ärztliche verordnet wurden.



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