Werden Krankenkassenprämien verbilligt, können nur die effektiv getragenen Prämien in Abzug gebracht werden. Dies ist keine unzulässige Besteuerung der an sich steuerfreien Prämienverbilligungen.
Abzug nur für effektiv bezahlte Krankenkassenprämien
Aktualisiert: 10. Feb.