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Abzug von Anwaltskosten bei Rentenerzielung möglich

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Ein Rentner kann die Aufwendungen für Anwaltskosten als Gewinnungskosten zum Abzug bringen, wenn er beweisen kann, dass diese im Zusammenhang mit der Erzielung der Rente angefallen sind.



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