Abzug von Anwaltskosten bei Rentenerzielung möglich
- Michal Sosnecki
- 5. Feb. 2019
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Ein Rentner kann die Aufwendungen für Anwaltskosten als Gewinnungskosten zum Abzug bringen, wenn er beweisen kann, dass diese im Zusammenhang mit der Erzielung der Rente angefallen sind.