Abzug von Arbeitswohnungskosten nur in tatsächlicher Höhe
- Michal Sosnecki
- 22. Apr. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Berufskosten: Kosten für eine Wohnung am Arbeitsort können nur abgezogen werden, wenn sie tatsächlich bezahlt wurden. Kann ein Steuerpflichtiger zu einem Vorzugsmietzins bei seinen Grosseltern ein Zimmer mieten, so sind nur diese Kosten abzugsfähig und nicht ein marktüblicher Mietzins.