Abzug von Fahrkosten bei erheblicher Zeitersparnis gegenüber ÖV
- Michal Sosnecki
- 25. Okt. 2011
- 1 Min. Lesezeit
Fahrkosten für die Benutzung eines privaten Fahrzeugs können abgezogen werden, wenn die Zeitersparnis gegenüber dem öffentlichen Verkehr mehr als eine Stunde dauert.