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Abzug von Fahrkosten bei erheblicher Zeitersparnis gegenüber ÖV

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Fahrkosten für die Benutzung eines privaten Fahrzeugs können abgezogen werden, wenn die Zeitersparnis gegenüber dem öffentlichen Verkehr mehr als eine Stunde dauert.



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