Abzug von Telefon- und Internetkosten bei Selbständigerwerbenden
- Thanusiya Wimalanathan
- 13. Feb. 2008
- 1 Min. Lesezeit
Ein selbständig Erwerbstätiger, der in seiner eigenen Wohnung arbeitet, kann Telefon- und Internetkosten nur dann abziehen, wenn er nachweist, dass diese mit der selbständigen Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stehen.