top of page

Abzug von Telefon- und Internetkosten bei Selbständigerwerbenden

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 13. Feb. 2008
  • 1 Min. Lesezeit

Ein selbständig Erwerbstätiger, der in seiner eigenen Wohnung arbeitet, kann Telefon- und Internetkosten nur dann abziehen, wenn er nachweist, dass diese mit der selbständigen Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stehen.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page