Abzug zusätzlicher Berufskosten trotz Pauschale
- Michal Sosnecki
- 24. Aug. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Entschädigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit einem Pauschalbetrag für nicht weiter spezifizierte Berufskosten, kann der Arbeitnehmer die vom Pauschalbetrag nicht gedeckten weiteren Berufskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen.