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Abzug zusätzlicher Berufskosten trotz Pauschale

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 24. Aug. 2018
  • 1 Min. Lesezeit

Entschädigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit einem Pauschalbetrag für nicht weiter spezifizierte Berufskosten, kann der Arbeitnehmer die vom Pauschalbetrag nicht gedeckten weiteren Berufskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen.



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