Vorsorge: Das Vorsorgewerk der deutschen Ärztekammer ist gleichwertig zu einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung. Die Beiträge an das Vorsorgewerk für die freiwillige Weiterversicherung sind steuerlich auch dann abzugsfähig, wenn die Ärztin nicht ausschliesslich in der Schweiz sozialversicherungsrechtlich unterstellt ist.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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