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AutorenbildMichal Sosnecki

Abzugsfähigkeit ausländischer Vorsorgebeiträge

Vorsorge: Das Vorsorgewerk der deutschen Ärztekammer ist gleichwertig zu einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung. Die Beiträge an das Vorsorgewerk für die freiwillige Weiterversicherung sind steuerlich auch dann abzugsfähig, wenn die Ärztin nicht ausschliesslich in der Schweiz sozialversicherungsrechtlich unterstellt ist.



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