Wird ein renovationsbedürftiges Dachfenster durch eine Dachlukarne ersetzt, so enthalten die dafür aufgebrachten Aufwendungen sowohl einen werterhaltenden als auch einen wertvermehrenden Anteil. Die Aufwendung ist nur im Umfang des werterhaltenden Teils als Unterhaltskosten zum Abzug zuzulassen.
top of page
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
bottom of page