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Abzugsfähigkeit von Bussen: Nur Gewinnabschöpfung

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Bei Bussen kann nur der Gewinnabschöpfungsanteil als geschäftsmässig begründeter Aufwand abgezogen werden. Der Anteil mit pönalem Charakter hingegen kann nicht abgezogen werden.



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