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Abzugsfähigkeit von Wochenaufenthaltskosten für Erwerbstätige

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 25. Sept. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Ist eine Studentin zusätzlich zum Studium zu über 50% erwerbstätig, können die Mehrkosten des auswärtigen Wochenaufenthalts mindestens teilweise geltend gemacht werden.


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