Rechnungen für die Sanierung einer Alphütte, welche aus den Jahren 2009 und 2010 datieren, können in der Steuererklärung 2011 auch dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie in den Steuererklärungen 2009 und 2010 nicht deklariert wurden.
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Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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