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AutorenbildMichal Sosnecki

Akteneinsicht erfordert ausdrückliches Gesuch bei Nachsteuerveranlagung

Nachsteuerveranlagung/Einsichtsrecht: Im Bereich der direkten Bundessteuer regelt Art. 114 DBG die Akteneinsicht. Ein Einsichtsgesuch in Expertisenberichte und/oder Verzeigungsberichte ist ausdrücklich zu stellen, ansonsten mit der alleinigen Offenlegung der Existenz durch die Steuerverwaltung das Akteneinsichtsrecht nicht verletzt wird.



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