Akteneinsicht erfordert ausdrückliches Gesuch bei Nachsteuerveranlagung
- Michal Sosnecki
- 8. Juli 2005
- 1 Min. Lesezeit
Nachsteuerveranlagung/Einsichtsrecht: Im Bereich der direkten Bundessteuer regelt Art. 114 DBG die Akteneinsicht. Ein Einsichtsgesuch in Expertisenberichte und/oder Verzeigungsberichte ist ausdrücklich zu stellen, ansonsten mit der alleinigen Offenlegung der Existenz durch die Steuerverwaltung das Akteneinsichtsrecht nicht verletzt wird.