top of page

Anfechtbarkeit erst ab Schlussrechnung im Kanton Schaffhausen zulässig

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 10. Okt. 2011
  • 1 Min. Lesezeit

Die Regelung im Kanton Schaffhausen, wonach nicht schon die Veranlagungsmitteilung, sondern erst die Schlussrechnung mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann, verstösst keineswegs gegen das Legalitätsprinzip.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page