Anfechtbarkeit erst ab Schlussrechnung im Kanton Schaffhausen zulässig
- Michal Sosnecki
- 10. Okt. 2011
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Die Regelung im Kanton Schaffhausen, wonach nicht schon die Veranlagungsmitteilung, sondern erst die Schlussrechnung mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann, verstösst keineswegs gegen das Legalitätsprinzip.