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AutorenbildMichal Sosnecki

Anfechtbarkeit von Rückweisungsentscheiden als Zwischenentscheide

Rückweisungsentscheide gelten grundsätzlich als Zwischenentscheide, weil sie das Verfahren nicht abschliessen; diese können nur gemäss BGG 92 und 93 angefochten werden.



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