Anfechtung trotz Zugeständnissen möglich
- Thanusiya Wimalanathan
- 22. Juni 2010
- 1 Min. Lesezeit
Eine steuerpflichtige Person ist zur Anfechtung eines Einspracheentscheides auch dann legitimiert, wenn sie während einer Verhandlung mit der Steuerbehörde Zugeständnisse gemacht und gewisse Aufrechnungen akzeptiert hat.