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Anfechtung trotz Zugeständnissen möglich

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 22. Juni 2010
  • 1 Min. Lesezeit

Eine steuerpflichtige Person ist zur Anfechtung eines Einspracheentscheides auch dann legitimiert, wenn sie während einer Verhandlung mit der Steuerbehörde Zugeständnisse gemacht und gewisse Aufrechnungen akzeptiert hat.



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