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Anfechtung von Teilentscheid und Qualifikation als Selbständigkeit

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 8. Sept. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Der vor der Veranlagung ergangene Entscheid zur Qualifikation einer selbständigen Tätigkeit ist ein Teilentscheid (nicht Zwischenentscheid) und kann innert dreissig Tagen angefochten werden. Eine Veranlagung für die direkte Bundessteuer durch den Nichtwohnsitz-Kanton ist nichtig. Das planmässige Vorgehen einer einfachen Gesellschaft beim Überbauen einer Liegenschaft führt zur Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.



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