Ermessensveranlagung: Ist die Buchhaltung nicht korrekt erstellt, kann die Steuerverwaltung eine Ermessensveranlagung vornehmen. Der Steuerpflichtige, der eine Ermessensveranlagung vor Bundesgericht anficht, muss sich mit deren einzelnen Elementen auseinandersetzen und zeigen, dass die Schätzung auf unhaltbaren Grundlagen beruht.
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Alle ansehenDie Erfassung nur des Monatsumsatzes in der Buchhaltung genügt nicht für die zeitnahe Aufzeichnung und kann steuerliche Folgen haben.
Ein Arzt erzielt Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Dies gilt auch dann, wenn die Rechnungsstellung über eine...
Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
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