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Anlagekosten nach zivilrechtlicher Handänderung maßgebend

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 10. Okt. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Folgt bei einer Immobiliengesellschaft auf eine wirtschaftliche Handänderung eine zivilrechtliche Handänderung, kann für die Feststellung der Anlagekosten nicht mehr auf die in der Verfügung der wirtschaftlichen Handänderung festgelegten Werte zurückgekommen werden.



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