Anlagekosten können bei der Grundstückgewinnsteuer nur dann gewinnmindernd geltend gemacht werden, wenn der Veräusserer diese effektiv aufgewendet hat. Verbuchte Aufwendungen, die schliesslich doch nicht bezahlt werden, können nicht als Anlagekosten geltend gemacht werden.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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