Ein Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es auf eine rechtzeitig eingereichte Replik nicht eintritt. Dies hat zur Folge, dass der angefochtene Entscheid aufgehoben wird.
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Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
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