Anspruch auf rechtliches Gehör bei Replikverletzung
- Michal Sosnecki
- 18. Feb. 2011
- 1 Min. Lesezeit
Ein Gericht verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es auf eine rechtzeitig eingereichte Replik nicht eintritt. Dies hat zur Folge, dass der angefochtene Entscheid aufgehoben wird.