Anwaltskosten für eine Erbstreitigkeit stellen bei der Einkommenssteuer weder Vermögensverwaltungskosten noch Gewinnungskosten dar. Sie können allenfalls bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer berücksichtigt werden, wenn es das kantonale Recht vorsieht.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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