Für die Festlegung des (abgestuften) Kilometeransatzes für die „notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte“ sind lediglich die für den Arbeitsweg zurückgelegten Kilometer zu berücksichtigen und nicht etwa die jährliche Gesamtfahrleistung.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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