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Art. 207a Abs. 3 DBG gilt auch für ausländische Gesellschaften ohne Schweizer Kontrolle

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Entgegen dem Kreisschreiben Nr. 10 1997/98 der ESTV ist der Anwendungsbereich von Art. 207 a Abs. 3 DBG nicht begrenzt auf Beteiligungsübertragungen auf schweizerisch beherrschte ausländische Gesellschaften. Weil das Kreisschreiben diesbezüglich gesetzwidrig ist, darf es nicht angewendet werden.



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