top of page

Art. 207a Abs. 3 DBG gilt auch für ausländische Gesellschaften ohne Schweizer Kontrolle

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 6. Jan. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Entgegen dem Kreisschreiben Nr. 10 1997/98 der ESTV ist der Anwendungsbereich von Art. 207 a Abs. 3 DBG nicht begrenzt auf Beteiligungsübertragungen auf schweizerisch beherrschte ausländische Gesellschaften. Weil das Kreisschreiben diesbezüglich gesetzwidrig ist, darf es nicht angewendet werden.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page