Der Lehrgang „Arts Management“ an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften stellt für einen lic. phil. keine Weiterbildung dar, da dieser Lehrgang in erster Linie Managementkenntnisse vermittelt, die nicht Gegenstand der universitären Grundausbildung des Beschwerdeführers bildeten.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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