ASU-Beweise zulässig im Nachsteuerverfahren
- Michal Sosnecki
- 2. Feb. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Apr.
Die in einem Strafverfahren der ASU sichergestellten Beweismittel stellen neue Tatsachen im Sinne des Nachsteuerrechts dar und dürfen im Nachsteuerverfahren verwendet werden. Art. 6 Ziff. 1 EMRK finden im Nachsteuerverfahren keine Anwendung.