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ASU-Beweise zulässig im Nachsteuerverfahren

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 2. Feb. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 2. Apr.

Die in einem Strafverfahren der ASU sichergestellten Beweismittel stellen neue Tatsachen im Sinne des Nachsteuerrechts dar und dürfen im Nachsteuerverfahren verwendet werden. Art. 6 Ziff. 1 EMRK finden im Nachsteuerverfahren keine Anwendung.



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