Die in einem Strafverfahren der ASU sichergestellten Beweismittel stellen neue Tatsachen im Sinne des Nachsteuerrechts dar und dürfen im Nachsteuerverfahren verwendet werden. Art. 6 Ziff. 1 EMRK finden im Nachsteuerverfahren keine Anwendung.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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