Aufhebung bei Doppelbesteuerung und Rückerstattung
- 2. Dez. 2009
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Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung: Wird ein Steuerpflichtiger, der bereits in einem Kanton besteuert wurde, von einem anderen Kanton ebenfalls veranlagt, so ist die zu Unrecht ergangene Verfügung aufzuheben und die bereits bezahlten Steuern sind zurückzuerstatten.