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Auflösung der Ersatzrückstellung bei nicht betriebsnotwendigem Grundstück

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 10. Juni 2016
  • 1 Min. Lesezeit

Wird ein Grundstück unter Abschluss eines Mietvertrages verkauft und innert zwei Jahren kein Ersatzgrundstück gekauft, ist davon auszugehen, dass das Grundstück nicht betriebsnotwendig war. Die Ersatzbeschaffungsrückstellung ist nach zwei Jahren aufzulösen.



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