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Auflösung unbegründeter Rückstellung steuerbar

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 1. Mai 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Die Auflösung einer nicht mehr begründeten Rückstellung wird dem steuerbaren Gewinn zugerechnet, selbst wenn die Steuerbehörde in den Vorjahren auf eine Aufrechnung der Rückstellung verzichtete oder eine solche zu Unrecht gewährte.



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