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Aufrechnung bei fehlendem Vollbeweis zulässig

Autorenbild: Michal SosneckiMichal Sosnecki

Die Aufrechnung eines geschäftsmässig nicht begründeten Aufwands ist gerechtfertigt, wenn für die geschäftsmässige Begründetheit kein Vollbeweis erbracht wurde («glaubhaft» machen genügt nicht).



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