Aufrechnung bei unerklärbarer Vermögensvermehrung
- Michal Sosnecki
- 23. März 2018
- 1 Min. Lesezeit
Wenn die Erhöhung eines Darlehens des Aktionärs an seine Australische Ltd. zu einer unerklärbaren Vermögensvermehrung führt, die der Aktionär nicht zu entkräften vermag, darf die Differenz ermessensweise aufgerechnet werden.