top of page

Augenschein als Beweismittel für Eigenmietwert nach §132 StG/ZH

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 1. Juli 2005
  • 1 Min. Lesezeit

Ermittlung Eigenmietwert: §132 des Zürcher Steuergesetzes (StG/ZH) sieht den Augenschein als Beweismittel im Einschätzungsverfahren ausdrücklich vor. Dies gilt auch für die Ermittlung des Eigenmietwertes.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page