Ermittlung Eigenmietwert: §132 des Zürcher Steuergesetzes (StG/ZH) sieht den Augenschein als Beweismittel im Einschätzungsverfahren ausdrücklich vor. Dies gilt auch für die Ermittlung des Eigenmietwertes.
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Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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