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AutorenbildMichal Sosnecki

Ausbezahltes Vorsorgekapital bei Selbständigkeit nicht investitionspflichtig

Wird das Vorsorgekapital infolge Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ausbezahlt, muss das freigewordene Vorsorgegeld nicht zwingend in den Betrieb investiert werden.



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