Auslegung von Unterstützungsbedürftigkeit nach kantonalem Recht
- Michal Sosnecki
- 23. Mai 2016
- 1 Min. Lesezeit
Der Begriff der unterstützungsbedürftigen Person kann nach kantonalem Recht ausgelegt werden, sofern eine gesetzliche Grundlage besteht.
Der Begriff der unterstützungsbedürftigen Person kann nach kantonalem Recht ausgelegt werden, sofern eine gesetzliche Grundlage besteht.
Ausschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).