Ausschluss der Beschwerde für kantonale Steuern 1987-1992Thanusiya Wimalanathan6. Feb. 20041 Min. LesezeitDie Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Art. 73 StGH steht nicht offen für die Veranlagung von kantonalen Steuern der Jahre 1987 - 1992.Weiterlesen
Altersrente: Aufschub trotz Invalidenrente möglichAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Anrechnung von Zwischenverdienst im AVIGZwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Gesonderte Besteuerung von LiquidationsgewinnenLiquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).