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Ausschluss der Beschwerde für kantonale Steuern 1987-1992

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 6. Feb. 2004
  • 1 Min. Lesezeit

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Art. 73 StGH steht nicht offen für die Veranlagung von kantonalen Steuern der Jahre 1987 - 1992.



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