Aussichtslosigkeit der Einsprache ohne fristgerechte Steuererklärung
- Michal Sosnecki
- 9. Juni 2009
- 1 Min. Lesezeit
Unentgeltliche Prozessführung: Eine Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung ist aussichtslos, wenn die ausgefüllte Steuererklärung erst mit der Replik eingereicht wird statt mit der Einsprache selbst und hierfür keine plausiblen Gründe vorliegen.