Unentgeltliche Prozessführung: Eine Einsprache gegen eine Ermessensveranlagung ist aussichtslos, wenn die ausgefüllte Steuererklärung erst mit der Replik eingereicht wird statt mit der Einsprache selbst und hierfür keine plausiblen Gründe vorliegen.
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAusschluss des Rentenaufschubs bei Altersrenten, die Invalidenrenten ablösen, ist gesetzes- und verfassungswidrig (E. 3.3–3.5).
Zwischenverdienst gemäss AVIG basiert auf arbeitsvertraglichem Lohnanspruch, nicht auf ausbezahltem Betrag (E. 7).
Liquidationsgewinn aus Neubewertung von Anlagevermögen ist gesondert steuerbar, bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit (E. 5.4.1–5.4.3).
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