Bareinnahmen müssen zeitnah und täglich aufgezeichnet werden
- Michal Sosnecki
- 15. Okt. 2009
- 1 Min. Lesezeit
Werden die Bareinnahmen aus dem Betrieb eines Solarium weder zeitnah aufgezeichnet noch täglich saldiert, sondern vielmehr auf lediglich als monatlichen Einnahmen und Ausgaben undatiert aufgezeichnet, so entsprechen diese Aufstellungen nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine zuverlässige und für die Veranlagungsbehörden überprüfbare Aufzeichnung des Bargeldverkehrs.