top of page

Bareinnahmen müssen zeitnah und täglich aufgezeichnet werden

  • Autorenbild: Michal Sosnecki
    Michal Sosnecki
  • 15. Okt. 2009
  • 1 Min. Lesezeit

Werden die Bareinnahmen aus dem Betrieb eines Solarium weder zeitnah aufgezeichnet noch täglich saldiert, sondern vielmehr auf lediglich als monatlichen Einnahmen und Ausgaben undatiert aufgezeichnet, so entsprechen diese Aufstellungen nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine zuverlässige und für die Veranlagungsbehörden überprüfbare Aufzeichnung des Bargeldverkehrs.



Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page