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Baurechtszinsen als dauernde Lasten abzugsfähig

  • Autorenbild: Thanusiya Wimalanathan
    Thanusiya Wimalanathan
  • 15. Dez. 2012
  • 1 Min. Lesezeit

Praxisänderung: Baurechtszinsen dürfen als „dauernde Lasten“ betrachtet werden. Es ist deshalb zulässig,  Baurechtszinsen vom Einkommen in Abzug zu bringen anstatt sie bei der Ermittlung des Eigenmietwerts zu berücksichtigen.



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