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Baurechtszinsen als dauernde Lasten abzugsfähig

Autorenbild: Thanusiya WimalanathanThanusiya Wimalanathan

Praxisänderung: Baurechtszinsen dürfen als „dauernde Lasten“ betrachtet werden. Es ist deshalb zulässig,  Baurechtszinsen vom Einkommen in Abzug zu bringen anstatt sie bei der Ermittlung des Eigenmietwerts zu berücksichtigen.



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