Baurechtszinsen als dauernde Lasten abzugsfähig
- Thanusiya Wimalanathan
- 15. Dez. 2012
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Praxisänderung: Baurechtszinsen dürfen als „dauernde Lasten“ betrachtet werden. Es ist deshalb zulässig, Baurechtszinsen vom Einkommen in Abzug zu bringen anstatt sie bei der Ermittlung des Eigenmietwerts zu berücksichtigen.